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29.10.2026

Krankenhausreform: Welche Führungskräfte Kliniken jetzt brauchen und wer sie auswählt

 

Welche Führungskräfte Kliniken jetzt brauchen und wer sie auswählt.
Welche Führungskräfte Kliniken jetzt brauchen und wer sie auswählt.

Frankfurt, 29.10.2026 (PresseBox) - Kurz beantwortet: Die Krankenhausreform verändert fünf Führungsrollen grundlegend, nämlich die Geschäftsführung im Klinikverbund, das Standortmanagement, die medizinische Geschäftsführung, das Medizincontrolling und die IT-Leitung. Ob diese Rollen wirken, entscheidet sich häufig beim Träger. In öffentlichen Krankenhäusern, die knapp die Hälfte der Betten stellen, prägen je nach Rechtsform Aufsichtsräte, kommunale Vertretungen und Beteiligungsverwaltungen die strategischen Entscheidungen und häufig auch die Besetzung der Geschäftsführung. Eine gute Besetzung beginnt deshalb mit dem Zielbild des Trägers.

Was entscheidet sich durch die Krankenhausreform bis 2030?

Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 6. März 2026 beschlossen (Deutscher Bundestag), seit dem 15. April 2026 ist es in Kraft (BGBl. I 2026 Nr. 98; Bundesgesundheitsministerium). Es passt die Reform von 2024 an und gibt jeder Klinikleitung einen Kalender vor, nach dem sie jetzt plant.

Bis 31.12.2026: Weisen die Länder Leistungsgruppen bis dahin mit Wirkung zum 1. Januar 2027 zu, können sie Ausnahmen für Häuser, die die Qualitätskriterien noch nicht erfüllen, im Benehmen mit den Krankenkassen zulassen, sofern die Zuweisung etwa zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich ist. Danach ist das Einvernehmen der Kassen nötig. Die Ausnahme ist auf drei Jahre befristet und kann im Einvernehmen mit den Kassen um höchstens drei weitere Jahre verlängert werden.

Laufend: 61 Leistungsgruppen legen fest, welches Haus welche Behandlungen erbringen darf.

2026 bis 2030: Die Vorhaltevergütung ist 2026 und 2027 budgetneutral, 2028 und 2029 gelten als Übergang, ab 2030 wirkt sie voll.

2026 bis 2035: Der Transformationsfonds stellt bis zu 50 Milliarden Euro für den Umbau bereit. 29 Milliarden Euro davon trägt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, den Rest finanzieren die Länder, teils gemeinsam mit den Trägern (Bundesgesundheitsministerium).

Dieser Kalender zwingt zu Standortentscheidungen. Häuser werden spezialisiert, zusammengelegt oder umgewidmet, und wer bisher ein einzelnes Haus geleitet hat, steuert künftig oft einen Verbund. In öffentlichen Häusern braucht jede dieser Entscheidungen die Zustimmung eines Gremiums.

Warum ist der Träger die übersehene Führungsebene?

Rund 29 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland befanden sich 2025 in öffentlicher Trägerschaft, stellten aber knapp die Hälfte der Betten (Destatis, Berichtsjahr 2025, Stand 10.09.2026). Je nach Rechtsform und Zuständigkeitsordnung prägen Aufsichtsräte, kommunale Vertretungen und Beteiligungsverwaltungen die strategischen Entscheidungen und häufig auch die Besetzung der Geschäftsführung. In vielen dieser Gremien sitzen Menschen aus Kommunalpolitik und Verwaltung, die ihre Region gut kennen, das Gesundheitswesen aber selten von innen.

Diese Gremien tragen in der Reform eine doppelte Verantwortung. Sie sind häufig an der Auswahl der Geschäftsführung beteiligt und vertreten deren Entscheidungen vor Ort, etwa die abgegebene Leistungsgruppe, den umgewidmeten Standort oder die Fusion mit dem Nachbarkreis.

„Die beste Kandidatin für eine Verbundgeschäftsführung nützt wenig, wenn der Kreistag den Kurs nicht mitgeht. Deshalb sprechen wir zuerst mit dem Gremium und erst dann mit dem Markt.“Jorma Schüch, Principal Healthcare und Public Sector bei HAGER Executive Consulting GmbH

Welche Fragen sollte ein Träger vor der Suche klären?

