Mittelstandspresse
02.11.2026
Maschinengeschirrspülmittel: Phosphorgrenze bleibt bei 0,3 Gramm, Kapselfolien müssen spätestens 2032 noch festzulegende Abbaukriterien erfüllen
Die Detergenzienverordnung (EU) 2026/405 löst ab 23. September 2029 die Regeln von 2004 ab, die bis dahin weiter gelten. Spülmittel für Geschirr setzten 2025 in Deutschland laut Industrieverband gut eine Milliarde Euro um
Bietigheim-Bissingen, 02.11.2026 (PresseBox) - Für Spülmittel, die in Geschirrspülern verwendet werden, gelten in der Europäischen Union künftig neue Regeln. Die Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside vom 11. Februar 2026 ist am 2. März 2026 im Amtsblatt erschienen und am 22. März 2026 in Kraft getreten. Sie löst die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 ab, die bis zum 22. September 2029 weiter gilt; die neue Verordnung gilt nach Artikel 37 im Wesentlichen ab dem 23. September 2029. Wie stark die richtige Dosierung von der Wasserhärte abhängt, erklärt der Beitrag zur Funktion des Wasserenthärters im Geschirrspüler des Fachportals der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen.
Wie groß der Markt für Spülmittel insgesamt ist, zeigen die Zahlen der Branche. Laut den Marktzahlen des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel (IKW) vom 3. Dezember 2025 setzten Geschirrspülmittel in Deutschland im Jahr 2025 rund 1.012 Millionen Euro zu Endverbraucherpreisen um, nach 975 Millionen Euro im Vorjahr. Das entspricht nach der Hochrechnung des Verbands einem Plus von 3,8 Prozent.
Worin sich die neue Detergenzienverordnung von den Regeln aus dem Jahr 2004 unterscheidet
Die alte Verordnung (EG) Nr. 648/2004 wird nach Artikel 35 der neuen Verordnung mit Wirkung vom 23. September 2029 aufgehoben. Nach Erwägungsgrund 3 der neuen Verordnung werden Marktentwicklungen wie Detergenzien mit zugesetzten Mikroorganismen und der Verkauf über Nachfüllstationen von der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 nicht oder nur teilweise erfasst. Die neue Verordnung nimmt beides auf und ergänzt digitale Etiketten sowie einen digitalen Produktpass.
Für Nutzer von Geschirrspülern ist eine Neuerung besonders greifbar. Nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2026/405 müssen Folien oder Polymere in Folien spätestens am 23. März 2032 die Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit aus Anhang I Teil B erfüllen. Gemeint sind nach Artikel 2 Nummer 14 wasserlösliche Polymerfolien, die als Detergenzien-Kapseln verwendet werden, etwa die sich im Spülgang auflösenden Hüllen von Spülkapseln. Welche Kriterien die Folien erfüllen müssen, steht noch nicht fest: Anhang I Teil B ist bislang leer, die Kommission muss sie nach Artikel 30 Absatz 4 bis zum 23. März 2029 festlegen.
Phosphorgrenze bleibt, Dosierangabe auf der Packung bleibt Pflicht
Phosphor trägt in Gewässern zur Überdüngung bei, deshalb übernimmt die Verordnung die bisherigen Grenzwerte. Laut Erwägungsgrund 12 der Verordnung (EU) 2026/405 sollen die harmonisierten Grenzwerte für Waschmittel und Maschinengeschirrspülmittel für Verbraucher beibehalten werden. Die Vorgaben stehen in Artikel 6 mit Anhang III und in Artikel 17 Absatz 4 mit Anhang V Teil B. Sie gelten ab dem 23. September 2029 für Maschinengeschirrspülmittel für Verbraucher und entsprechen den bis dahin geltenden Regeln der Verordnung (EG) Nr. 648/2004. Im Einzelnen sind das:
weniger als 0,3 Gramm Gesamtphosphor in der Standarddosierung (Anhang III der Verordnung (EU) 2026/405, bisher Anhang VIa der Verordnung (EG) Nr. 648/2004)
die Standarddosierung in Millilitern, Gramm oder Anzahl der Einheiten für den Hauptspülgang
als Bezugsgröße eine voll beladene Maschine für zwölf Gedecke mit normal verschmutztem Geschirr
erforderlichenfalls die Dosierung für weiches, mittleres und hartes Wasser
Neu ist die Wahl zwischen den Etikettenformen. Nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2026/405 werden die Pflichtangaben entweder auf einem physischen Etikett oder auf einem digitalen Etikett mit einem physischen Duplikat bereitgestellt. Angaben zum Inhalt wie Tenside, Phosphate und Phosphonate dürfen nach Anhang V Teil C künftig allein auf dem digitalen Etikett stehen.
