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Mittelstandspresse

17.03.2015

Der Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes behindert in der aktuellen Form das Wachstum der deutschen Crowdfundingszene

Am 16. März 2015 fand vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Expertenanhörung zum geplanten Kleinanlegerschutzgesetz statt - zu den 16 Sachverständigen gehörte auch Companisto-Geschäftsführer Tamo Zwinge

Der Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes behindert in der aktuellen Form das Wachstum der deutschen Crowdfundingszene
Der Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes behindert in der aktuellen Form das Wachstum der deutschen Crowdfundingszene

Berlin, 17.03.2015 (PresseBox) - Am 27.02.2015 beriet der Deutsche Bundestag über einen Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz. Vor dem Finanzausschuss des Bundestages fand dazu eine Anhörung mit Sachverständigen statt. Tamo Zwinge, Geschäftsführer der führenden deutschen Crowdinvesting-Plattform Companisto gehörte zu den geladenen Experten.

"Anlegerschutz ist für die Crowdfunding-Branche ein essentiell wichtiges Thema, denn nur durch echtes Vertrauen kann sich diese noch junge und innovative Finanzierungsform etablieren", so Tamo Zwinge. "Allerdings war heute auch zu spüren, dass parteiübergreifend verstanden wurde, dass noch dringender Änderungsbedarf bei einigen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetz besteht".

"Problematisch ist insbesondere die Verpflichtung, ab einer Investitionssumme von 250 € ein eigenhändig unterschriebenes Papier an die Crowd-Plattform zu senden, wird der digitalen Dimension der Finanzierungsform nicht gerecht. Die Limitierung von Crowdinvestings auf eine Höchstsumme von 1 Mio. Euro ist nicht zielführend, weil z.B. Startups, die eine Technologie oder Hardware entwickeln, einen deutlich höheren Kapitalbedarf aufwarten. Zuletzt soll es künftig nicht mehr möglich sein, durch Anzeigen in sozialen Medien auf laufende Crowdinvestings hinzuweisen".

Tamo Zwinge kritisierte, dass eine junge Wachstumbranche künftig nach den gleichen Regelungen reguliert werden soll wie milliardenschwere Finanzinstrumente. "Der Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes behindert in der aktuellen Form das Wachstum der deutschen Crowdfundingszene."

Ansprechpartner

Joschka Rugo
+49 (176) 20905064
Zuständigkeitsbereich: Head of Public Relations

Über Companisto GmbH:

Companisto (www.companisto.com) ist deutscher Marktführer für Crowdinvestings (auch Crowdfunding für Startups oder Schwarmfinanzierung genannt) und eine führende Crowdinvesting-Plattform in Europa.

Beim Crowdinvesting schließen sich viele Personen zusammen, um sich gemeinsam an einem Startup-Unternehmen zu beteiligen. Die Investoren - Companisten genannt - können einen Betrag ihrer Wahl investieren und erhalten im Gegenzug eine Beteiligung an den Erträgen und den Wertsteigerungen der Startups.

Nur bei Companisto gibt es bewusst keine Mindestbeteiligungssumme, damit die Beteiligung an Crowdinvestings jedem gleichermaßen offen steht. Das über Companisto finanzierte Start-up erhält neben Kapital vor allem auch Publicity, Marketing und eine Vielzahl von aktiven Unterstützern.

Aktuell sind mehr als 31.000 Investoren bei Companisto registriert, die sich gemeinsam mit einem Finanzierungsvolumen von über 17 Millionen Euro an bislang 39 Finanzierungsrunden für Startups und Immobilien beteiligt haben.

Datei-Anlagen:


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