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Mittelstandspresse

19.07.2015

BHKW-Infozentrum sieht keine Gefahr für Mieterstrom-Projekte durch neues KWK-Gesetz

Eine Pressemeldung einiger Verbände hat für Verunsicherung in der KWK-Branche geführt. Die Verbände warnten vor einem Wegfall der KWK-Förderung für Mieterstrom. Das BHKW-Infozentrum sieht indes keinen Anlass für derartige Szenarien.

Das BHKW-Infozentrum sieht keine Veränderung in der grundsätzlichen Gewährung der KWK-Förderung durch das KWK-Gesetz im Rahmen der KWKG-Novellierung (Bild: Tiberius Gracchus - Fotolia)
Das BHKW-Infozentrum sieht keine Veränderung in der grundsätzlichen Gewährung der KWK-Förderung durch das KWK-Gesetz im Rahmen der KWKG-Novellierung (Bild: Tiberius Gracchus - Fotolia)

Rastatt, 19.07.2015 (PresseBox) - Der dezentralen Stromerzeugung für Mieter in großen Wohngebäuden drohe das Aus - so war es einer Pressemeldung des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), des Deutschen Mieterbundes und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom 10. Juli 2015 zu entnehmen, der von vielen Zeitungen und Nachrichtenseiten im Internet ungeprüft übernommen wurden.

Hintergrund für die Annahme einer zukünftigen Unwirtschaftlichkeit von KWK-Projekten in der Wohnungswirtschaft waren angeblich Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die Förderung von Mieterstrom einzustellen und nur noch die Einspeisung und den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung für Einfamilienhausbesitzer zu unterstützen. Der GdW-Präsident Axel Gedaschko wird im Rahmen der Pressemeldung mit der Prognose zitiert, dass es bald keine neuen Mieterstromprojekte mehr geben wird.

Aus dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf des neuen KWK-Gesetzes (KWKG) indes könne nach Meinung des BHKW-Infozentrums keine Ungleichbehandlung von Mieterstromprojekten ausgemacht werden.

In dem KWKG-Entwurf, über dessen Inhalte das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) bereits ausführlich berichtete, werde nicht zwischen Eigenverbrauch und Mieterstrom differenziert. Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung erhalten für den KWK-Strom, der nicht in ein Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist wird, wie bisher eine Förderberechtigung zugeschrieben.

"Projekte, die den selbst erzeugten Strom an Mieter verkaufen, werden in Bezug auf die Förderung des KWK-Gesetzes auch zukünftig nicht schlechter als eine Eigenversorgung gestellt sein", stellt Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum klar. Jedoch könnte zukünftig der selbst genutzte bzw. an Mieter verkaufte KWK-Strom nur noch eine Förderung von 4 Cent/kWh statt wie bisher 5,41 Cent/kWh erhalten. Der Anteil des KWK-Stroms, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, soll dagegen mit 8 Cent/kWh einen höheren KWK-Zuschlag erhalten. Dies kann bei KWK-Anlagen mit einer Überschussstrom-Einspeisung von mehr als 30% einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber dem bisherigen Förderregime bringen.

Das BHKW-Infozentrum bedauert aber ausdrücklich die starke Reduzierung der Förderdauer von KWK-Anlagen bis 50 kW auf 45.000 Vollbenutzungsstunden. Diese Förderdauer liege deutlich unter dem Vorschlag von 60 000 Vollbenutzungsstunden, der von Prognos, dem Fraunhofer IFAM, dem Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien sowie von BHKW-Consult im Rahmen des wissenschaftlichen Monitoring publiziert wurde.

Auf Anfrage des BHKW-Infozentrums teilte der Energie-Referent des Bundesverbandes Verbraucherzentrale Herr Niels-Sönnick Schnoor mit, dass sich aufgrund des nun veröffentlichten KWKG-Referentenentwurfes die in der Pressemeldung geäußerte Befürchtung nicht bewahrheitet habe. Das ändert aber auch nach Meinung des BHKW-Infozentrums nichts an der Tatsache, dass u. a. der notwendige hohe administrative Aufwand für ein Mieterstromkonzept eine wirtschaftliche Realisierung von KWK-Anlagen in der Wohnungswirtschaft schwierig mache. Wegen dem - nach dem Entwurf des neuen KWK-Gesetzes - geplanten Entfall der KWKG-Vergütung für eine interne Stromnutzung bei KWK-Anlagen über 50 kW wird diese Situation noch verschärft.

Ansprechpartner

Markus Gailfuß
+49 (7222) 9686730
+49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Über BHKW-Infozentrum GbR:

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Ab Oktober 2015 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.

Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html).

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Das BHKW-Infozentrum sieht keine Veränderung in der grundsätzlichen Gewährung der KWK-Förderung durch das KWK-Gesetz im Rahmen der KWKG-Novellierung (Bild: Tiberius Gracchus - Fotolia)