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07.09.2016

B.KWK kritisiert Referentenentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung (KWKG 2016)

In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern der B.KWK, die ASUE, das BHKW-Forum und der VfW Kritik an einigen geplanten Änderungen der Gebührenverordnung

B.KWK kritisiert Referentenentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung des KWKG 2016 (Bild: Bundesverband KWK)
B.KWK kritisiert Referentenentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung des KWKG 2016 (Bild: Bundesverband KWK)

Berlin, 07.09.2016 (PresseBox) - Der Referentenentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) sieht erhebliche Gebührenerhöhungen vor.

Aus Sicht der Verbände führen die Erhöhungen zu neuen Hemmnissen beim KWK-Ausbau. Zwar wurden durch das KWKG 2016 die Fördersätze für den eingespeisten Strom angehoben, im Gegenzug jedoch für den selbstverbrauchten „Eigenstrom“ gesenkt. Da der Anteil an selbstverbrauchten „Eigenstrom“ höher ist, sinken die Einnahmen aus der KWK-Förderung.

Die Verbände lehnen die vorgesehene Anhebung der Zulassungsgebühren für KWK-Anlagen bis 50 kW um 50 % von bisher 100 Euro auf künftig 150 Euro ab. Diese Anlagen produzieren aus wirtschaftlichen Gründen ihren Strom überwiegend für den Eigenbedarf und erhalten nur noch eine geminderte Förderung durch das KWKG 2016.

Auch die Erhöhung der Zulassungsgebühren für Industrieanlagen ist auch Sicht der Verbände nicht angemessen. Industrieanlagen speisen nur kleinste Mengen an Strom in das Netz der Versorgung ein. Darüber hinaus wurde deren Förderung – mit Ausnahme der stromintensiven Unternehmen – de facto auf null reduziert.

Zur Erhöhung der Planungssicherheit gibt es für Anlagen größer 10 MW einen Vorbescheid. Der B.KWK, die ASUE, das BHKW-Forum und der VfW fordern, dass die Gebühr für den Vorbescheid bei erfolgreicher Zulassung auf die Zulassungsgebühr angerechnet wird. Dies ist sinnvoll, da bereits ein wesentlicher Teil der Prüfung bei der Erstellung vorgenommen wird und beim eigentlichen Zusatzbescheid nicht erneut geprüft und bearbeitet werden muss.

Des Weiteren lehnen die Verbände eine Verdoppelung der Zulassungsgebühren für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen ab. Aus Sicht der Verbände hat sich die Zulassungssystematik nicht in dem Maß erschwert, dass eine Verdoppelung gerechtfertigt ist.

Die vollständige Stellungnahme ist auf der Internetseite des B.KWK erhältlich

Ansprechpartner

Jennifer Hammel
+49 (30) 27019281-13
Zuständigkeitsbereich: Presse

Über Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK):

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

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B.KWK kritisiert Referentenentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung des KWKG 2016 (Bild: Bundesverband KWK)