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22.10.2026

Vom Entwicklungsprojekt zum prüfungsfesten Antrag: Neuer Praxisratgeber zur Forschungszulage für Geschäftsführung, CFOs und Entwicklung erschienen

Helmut Haimerl zeigt in der Steinbeis-Edition, wie Unternehmen förderfähige Forschung erkennen, tragfähig beantragen und prüfungsfest dokumentieren. Bearbeitbare Arbeitshilfen gehören dazu.

Cover des Buchs „Der Praxisratgeber zur Forschungszulage. Rechtsanspruch statt Ermessen“ von Helmut Haimerl. Das Handbuch für Geschäftsführung, CFOs, Steuerabteilungen und Entwicklungsleitungen ist am 20. Oktober 2026 in der Steinbeis-Edition erschienen (108 Seiten, Hardcover, 49 Euro, ISBN 978-3-95663-335-5).
Cover des Buchs „Der Praxisratgeber zur Forschungszulage. Rechtsanspruch statt Ermessen“ von Helmut Haimerl. Das Handbuch für Geschäftsführung, CFOs, Steuerabteilungen und Entwicklungsleitungen ist am 20. Oktober 2026 in der Steinbeis-Edition erschienen (108 Seiten, Hardcover, 49 Euro, ISBN 978-3-95663-335-5).

München, 22.10.2026 (PresseBox) - Über Fördersätze und Höchstbeträge der steuerlichen Forschungszulage wird viel berichtet, über den Weg zu einem tragfähigen Antrag deutlich weniger. Hier setzt „Der Praxisratgeber zur Forschungszulage“ an, der heute in der Steinbeis-Edition erscheint. Das Buch richtet sich an Geschäftsführung, CFOs, Steuerabteilungen und Entwicklungsleitungen in forschenden Unternehmen. Es ist entlang des Verfahrens aufgebaut, nicht entlang des Gesetzestextes, und führt von der ersten Entscheidung bis zur abgesicherten Dokumentation.

Wie anspruchsvoll dieser Weg ist, belegt der Evaluierungsbericht zum Forschungszulagengesetz, den die Bundesregierung im September dem Bundestag vorgelegt hat. Danach erhalten 61 Prozent aller Vorhaben von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) mindestens eine Nachforderung, am häufigsten zum Risiko und zur Neuartigkeit der Arbeiten. Liegt die Bescheinigung vor, lehnt das Finanzamt dagegen nur rund 2,8 Prozent der Festsetzungsanträge ab. Über den Erfolg entscheidet also vor allem, wie ein Vorhaben beschrieben und dokumentiert wird.

„In der Beratung sehe ich selten Vorhaben, die fachlich nicht förderfähig wären. Woran es hakt, ist die Übersetzung aus der Sprache der Entwicklungsteams in die Kriterien der Bescheinigungsstelle und in eine Dokumentation, die auch Jahre später einer Außenprüfung standhält“, sagt Autor Helmut Haimerl, Geschäftsführer der Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH.

Für die Geschäftsführung liefert das Buch eine Entscheidungsmatrix zwischen Forschungszulage und klassischer Projektförderung sowie einen Jahresfahrplan, der die Zuständigkeiten von der Entwicklung über das Controlling bis zur Geschäftsführung festlegt. Entwicklungsleitungen finden in einer eigenen Schreibschule erprobte Formulierungen, mit denen sich Neuartigkeit, Risiko und Planmäßigkeit trotz der engen Zeichenlimits im Antragsportal belegen lassen. Branchenleitfäden zu Maschinenbau, Medizintechnik und Software ziehen anhand von Fallstudien die Grenze zwischen förderfähiger Entwicklung und Routine. Finanz- und Steuerabteilungen erhalten Rechenbeispiele zur Bemessungsgrundlage, Erläuterungen zur Verbundklausel und einen Leitfaden durch BSFZ-Portal und ELSTER einschließlich der ertragsteuerlichen Behandlung der Zulage.

Ein eigener Teil widmet sich der auditsicheren Dokumentation mit Stundennachweisen, Kostenträgerstruktur und Fristen sowie dem Risikomanagement bei Widerspruch, Projektänderungen und gescheiterten Vorhaben. Ein Schnelleinstieg mit 15 Praxisfragen erleichtert den Einstieg, ein Anhang mit Musterdokumenten und einem Audit-Ready-Toolkit die Umsetzung. Auf einer Bonusseite zum Buch stehen bearbeitbare Arbeitshilfen bereit, darunter ein Mustervorhabensbeschluss, ein Klauselkatalog für die Auftragsforschung, Controlling-Checklisten und ein Fördercontrolling-Werkzeug in Excel. Ein Nachtrag vom Oktober 2026 zeigt zudem, wie sich Nachweise für zurückliegende Wirtschaftsjahre belastbar rekonstruieren lassen. Das betrifft vor allem Unternehmen, die noch Ansprüche aus dem Wirtschaftsjahr 2022 geltend machen wollen, denn deren Festsetzungsfrist endet in vielen Fällen zum 31. Dezember 2026.

Der Untertitel „Rechtsanspruch statt Ermessen“ beschreibt den Ansatz des Buchs. Anders als bei Förderprogrammen mit Ausschreibung und Auswahlverfahren besteht auf die Forschungszulage ein gesetzlicher Anspruch. Der Evaluierungsbericht nennt diesen Anspruch als Voraussetzung dafür, dass Unternehmen die Zulage fest einplanen können, stellt aber fest, dass dies bislang erst sehr vereinzelt geschieht.

„Wer seine Vorhaben von Anfang an so dokumentiert, wie es die Bescheinigungsstelle und später die Betriebsprüfung erwarten, kann die Zulage Jahr für Jahr fest in die Finanzplanung aufnehmen. Dafür habe ich das Buch geschrieben“, so Haimerl.

Helmut Haimerl, Der Praxisratgeber zur Forschungszulage. Rechtsanspruch statt Ermessen. Ein Handbuch für die Unternehmenspraxis. Steinbeis-Edition, Stuttgart 2026. 108 Seiten, Hardcover, 17 × 24 cm, 49,00 Euro, ISBN 978-3-95663-335-5. E-Book (PDF) 39,00 Euro, ISBN 978-3-95663-336-2. Eine Leseprobe mit zehn Seiten steht kostenlos auf der Buchseite bereit.

Ansprechpartner

Helmut Haimerl
089151286
0891684440
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Datei-Anlagen:


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Cover des Buchs „Der Praxisratgeber zur Forschungszulage. Rechtsanspruch statt Ermessen“ von Helmut Haimerl. Das Handbuch für Geschäftsführung, CFOs, Steuerabteilungen und Entwicklungsleitungen ist am 20. Oktober 2026 in der Steinbeis-Edition erschienen (108 Seiten, Hardcover, 49 Euro, ISBN 978-3-95663-335-5).


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Infografik „Nachforderungen sind die Regel, Ablehnungen im Finanzamt die Ausnahme“. Laut Evaluierungsbericht zum Forschungszulagengesetz erhalten 61 Prozent aller Vorhaben von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage mindestens eine Nachforderung, meist zu Risiko und Neuartigkeit. Das Finanzamt lehnt nur rund 2,8 Prozent der Festsetzungsanträge ab. Quelle Bundestagsdrucksache 21/7999.


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Infografik „Vom Entwicklungsprojekt zum prüfungsfesten Antrag“. Der Praxisratgeber folgt dem Verfahren der Forschungszulage in fünf Arbeitsschritten, vom Entscheiden über das Abgrenzen, Beziffern und Beantragen bis zum Absichern, jeweils mit den Kapiteln, die den Schritt abdecken.