Vor jeder Besetzung einer Klinikgeschäftsführung sollte der Träger drei Fragen beantworten können.

Was soll dieses Haus 2030 leisten und was nicht mehr?

Welche dieser Entscheidungen trägt das Gremium auch öffentlich mit?

Wer im Aufsichtsrat versteht die Zahlen hinter den Leistungsgruppen?

Bleibt die dritte Frage offen, gehört zur Besetzung der Geschäftsführung häufig auch eine Ergänzung im Aufsichtsrat. Für solche Mandate gibt es bei HAGER die Board Services.

Welche fünf Führungsrollen verändert die Krankenhausreform?

Die Reform verändert vor allem die Geschäftsführung im Klinikverbund, das Standortmanagement, die medizinische Geschäftsführung, das Medizincontrolling und die IT-Leitung.

1. Geschäftsführung im Klinikverbund

Was sich ändert: Aus der Leitung eines Hauses wird die Steuerung mehrerer Standorte mit unterschiedlichen Leistungsgruppen.

Woran man die richtige Person erkennt: Hat bereits einen Standort zusammengelegt oder umgewidmet und das vor Belegschaft und Politik vertreten.

2. Standort- und Klinikmanagement

Was sich ändert: Wo der Verbund zentral steuert, braucht es vor Ort operative Verantwortung. Die Rolle entsteht in vielen Verbünden neu.

Woran man die richtige Person erkennt: Verbindet Medizin, Pflege und Verwaltung im Tagesgeschäft und kommt mit einer Matrixorganisation zurecht.

3. Medizinische Geschäftsführung und Ärztliche Direktion

Je nach Organisationsmodell unterschiedliche Rollen mit vergleichbarer strategischer Verantwortung.

Was sich ändert: Welche Leistungsgruppen ein Haus beantragt oder abgibt, ist eine medizinische und wirtschaftliche Entscheidung zugleich.

Woran man die richtige Person erkennt: Hat eine Leistungsentscheidung gegen Widerstand aus dem eigenen Fach durchgesetzt.

4. Medizincontrolling und Leistungsplanung

Was sich ändert: Qualitätskriterien, Mindestmengen und Vorhaltebudgets machen aus der Stabsstelle eine Steuerungsfunktion.

Woran man die richtige Person erkennt: Rechnet Szenarien für das Gremium und liefert mehr als Berichte für die Abrechnung.

5. IT- und Digitalleitung

Was sich ändert: Telemedizinische Kooperationen gewinnen an Bedeutung, wenn Verbünde Leistungen auf mehrere Standorte verteilen. Was standortübergreifend möglich ist, hängt von Leistungsgruppe, Qualitätsvorgaben und landesrechtlicher Umsetzung ab. Vernetzung wird damit zunehmend Teil der Versorgung.

Woran man die richtige Person erkennt: Hat Versorgung über Standorte hinweg digital organisiert und kennt den Klinikbetrieb von innen.

„In der Reform zählt weniger, wo jemand geführt hat, als was er oder sie dort verändert hat.“Jorma Schüch

Wie besetzt HAGER Führungsrollen im Krankenhaus?

Bei HAGER verantwortet Jorma Schüch Healthcare und Public Sector gemeinsam und kennt damit die Perspektive der Klinik ebenso wie die des Trägers. Für öffentliche Auftraggeber bündeln wir diese Erfahrung in HAGER Public Advisors.

Die Suche läuft per Direktansprache, auch über das Gesundheitswesen hinaus. Für Digital- und Transformationsrollen arbeiten wir eng mit unserer Practice Group Digital & Technology zusammen. Im Management Assessment prüfen wir drei Dinge: nachweisbare Veränderungserfahrung, den Umgang mit kommunalen Gremien und die Passung zu einem Haus im Umbau. Nach der Besetzung begleiten wir die ersten 100 Tage.

Mehr zu unserer Arbeit finden Sie auf den Seiten Healthcare und Public Sector.

Häufige Fragen zur Führung in der Krankenhausreform

Welche Führungskräfte brauchen Krankenhäuser nach der Krankenhausreform?

