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19.02.2016 - Fachartikel - Umwelt / Natur

Das ändert sich 2016 in der Energieeinsparverordnung

Logo - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)
(Initiative Mittelstand)

Das neue Jahr bringt verschiedene Veränderungen im Bereich Energieeffizienz und energetisches Bauen und Modernisieren. Zunächst einmal, es gibt keine neue  Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016. Aber in der EnEV 2014, die seit dem 1. Mai 2014 galt, war eine Erhöhung der Standards ab dem 1.1.2016 integriert. Obwohl dies formalrechtlich also eindeutig ist, hat sich die Bezeichnung „EnEV 2016“ bereits im Sprachgebrauch eingebürgert. Die neuen Bedingungen betreffen in erster Linie den Neubau, für den in der EnEV 2014 keine substanziellen Veränderungen der Mindeststandards vorgenommen worden waren, mithin die Werte der EnEV 2009 galten. Hier gibt es also nach sechs Jahren deutliche Veränderungen. Dies sind die wesentlichen Punkte:

Primärenergetische Anforderung an Neubau um 25 Prozent verschärft:
Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach EnEV 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein, als nach den Standards der alten EnEV 2009/2014. Der Primärenergiebedarf bezieht sich beim Brennstoff allerdings nicht nur auf die direkt verheizten Mengen Gas, Öl, oder Biomasse, sondern rechnet auch die „graue Energie“ mit ein, die im Vorfeld aufgewendet wurde. Erneuerbare Energien weisen hier eine bessere Primärenergiebilanz auf als fossile Brennstoffe bzw. Heizungen.

Baulicher Wärmeschutz von Neubauten um etwa 20 Prozent verschärft:
Die Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle müssen nun im Vergleich zu dem bis Ende 2015 geltenden Standard um etwa 20 Prozent geringer ausfallen. Außenwände, Dach, Decken, Haustüren und Fenster eines Neubaus müssen stärker gedämmt sein.

Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 2,4 auf 1,8:
Alle mit elektrischem Strom betriebene Heizungen, etwa Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke (BHKW), schneiden bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs günstiger ab als bisher.

EnEV 2016 in der Praxis des Bauherren:
In der Praxis erfordert die EnEV 2016 eine stärkere Dämmung und bessere Haustechnik im Neubau. Die Kombination beider Faktoren ist nach wie vor möglich. Immerhin wird es schwieriger, die Vorgaben der EnEV mit fossilen Heizungen zu erfüllen.

Diese neuen Bestimmungen gelten für Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 der Bauantrag eingereicht wird. Wer noch bis Ende 2015 seinen Antrag abgeben konnte, darf nach den alten Standards bauen, auch wenn die Bautätigkeit erst 2016 beginnt. Hauskäufer sollten den Standard eines angebotenen Gebäudes und die Frage prüfen, ob es zum Kaufzeitpunkt  Fördergelder nach den nun auch veränderten Förderbedingungen gibt.

Veränderte KfW-Förderung nach EnEV 2016
Mit der verschärften EnEV 2016 ändert auch die KfW-Bank zum 1.April 2016 ihre Förderbedingungen. Das bisherige Standard KfW-Effizienzhaus 70 fällt aus der Forderung komplett raus. Stattdessen gibt es einen neuen Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus für sogenannte Plus-Energiehäuser, die bilanziell mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen.

Bestandsgebäude
Die EnEV bringt ab 2016 zwar keine neuen Bestimmungen für Bestandsgebäude, aber für Eigentümer von älteren Gebäuden lief Ende des Jahres eine Frist aus: Sie mussten gegebenenfalls die obersten Geschossdecken oder alternativ ihre Dächer dämmen. Ein- und Zweifamilienhaus-Eigentümer, die am 1. Februar 2002 eine der Wohnungen selbst bewohnten, sind von dieser Nachrüstungspflicht ausgenommen. Der neue Eigentümer – dies kann auch ein Erbe sein - muss diese und auch die weiteren fälligen Pflichten jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Eigentümerwechsel ab 2002 erfüllen.

Klaus Oberzig

http://www.dgs.de/index.php?id=3325&type=0

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