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Mittelstandspresse

31.10.2026

Bodenbelagsemissionen: Umweltzeichen erlaubt nach 28 Tagen 0,3 Milligramm flüchtige Verbindungen je Kubikmeter, die Mustervorschrift 1,0 Milligramm

Die Vergabekriterien DE-UZ 120, Ausgabe Januar 2025 in Version 4, lassen nach 28 Tagen höchstens 30 Prozent des Summenwerts zu, den Anhang 8 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen als Obergrenze nennt.

Mehrere aufgerollte Bahnen elastischer Bodenbeläge stehen aufrecht auf einem frisch verlegten Estrich, davor liegen quadratische Musterstücke in gedeckten Farbtönen, beleuchtet vom Tageslicht einer Fensterfront. Symbolbild zu Bodenbelagsemissionen und zur Prüfung der Innenraumluft.
Mehrere aufgerollte Bahnen elastischer Bodenbeläge stehen aufrecht auf einem frisch verlegten Estrich, davor liegen quadratische Musterstücke in gedeckten Farbtönen, beleuchtet vom Tageslicht einer Fensterfront. Symbolbild zu Bodenbelagsemissionen und zur Prüfung der Innenraumluft.

Bietigheim-Bissingen, 31.10.2026 (PresseBox) - Für Bodenbelagsemissionen gelten in Deutschland zwei Messlatten, die leicht miteinander verwechselt werden. Die eine stammt aus dem Bauordnungsrecht und setzt Höchstwerte, die Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen und baulich nicht davon abgetrennten Räumen einhalten müssen; die andere stammt von einem freiwilligen Umweltzeichen für elastische Bodenbeläge und liegt deutlich darunter. Beide beziehen sich auf dieselbe Messung in derselben Prüfkammer und nennen ihren Wert für den 28. Tag nach dem Einbau des Prüfstücks. Worin sich elastische Beläge aus Kunststoff, Kautschuk, Linoleum und Kork voneinander unterscheiden, ordnet die Vinylböden und ihre Abgrenzung von anderen Belägen des Fachportals der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen ein.

Für Bauherren und Renovierer ist der Unterschied praktisch relevant. Wird ein Belag in einem Aufenthaltsraum eingebaut, muss er unter anderem diese bauaufsichtliche Emissionsanforderung einhalten; die Emissionswerte in Anhang 8 knüpfen an die Verwendung im Gebäude an, nicht an den Verkauf. Ob ein Belag darüber hinaus das Umweltzeichen tragen darf, das ihn als emissionsarm ausweist, entscheidet sich an einer zweiten, strengeren Messlatte, deren Zahlenwerte auf dem Etikett nicht zwingend auftauchen.

Zwei Emissionswerte beschreiben denselben Belag auf verschiedenen Höhen

Die bauaufsichtliche Seite stellt Anhang 8 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025/1. Für Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen begrenzt er die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen nach 28 Tagen in der Prüfkammer auf 1,0 Milligramm je Kubikmeter. Das Umweltzeichen zieht die Linie tiefer: Laut den Vergabekriterien DE-UZ 120 für elastische Fußbodenbeläge und Sockelleisten, Ausgabe Januar 2025, darf derselbe Summenwert nach 28 Tagen 0,3 Milligramm je Kubikmeter nicht überschreiten.

Beide Messungen laufen nach derselben europäischen Prüfnorm ab, beide rechnen den Beitrag des Belags auf einen durchschnittlich großen Wohnraum mit einem halben Luftwechsel je Stunde hoch. Der Abstand zwischen den beiden Zahlen ist deshalb kein Messartefakt, sondern eine bewusste Setzung. Wer über einer Fußbodenheizung verlegt, wählt den Belag zusätzlich nach seiner Eignung für beheizte Flächen; welche Beläge dafür infrage kommen, fassen die Hinweise zur Belagswahl bei einer Fußbodenheizung zusammen.

Welche Emissionsanforderungen das Bauordnungsrecht an Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen stellt

Die Muster-Verwaltungsvorschrift ist selbst kein geltendes Recht. Sie wurde am 20. Mai 2025 in den Amtlichen Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik veröffentlicht und wird von den Ländern durch eigene Verwaltungsvorschriften eingeführt; der zugrunde liegende Anhang trägt den Stand Januar 2024. Erfasst sind neben Bodenbelägen unter anderem Bodenbelagskonstruktionen und deren Komponenten, Klebstoffe, Dämmstoffe aus Phenolharzschaum und UF-Ortschaum, dekorative Wandbekleidungen und dickschichtige Wandbeschichtungen sowie Deckenverkleidungen und -konstruktionen auf Kunststoffbasis.

