Mittelstandspresse
23.10.2026
PFHxA-Beschränkung: Seit Oktober 2026 EU-Grenzwerte für Kleidung der breiten Öffentlichkeit, PSA gegen bestimmte Risiken der Kategorie III ausgenommen
Was der REACH-Eintrag 79 für Wetterschutzjacken, Warnkleidung und Chemikalienschutz bedeutet, welche Risiken die Ausnahme tragen und warum im Oktober 2027 weitere Textilien für die breite Öffentlichkeit folgen
Bietigheim-Bissingen, 23.10.2026 (PresseBox) - Seit dem 10. Oktober 2026 dürfen Kleidung und Schuhe für die breite Öffentlichkeit in der EU nur unterhalb der PFHxA-Grenzwerte in Verkehr kommen. Für Ware, die zuvor in Verkehr gebracht wurde, gilt die Beschränkung nicht. PFHxA steht für Undecafluorhexansäure und gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS); verwandte Stoffe machen Textilien unter anderem wasser- und schmutzabweisend. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024, die Eintrag 79 in Anhang XVII der EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) angefügt hat. Ausgenommen bleibt etwa Chemikalienschutzkleidung der Kategorie III, deren Aufbau das Fachportal der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen im Beitrag über Schutzanzüge der Kategorie 3 vom Typ 5 und 6 und ihre Einsatzgebiete beschreibt.
Für Betriebe, die Wetterschutz-, Warn- oder Chemikalienschutzkleidung beschaffen, zählen im November 2026 zwei Fragen. Ist ein Produkt für die breite Öffentlichkeit bestimmt, und gegen welches Risiko soll es schützen? Die Grenzwerte liegen laut Eintrag 79 bei 25 ppb (Teilen pro Milliarde) für die Summe aus PFHxA und ihren Salzen. Für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe sind es 1.000 ppb, gemessen jeweils in homogenem Material.
Wann die Grenzwerte für Kleidung, Schuhe und weitere Textilien greifen
Absatz 1 von Eintrag 79 erfasst seit dem 10. Oktober 2026 Textilien, Leder, Pelze und Häute in Kleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit sowie Schuhwaren für die breite Öffentlichkeit. Zur selben Stufe gehören Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterial, Gemische für die breite Öffentlichkeit und kosmetische Mittel. Ab den in Absatz 1 genannten Konzentrationen dürfen PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe in diesen Produkten weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.
Ab dem 10. Oktober 2027 folgt Absatz 2. Er erfasst in der berichtigten deutschen Fassung vom 5. November 2024 andere Textilien, Leder, Pelze und Häute als Kleidung und Zubehör nach Absatz 1 für die breite Öffentlichkeit. Als Beispiele nennt die Verordnung in ihren Erwägungsgründen Teppiche, Vorhänge, Polstermaterial und Bettwäsche, auch in Verkehrsmitteln, an öffentlichen Orten und in Büros.
Erzeugnisse, die vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht wurden, nehmen die Absätze 7 und 8 von der Beschränkung aus. Nach den Erwägungsgründen gilt das, wenn der Lieferant nachweisen kann, dass die Ware vor dem Geltungsbeginn in Verkehr gebracht wurde.
Wer Arbeitsjacken auch an Privatkunden verkauft, prüft zuerst die Zielgruppe
Bei Textilien, Leder, Pelzen und Häuten zielen nach der berichtigten Fassung und den Erwägungsgründen beide Stufen auf Produkte für die breite Öffentlichkeit. Eine Definition dieses Begriffs enthält Eintrag 79 nicht. Nach einem Leitfaden der Kommissionsdienststellen vom 03.12.2024, den die für REACH und CLP zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gebilligt haben, soll die Beschränkung Berufs- und Schutzkleidung ausschließlich für den beruflichen oder industriellen Einsatz nicht erfassen. Erfasst sind danach Produkte, die Verbraucher selbst erwerben, privat nutzen oder bei einer Dienstleistung für die Öffentlichkeit benutzen. Damit können auch Arbeitsjacken aus Baumarkt oder Onlinehandel betroffen sein, soweit sie nicht als PSA unter die Ausnahme nach Absatz 3 Buchstabe a fallen. Rechtsverbindlich ist der Leitfaden nach eigener Angabe nicht; für Produkte, die er nicht als Beispiel nennt, verlangt er eine Prüfung im Einzelfall. Für Händler mit gemischtem Kundenkreis ist die Zielgruppe damit die erste Prüffrage, noch vor der Schutzfunktion.
Für den Einkauf von Wetterschutzkleidung bleiben daneben die Schutznormen der Jacke selbst maßgeblich. Welche Normen Arbeitsschutzjacken für Warn-, Wetter- und Kälteschutz nennen und worauf es bei Material und Passform ankommt, erklärt das Fachportal in seinem Beitrag zu Kaufkriterien für Arbeitsschutzjacken von Warn- bis Kälteschutz.