Krankenhäuser brauchen nach der Krankenhausreform vor allem Geschäftsführungen für Klinikverbünde, Standortmanagerinnen und Standortmanager, medizinische Geschäftsführungen mit strategischem Blick auf die Leistungsgruppen, ein Medizincontrolling mit Steuerungsauftrag und IT-Leitungen, die Versorgung über Standorte hinweg vernetzen. Gemeinsam ist diesen Rollen, dass sie Veränderung verantworten, statt einen eingespielten Betrieb zu verwalten. Wer ein Haus spezialisiert, einen Standort umwidmet oder eine Leistungsgruppe abgibt, muss das vor Belegschaft, Träger und Öffentlichkeit vertreten können. Bei der Auswahl zählt deshalb die nachweisbare Veränderungserfahrung oft mehr als die Größe des bisher geführten Hauses.

Welche Rolle spielt der Aufsichtsrat bei der Besetzung einer Klinikgeschäftsführung?

Je nach Rechtsform und Zuständigkeitsordnung entscheidet der Aufsichtsrat selbst über die Geschäftsführung oder ist an ihrer Auswahl beteiligt. In öffentlichen Krankenhäusern, die knapp die Hälfte der Betten in Deutschland stellen, wirken zudem kommunale Vertretungen und Beteiligungsverwaltungen mit. Die Reform verlangt von ihm Entscheidungen über Leistungsgruppen, Standorte und Fusionen, die bisher selten auf seiner Tagesordnung standen. Eine Suche sollte deshalb mit dem Zielbild des Trägers beginnen. Dazu gehört die Frage, was das Haus 2030 leisten soll, welche Einschnitte das Gremium mitträgt und wer im Aufsichtsrat die neue Geschäftsführung fachlich fordern kann. Fehlt diese Kompetenz, ist eine Ergänzung im Gremium oft die erste Besetzung.

Was ändert das KHAG für die Klinikleitung?

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist seit dem 15. April 2026 in Kraft und passt die Krankenhausreform von 2024 an. Es legt 61 Leistungsgruppen fest, verschiebt die Vorhaltevergütung um ein Jahr, sodass sie ab 2030 voll wirkt, und gibt den Ländern mehr Spielraum bei Ausnahmen von den Qualitätskriterien. Der Transformationsfonds stellt bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro für den Umbau bereit, davon 29 Milliarden Euro vom Bund. Auf die Klinikleitung kommen damit mehr Standortentscheidungen, mehr Steuerung im Verbund und mehr Abstimmung mit Land und Träger zu.

Was gilt für die Frist am 31. Dezember 2026?

Bis zum 31. Dezember 2026 haben die Länder bei Ausnahmen einen leichteren Weg. Weisen sie einem Krankenhaus bis zu diesem Datum mit Wirkung zum 1. Januar 2027 eine Leistungsgruppe zu, obwohl es die Qualitätskriterien noch nicht erfüllt, genügt das Benehmen mit den Krankenkassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Zuweisung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich ist. Später brauchen die Länder das Einvernehmen der Kassen. Die Ausnahme ist auf höchstens drei Jahre befristet und lässt sich nur im Einvernehmen um höchstens drei weitere Jahre verlängern. Träger, die eine solche Ausnahme brauchen, sollten ihre Standortentscheidung deshalb noch in diesem Jahr vorbereiten.

Wann lohnt sich eine Personalberatung für eine Klinikgeschäftsführung?

Eine Personalberatung lohnt sich für eine Klinikgeschäftsführung, wenn die Position vertraulich besetzt werden soll, wenn geeignete Personen nicht aktiv suchen oder wenn Erfahrung aus anderen Branchen gefragt ist. Bei Schlüsselrollen in der Krankenhausreform trifft häufig alles zusammen. Die gefragten Profile haben bereits Veränderung geführt und sind deshalb meist fest in Verantwortung. Hinzu kommt, dass eine Stellenanzeige Signale an Belegschaft und Region sendet, die ein Träger vielleicht noch nicht senden möchte. Eine Direktansprache erreicht auch Kandidatinnen und Kandidaten, die sich nie auf eine Anzeige bewerben würden.

Ansprechpartner

Jorma Schüch
+49 69 95092280
Zuständigkeitsbereich: Principal

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