Gemäß Anhang 8 gelten neben dem Summenwert weitere Grenzen. Kein einzelner als krebserzeugend der Kategorie 1A oder 1B eingestufter Stoff darf am dritten Tag 0,01 und nach 28 Tagen 0,001 Milligramm je Kubikmeter überschreiten. Ausgenommen sind bestimmte Stoffe, für die sich ein Schwellenwert ableiten lässt; ist für sie eine niedrigste interessierende Konzentration festgelegt, gehen sie in die Einzelstoffbewertung ein. Für die schwerflüchtigen Verbindungen und für die Summe der Stoffe ohne eigenen Bewertungsmaßstab gilt jeweils 0,1 Milligramm je Kubikmeter. Hinzu kommt eine Einzelstoffbewertung, bei der die Summe aller Verhältniszahlen aus gemessener Konzentration und niedrigster interessierender Konzentration den Wert eins nicht übersteigen darf.

Warum ein Prüfbericht mehr aussagt als das Siegel auf dem Karton

Das Umweltzeichen verlangt den Nachweis nicht einmalig, sondern im Zwei-Jahres-Turnus, und die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung sind der Zeichenvergabestelle unaufgefordert vorzulegen. Geprüft wird außerdem der Geruch: Die Beläge sollen nach 28 Tagen eine Geruchsintensität von 7 pi nicht überschreiten. Wird der Wert verfehlt, ist der Antrag zwar nicht abgelehnt, das Produkt darf aber nicht als geruchsarm ausgelobt werden. Für Formaldehyd nennen die Vergabekriterien 0,06 Milligramm je Kubikmeter nach 28 Tagen.

Wer einen Prüfbericht einsehen kann, sollte auch auf die Stelle achten, die gemessen hat. Welche Stelle für das Umweltzeichen messen darf, legen die Vergabekriterien an zwei Stellen unterschiedlich fest. Im Nachweisteil nennen sie eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung für diese Prüfung anerkannte Prüfstelle; im Anforderungsteil lassen sie unter Akkreditierungs- oder Ringversuchsvoraussetzungen auch weitere Stellen zu.

„Ein Siegel auf dem Karton beantwortet die Frage nach der Raumluft nicht allein. Wer einen Prüfbericht in die Hand bekommt, sollte auf Messdatum, Prüfstelle und die Werte für den dritten und den achtundzwanzigsten Tag achten. Erst diese Angaben zusammen ergeben ein Bild“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Woran sich ein Prüfbericht zur Emissionsmessung einordnen lässt

Auf einem Prüfbericht helfen vor allem fünf Angaben, zwei Produkte miteinander zu vergleichen:

das Prüfverfahren und die zugrunde gelegte Prüfkammernorm

der Summenwert der flüchtigen Verbindungen am dritten und am 28. Tag

der Wert für die schwerflüchtigen Verbindungen nach 28 Tagen

die Einzelstoffbewertung mit der Summe der Verhältniszahlen

Datum der Messung und Name der Prüfstelle

Fehlt eine dieser Angaben, lassen sich zwei Berichte nur eingeschränkt vergleichen. Für das Umweltzeichen darf die Kammerprüfung frühestens am siebten Tag abgebrochen werden, wenn die für den 28. Tag zulässigen Werte bereits erreicht sind und gegenüber dem dritten Tag keine nachzuweisende Stoffkonzentration angestiegen ist. Ein Wert ohne Angabe des Messtags ist schwer einzuordnen, weil Anhang 8 für den dritten Tag das Zehnfache und das Umweltzeichen gut das Dreifache des Summenwerts zulässt, der nach 28 Tagen gilt.

Worauf Käufer in der Heizsaison 2026/2027 achten sollten

Die Vergabekriterien DE-UZ 120 gelten in der Ausgabe Januar 2025, Version 4 vom März 2026, mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2028; die Emissionswerte sind seit der Erstfassung unverändert. Für die nächste Ausgabe der Muster-Verwaltungsvorschrift, 2026/1, hat das Deutsche Institut für Bautechnik im November 2025 einen Anhörungsentwurf vorgelegt. Der Entwurf lässt die Grenzwerte der Tabelle 1 in Anhang 8 unverändert und aktualisiert die Liste der niedrigsten interessierenden Konzentrationen, auf der die Einzelstoffbewertung beruht. Wer in der laufenden Heizsaison neu verlegt, sollte den Raum nach dem Einbau mehrere Wochen konsequent lüften: Die Grenzwerte gelten für Messungen in der Prüfkammer am dritten und am 28. Tag; über die Raumluft am Tag der Verlegung sagen sie nichts aus.

Die vorstehenden Angaben zu den Emissionsanforderungen an Bodenbeläge geben eine allgemeine Information nach den am 23. September 2026 abgerufenen Texten wieder und sind keine Rechtsberatung. Grundlage sind Anhang 8 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025/1, die Vergabekriterien DE-UZ 120 in der Ausgabe Januar 2025, Version 4, und der noch nicht geltende Anhörungsentwurf der Ausgabe 2026/1 vom November 2025. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des jeweiligen Landes.

Ansprechpartner

Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO

Über Provimedia GmbH:

Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.

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Mehrere aufgerollte Bahnen elastischer Bodenbeläge stehen aufrecht auf einem frisch verlegten Estrich, davor liegen quadratische Musterstücke in gedeckten Farbtönen, beleuchtet vom Tageslicht einer Fensterfront. Symbolbild zu Bodenbelagsemissionen und zur Prüfung der Innenraumluft.