Welche Risiken der Kategorie III die Ausnahme tragen
Ausgenommen ist nach Absatz 3 Buchstabe a nur persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen bestimmte Risiken der Kategorie III. Gemeint sind die Buchstaben a, c bis f, h und l aus Anhang I der PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Gemäß diesem Anhang sind das gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische, schädliche biologische Agenzien und ionisierende Strahlung. Hinzu kommen Hitze wie bei einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr, Kälte wie bei –50 °C oder weniger, Stromschlag sowie Projektile und Messerstiche.
Andere Risiken der Kategorie III stehen nicht in der Ausnahme, etwa Stürze aus der Höhe, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen oder schädlicher Lärm. Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind, ordnet die PSA-Verordnung der Kategorie I zu. Eine Regenjacke für die breite Öffentlichkeit fällt damit nicht schon deshalb unter die Ausnahme, weil sie als Schutzkleidung verkauft wird; maßgeblich ist, ob sie als PSA gegen eines der dort genannten Risiken schützen soll.
Ebenfalls ausgenommen sind Produkte nach den Verordnungen (EU) 2017/745 über Medizinprodukte und (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika sowie als Bautextilien verwendete Textilien.
Wie Händler und Betriebe Bestand und Neuware einordnen
Praxisnah lassen sich für Schutz- und Arbeitskleidung vier Fragen stellen:
Zielgruppe: Wird das Produkt an die breite Öffentlichkeit abgegeben oder nur an gewerbliche Anwender?
Risiko: Schützt die Ausrüstung gegen ein Risiko der Kategorie III mit den Buchstaben a, c bis f, h oder l?
Stichtag: Wann kam oder kommt die Ware erstmals in Verkehr, gemessen am 10. Oktober 2026 für Kleidung und am 10. Oktober 2027 für weitere Textilien, und lässt sich das belegen?
Material: Welche Angaben macht der Hersteller zu PFHxA und PFHxA-verwandten Stoffen in den einzelnen Materialien?
Die Antworten hängen oft an Unterlagen aus der Lieferkette. Händler, die Kleidung an Verbraucher und an Betriebe liefern, ordnen ihr Sortiment deshalb sinnvollerweise nach Vertriebsweg und nach dem Datum, an dem die Ware in der EU in Verkehr gebracht wurde. Bei Importware zählt nach REACH dafür schon die Einfuhr.
Bis Oktober 2027 bleibt Zeit für weitere Textilien
Die nächste Stufe der PFHxA-Beschränkung beginnt am 10. Oktober 2027. Sie betrifft Textilien, Leder, Pelze und Häute für die breite Öffentlichkeit, die nicht schon als Kleidung und Zubehör unter Absatz 1 fallen, etwa Heim- und Objekttextilien. Feuerlöschschäume für Ausbildungs- und Prüfzwecke und für öffentliche Feuerwehren erfasst Eintrag 79 in Absatz 4 bereits seit dem 10. April 2026, jeweils mit Ausnahmen; für die Zivilluftfahrt folgt Absatz 5 ab dem 10. Oktober 2029. Für PFAS in Feuerlöschschäumen gilt inzwischen Eintrag 82 in Anhang XVII, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2025/1988. Erste Pflichten daraus gelten seit dem 23. Oktober 2026, das allgemeine Verbot ab dem 23. Oktober 2030. Wer Wetterschutzkleidung bis zur nächsten Saison neu ausschreibt, kann Angaben zum PFAS-Gehalt der Imprägnierung schon in die Anfrage aufnehmen.
Die vorstehenden Angaben zur PFHxA-Beschränkung geben eine allgemeine Information nach dem am 20. Oktober 2026 abgerufenen Wortlaut wieder. Grundlage sind Anhang XVII Einträge 79 und 82 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der konsolidierten Fassung vom 22.06.2026, eingefügt durch die Verordnungen (EU) 2024/2462 und (EU) 2025/1988. Eintrag 79 wurde am 5. November 2024 berichtigt. Hinzu kommen Anhang I der Verordnung (EU) 2016/425 sowie die in Eintrag 79 Absatz 3 genannten Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746. Zur Auslegung wurde der Leitfaden CA/35/2024 der Kommissionsdienststellen vom 03.12.2024 herangezogen. Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmtes Produkt unter die Beschränkung fällt, klärt sich im Einzelfall mit der zuständigen Behörde oder in einer rechtlichen Beratung.
Ansprechpartner
Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO
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Wetterschutzjacken und Warnwesten an einer Kleiderstange im Lager eines Fachhändlers für Berufsbekleidung. Wetterschutzjacken in Dunkelblau und Warnorange hängen an einer Kleiderstange im Lager eines Fachhändlers für Berufsbekleidung, auf einem Packtisch daneben liegen gefaltete Regenhosen und ein Stapel brauner Versandkartons. Symbolbild zur Beschränkung der Chemikalie PFHxA in Kleidung seit Oktober 2026. / Bild-Copyright: Provimedia GmbH / KI-generiert
- Mehr Infos zu dieser Meldung unter www.pressebox.de
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