Mittelstandspresse
02.11.2026
Photovoltaik-Montage: Laut PV-Vereinbarung können geschulte Zimmerer seit September Module unter Leitung und Aufsicht der Elektrofachkraft anschließen
Holzbau Deutschland ist der Verbändevereinbarung von Dachdecker-, Elektro- und Sanitärhandwerk beigetreten. Auf Dächern und Grundstücken in Deutschland waren Ende 2025 knapp 4,8 Millionen Solaranlagen installiert
Bietigheim-Bissingen, 02.11.2026 (PresseBox) - Zimmerer und Holzbauer gehören seit dem 1. September 2026 zur Vereinbarung der Handwerke für die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Das hat der Verband Holzbau Deutschland am 8. September 2026 mitgeteilt. Geschulte Fachkräfte aus dem Holzbau können damit einzelne elektrotechnische Handgriffe wie den Anschluss der Module übernehmen, unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Worauf es bei der Planung von Dachtragwerk und Solaranlage ankommt, beschreiben die Hinweise zu Dachkonstruktion und Solaranlage des Fachportals der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen.
Für Bauherren, die im November 2026 ein neues Dach oder eine Dachsanierung planen, verändert sich damit die Abstimmung bei der Photovoltaik-Montage auf der Baustelle. Der Zimmerer, der das Tragwerk baut, kann nun auch den Modulanschluss übernehmen, mit geschulten Fachkräften unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Sieben Kennzahlen zeigen, wie stark Solaranlagen auf Dächern zugelegt haben
Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 12. März 2026 waren zum Jahresende 2025 knapp 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von rund 106.200 Megawatt in Betrieb. Die Zahl der Anlagen ist nach Angaben des Amts binnen eines Jahres um 17,6 Prozent gestiegen, die Leistung um 11,8 Prozent. Ende 2024 hatte es gut 4,0 Millionen Anlagen mit 95.000 Megawatt gegeben. Der Zuwachs hat sich damit abgeschwächt: Im Jahr 2024 war die Zahl der Anlagen nach Angaben der Statistiker noch um 27,7 Prozent gewachsen.
Erfasst sind in den Zahlen des Statistischen Bundesamts nur Anlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen; Balkonkraftwerke fallen in der Regel nicht darunter.
Geschulte Zimmerer können seit September einzelne elektrotechnische Handgriffe übernehmen
Die Vereinbarung besteht seit 2024 zwischen Dachdecker-, Elektro- und Sanitärhandwerk sowie den zugehörigen Berufsgenossenschaften. Zum 1. September 2026 haben laut Holzbau Deutschland zusätzlich der Verband der Zimmerer, der Bundesverband Metall und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall unterzeichnet. Geregelt sind vier Bereiche:
Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern
eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten
Schulungsanforderungen für die elektrotechnisch unterwiesene Person bei Photovoltaik-Anlagen
Musterverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksbetrieb als Nachunternehmer
Die Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person ist nach Angaben des Verbands Voraussetzung dafür, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken die beschriebenen Tätigkeiten ausführen. Für Kunden hat die Vereinbarung nach Angaben von Holzbau Deutschland den Vorteil, dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben.
Arbeiten auf der Wechselstromseite bleiben der Elektrofachkraft vorbehalten
Die Vereinbarung zieht eine Grenze. Arbeiten auf der Wechselstromseite des Wechselrichters oder an anderen elektrischen Bauteilen bleiben laut Holzbau Deutschland Elektrofachkräften vorbehalten. Nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung außer durch den Netzbetreiber nur durch ein Unternehmen ausgeführt werden, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Ausgenommen sind nach derselben Vorschrift Instandhaltungsarbeiten, außer im Abschnitt zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung. Die Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht übernimmt nach dem Musternachunternehmervertrag der Vereinbarung die Elektrofachkraft des beauftragten Elektrobetriebs.
Gerüste und sicheres Arbeiten auf dem Dach sind gemeinsam geregelt
Ziel der neu gefassten Vereinbarung ist nach Angaben von Holzbau Deutschland, die Sicherheit bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen zu erhöhen. Wer Module montiert, arbeitet in der Höhe, und die beteiligten Berufsgenossenschaften haben dafür gemeinsame Regeln für Gerüste und sicheres Arbeiten mitgetragen. Was ein Arbeitsgerüst von anderen Gerüstarten unterscheidet, erklärt der Eintrag zum Begriff Arbeitsgerüst im Zimmerer-Glossar auf demselben Portal.
Die Module selbst kommen überwiegend aus dem Ausland. Laut Statistischem Bundesamt stammten 2025 88,0 Prozent der nach Deutschland eingeführten Photovoltaikanlagen aus China, der Importwert sank um 7,8 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro.
Bauherren sollten die Aufgaben vor dem Frühjahr 2027 klären
Wer eine Dachsanierung mit Solaranlage für die Bausaison 2027 plant, sollte im Angebot festhalten lassen, welcher Betrieb Tragwerk, Montage und elektrischen Anschluss übernimmt und wer als Elektrofachkraft Leitung und Aufsicht übernimmt. Die nächsten Jahreszahlen zum Bestand an Photovoltaikanlagen wird das Statistische Bundesamt voraussichtlich wieder im Frühjahr 2027 veröffentlichen.
„Wenn der Zimmerer das Dach baut und der Elektriker die Anlage anschließt, entscheidet die Abstimmung zwischen beiden über Zeitplan und Kosten. Eine gemeinsame Vereinbarung ersetzt keine Planung, aber sie legt vorab fest, welcher Betrieb welche Arbeiten übernimmt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Die Angaben zur Niederspannungsanschlussverordnung (§ 1 Absatz 2, § 13 Absatz 1 und 2) beruhen auf dem am 23. September 2026 abgerufenen Wortlaut. Die Angaben zur Vereinbarung folgen der Mitteilung von Holzbau Deutschland vom 8. September 2026; beides ist keine Rechtsberatung. Nach § 13 Absatz 1 ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber für die ordnungsgemäße Errichtung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich; Anschlussnehmer ist nach § 1 Absatz 2 unter anderem jeder Eigentümer eines angeschlossenen Gebäudes. Welche Arbeiten ein Betrieb im Einzelfall übernehmen darf, klären Netzbetreiber und Elektrofachbetrieb.
Ansprechpartner
Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO
Über Provimedia GmbH:
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.
Datei-Anlagen:
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Satteldach mit hölzernen Dachlatten, Schutzgerüst und gestapelten Solarmodulen auf einer Baustelle - Ein teilweise gedecktes Satteldach mit sichtbaren hellen Holzlatten und Sparren, davor ein Schutzgerüst mit Bordbrettern, auf der Gerüstlage liegen mehrere noch verpackte Solarmodule unter bewölktem Himmel. Symbolbild zur Photovoltaik-Montage durch Zimmerer und Holzbaubetriebe. Bild KI-generiert
- Mehr Infos zu dieser Meldung unter www.pressebox.de
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