Nachfüllstationen und digitale Etiketten sollen Verpackung sparen
Wer Spülmittel künftig an einer Nachfüllstation abgibt, trägt nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2026/405 eigene Pflichten. Der Wirtschaftsakteur, der das Produkt für Endnutzer bereitstellt, muss Risikominderungsmaßnahmen treffen, etwa Kinder daran hindern, die Station unbeaufsichtigt zu benutzen, und sein Personal angemessen schulen. Außerdem muss er sicherstellen, dass die an der Station angebotenen Detergenzien nicht in einer Weise miteinander reagieren, die die menschliche Gesundheit gefährden könnte.
Für Haushalte, die schon heute Verpackung und Chemie sparen wollen, gibt es Alternativen zu vorportionierten Tabs. Welche das sind und wo ihre Grenzen liegen, beschreibt der Beitrag zum Spülen ohne Tabs im Geschirrspüler auf demselben Portal.
Wirtschaftlich bleiben die Spülmittel ein kleiner, aber stabiler Teil des Haushaltsmarkts. Laut den IKW-Zahlen vom Dezember 2025 wuchs der gesamte Markt für Haushaltspflegemittel 2025 um 3,2 Prozent auf 5.862 Millionen Euro. Geschirrspülmittel stellen damit gut ein Sechstel dieses Marktes.
Hersteller haben im Wesentlichen bis September 2029 Zeit für die Umstellung
Im Handel ändert sich im Winter 2026 noch nichts. Nach Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2026/405 dürfen Detergenzien, die vor dem 23. September 2029 nach den bisherigen Regeln in Verkehr gebracht werden, unbefristet weiter verkauft werden. Produkte, die zwischen dem 23. September 2029 und dem 22. September 2030 noch nach altem Recht in Verkehr gebracht werden, dürfen nach Absatz 2 bis zum 23. September 2030 angeboten werden. Die nächsten Marktzahlen des IKW erscheinen voraussichtlich wieder Anfang Dezember 2026.
„Für den Alltag am Geschirrspüler ist die wichtigste Angabe die Dosierung für die eigene Wasserhärte, soweit sie auf der Packung steht. Wer sie kennt, spart Pulver oder Tabs, Geld und Abwasserbelastung, lange bevor die neuen Etiketten kommen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Die vorstehenden Angaben zu Maschinengeschirrspülmitteln geben eine allgemeine Information nach dem am 23. September 2026 abgerufenen Wortlaut der Verordnungen (EU) 2026/405 und (EG) Nr. 648/2004 wieder und sind keine Rechtsberatung. Welche Pflichten ein Hersteller oder Händler im Einzelfall trifft, klärt sich in einer rechtlichen Beratung.
Ansprechpartner
Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO
Über Provimedia GmbH:
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.
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Geöffnete Dosierkammer eines Geschirrspülers mit Pulver und ein Messlöffel auf der Arbeitsplatte - Die geöffnete Tür eines eingebauten Geschirrspülers gibt den Blick auf die leere Dosierkammer frei, daneben stehen auf einer hellen Arbeitsplatte ein Glas mit weißem Reinigerpulver und ein kleiner Messlöffel im Tageslicht. Symbolbild zu den neuen EU-Regeln für Maschinengeschirrspülmittel. Bild KI-generiert
- Mehr Infos zu dieser Meldung unter www.pressebox.de
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