Startseite Themen Brennpunkt INNOVATIONSPREIS-IT IT-Bestenliste INDUSTRIEPREIS INDUSTRIE-Bestenliste TrafficGenerator
INNOVATIONSPREIS-IT 2017

Drucken TOP-THEMEN

09.08.2012 - Sicherheit im Netz - Internet

Sachsen dreht frei (wieder)

Überwachung via Software


(c) cirquedesprit – Fotolia.com
(Initiative Mittelstand) Sachsen will es mal wieder wissen. Zwar wurde der Vorschlag zunächst zurück genommen, doch ist die Staatskanzlei wieder einmal ins Fettnäpfchen getreten. So gab es eine Ausschreibung, die eine Überwachung via Software von sozialen Netzwerken vorsah. Das erinnert doch stark an “Sachsen dreht frei”.

Nach der illegalen Funkzellenüberwachung von 2011 und dem aktuellen Vorstoß der sächsischen Staatskanzlei sei mir die Frage erlaubt: Ist noch alles klar im Staate Sachsen? So hat die sächsische Landesregierung eine Ausschreibung mit einem Budget von 390.000 Euro ins Leben gerufen und sogleich von der Agenda genommen. Eine Software sollte entwickelt werden, die soziale Netzwerke (Facebook, Twitter, Google+) inklusive Blogs unter die Lupe nimmt. Für die Staatskanzlei sei es wichtig “ein Bild von der Diskussion bestimmter gesellschaftspolitischer Themen zu erhalten” so Innenminister Markus Ulbig (CDU). Dabei war dem Minister besonders wichtig, ein abstraktes Meinungsbild ohne Personenbezug zu erstellen.

Nachdem Landtagsabgeordneter Johannes Lichdi (Grüne) das Vorhaben veröffentlichte, regte sich, “was ein Wunder”, Kritik. Denn plötzlich machte die Staatskanzlei Sachsen einen Rückzieher und nahm die Ausschreibung vom Tagesprogramm. Dabei ist die Begründung in Richtung Bürger eine Ohrfeige. Kanzleichef Johannes Beermann (CDU) sieht lediglich die Ausgabe der Steuergelder kritisch, Überwachung an sich hält er für nicht bedenklich: “Warum dafür zahlen, wenn man es im Internet eh kostenlos machen kann.”

“Meinungsforschung gehöre nicht zu den Kernaufgaben des Staates”

Landtagsabgeordneter Lichdi findet es derweil fraglich, dass die Regierung die Kommunikationskanäle der Bürger auswerte, um Schlüsse für ihre Politik zu ziehen. “Meinungsforschung gehöre nicht zu den Kernaufgaben des Staates”, sagte er. Sachsen ist in dem Zusammenhang 2011 schon negativ aufgefallen. Damals wurde bekannt, dass bei einer Demonstration fast ganz Dresden überwacht worden ist. Das dies sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt, dürfte jedem klar sein. Zu dem damaligen Abhörskandal gibt es einen interessanten Video-Beitrag vom CCC-Kongress 28c3. Ab Minute 25 wird speziell auf das Vorgehen hingewiesen.

Quelle: mit-blog.de

Social Media