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11.10.2019 - Fachartikel - Medizintechnik

Auch Importeure betrifft die EU-Medizinprodukteverordnung

Mit COSYS die Schnittstelle zur EUDAMED schaffen

(Initiative Mittelstand)

Das Ende der Übergangsfrist bis die ersten Medizinprodukte meldungspflichtig werden rückt näher. Auch für Importeure ergeben sich durch die neue EU Verordnung (745/2017) einige Änderungen und Pflichten.

Besonders wichtig ist die Kontrolle der UDI-Codes in der europäischen Datenbank der Medizinprodukte (EUDAMED). Hersteller bringen die Codes auf und Importeure müssen überprüfen, ob die Produkte vom Hersteller eingetragen sind. Anschließend ergänzen die Importeure die Produkte mit ihren Daten.  Aber das ist nur eine Änderung für die Importeure, alle weiteren finden Sie in dem Video.

Das Video wurde von COSYS Ident GmbH erstellt und Sie finden das Video unter YouTube.

COSYS Ident ist seit Jahren Experte auf dem Gebiet der mobilen Datenerfassung und für Schnittstellen. Mit COSYS schaffen Sie die Verbindung zur EUDAMED. Außerdem bietet COSYS noch viele weitere Softwarelösungen an. Neben der Software ist auch die Hardware (MDE-Geräte oder Smartphones) erhältlich. Auch die speziellen Gesundheitswesenversionen der Geräte können erworben werden.

Mehr Informationen zur Pharmalösung finden Sie unter: https://www.cosys.de/pharma-eu-verordnung

https://www.cosys.de/pharma-eu-verordnung

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