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03.12.2013 - Industrie - Maschinenbau

Nächste Woche gibt's interessante Fakten zu Messtechnik und Maschinensicherheit

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(Initiative Mittelstand) Maschinen- und Anlagensicherheit ist ein komplexes Thema, das immer komplexer wird, je komplexer die Maschinen werden. Das scheint in Anbetracht der Regeln und Normen, der immer mehr softwarebasierten und vernetzten Industrie eine logische Schlussfolgerung zu sein. Fakt ist: Maschinen und Anlagen, die eine zuverlässige Regelung und Kontrolle brauchen, die sie durch die Maschinenrichtlinie (MRL) erfahren, sind in unserem Alltag überall zu finden. Vom Treppenlift über das "Spielzeug" Off-Road-Quad bis hin zum handelsüblichen handbetriebenen Wagenheber. Auch in der Industrie und der Produktion gibt es unterschiedlichste Maschinen und Anlagen, deren Inverkehrbringen und Bereitstellung in der MRL geregelt ist. Als Basis für sichere Maschinen gilt die Messtechnik, die letztlich für die Steuerung und die Regelung der automatisierten Prozesse sorgt.

In dieser komplexen Welt der Maschinen und Anlagen mit ihren zahlreichen Gefahren für Beschäftigte und Umwelt soll die Maschinenrichtlinie der sichere Fels in der Brandung sein. Die Richtlinie 2006/42/EG ist seit 29. Dezember 2009 in Kraft und wurde in Deutschland mit der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Verbindung mit dem ProdSG in nationales Recht umgesetzt.

Aber Achtung: Bei einigen Maschinen gibt es außer der MRL noch weitere Regelungen zu beachten, etwa die Niederspannungs-, die Druckgeräte- oder die Explosionsschutzrichtlinie.

Der gesamte Lebenszyklus einer Maschine soll nach MRL bereits bei der Herstellung betrachtet und beurteilt werden. Die MRL umfasst also die Planung einer Maschine oder Anlage über die Instandhaltung bis zur Demontage. Der Hersteller muss für seine Maschine und deren Funktionen eine Risikobeurteilung anfertigen. Kompliziert wird es, wenn eine Anlage aus mehreren verketteten Baueinheiten besteht. Dann müssen die einzelnen Bauteile nach der MRL betrachtet werden, für ein sicheres Zusammenspiel muss der Hersteller eine Konformitätsbewertung vornehmen.

Bei Maschinen, bei denen von einem erhöhten Risiko ausgegangen werden muss, muss bei der Konformitätserklärung eine Prüf- und Zertifizierungsstelle eingeschaltet werden. Welche Maschinen das betrifft, steht in Anhang IV der MRL geschrieben. Sägemaschinen der unterschiedlichsten Art, Handkettensägen oder Hebebühnen für Fahrzeuge fallen zum Beispiel in diese Kategorie.

Grundsätzlich gilt für Betreiber und Benutzer von Maschinen: Maschinen, die der MRL entsprechen, erkennen sie am CE-Kennzeichen. Der Hersteller muss außerdem eine Betriebsanleitung mitliefern, auf deren Einhaltung im Betrieb penibelst geachtet werden sollte. Der Betreiber, also der Arbeitgeber/Unternehmer, muss beim Umgang mit Maschinen außerdem das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung einhalten. Er muss die Mitarbeiter unterweisen und Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Arbeitsplätze erstellen.

Sie sehen also: Um bei der Arbeit an Maschinen die bestmögliche Sicherheit zu erreichen, gibt es unheimlich viel zu beachten. Wenn Sie bei so wichtigen Themen zu Arbeitsschutz und Sicherheit im Betrieb auf dem Laufenden sein wollen, dann abonnieren Sie gleich den Arbeitsschutz-Portal-Newsletter. Am Donnerstag, den 12.12.2013, dreht sich darin zum Beispiel alles um Maschinen- und Anlagensicherheit. Heute abonniert - in Zukunft immer gut informiert.

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