Mittelstandspresse
29.10.2026
Digitale Brieftasche bis Ende 2026: Jeder EU-Staat muss eine Wallet für die digitale Identität anbieten, Deutschland startet d-you am 2. Januar 2027
Die Frist folgt aus Artikel 5a der eIDAS-Verordnung und fünf Durchführungsverordnungen vom 28. November 2024. Das Kabinett hat am 20. Mai 2026 den Entwurf des Digitalen Identitätengesetzes beschlossen; zum Start sollen rund 40 Partner dabei sein
Bietigheim-Bissingen, 29.10.2026 (PresseBox) - Bis zum 24. Dezember 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine Europäische Brieftasche für die Digitale Identität bereitstellen. Die Frist folgt aus Artikel 5a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1183: 24 Monate nach dem Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte. Diese fünf Verordnungen erschienen am 4. Dezember 2024 im Amtsblatt und traten am 24. Dezember 2024 in Kraft. Deutschland hat seiner staatlichen EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) am 9. September 2026 den Namen d-you gegeben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startet sie am 2. Januar 2027 mit rund 40 Partnern. Beim Zugang zu Verwaltungsleistungen knüpft die Brieftasche an das an, was das Digitalmagazin der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen in seiner Erklärung des Onlinezugangsgesetzes und seiner Bedeutung für Bürger beschreibt.
Die digitale Brieftasche ist eine App, in der Identitätsdaten und elektronische Nachweise gespeichert und gegenüber Behörden oder Unternehmen vorgezeigt werden. Nach Artikel 5a Absatz 13 der Verordnung erfolgen Ausstellung, Verwendung und Widerruf für alle natürlichen Personen kostenlos, nach Absatz 15 ist die Nutzung freiwillig.
Welche Pflichten die Verordnung Mitgliedstaaten, Behörden und Unternehmen auferlegt
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, in der Fachwelt eIDAS-Verordnung genannt, gilt in der konsolidierten Fassung vom 18. Oktober 2024. Nach Artikel 5a Absatz 2 kann ein Mitgliedstaat die Brieftasche selbst bereitstellen, bereitstellen lassen oder eine unabhängig entwickelte Brieftasche anerkennen; nach Absatz 3 muss der Quellcode der App unter einer Open-Source-Lizenz stehen. Absatz 4 verlangt unter anderem das Speichern und Vorweisen von Identitätsdaten unter alleiniger Kontrolle des Nutzers, Pseudonyme, ein Protokoll aller Transaktionen und qualifizierte elektronische Signaturen.
Für die Gegenseite gilt Artikel 5f: Verlangen Mitgliedstaaten für einen Online-Dienst einer öffentlichen Stelle eine elektronische Identifizierung und Authentifizierung, müssen sie nach Absatz 1 auch die Brieftasche akzeptieren. Private Anbieter, die nach Unions- oder nationalem Recht oder vertraglich zu einer Online-Identifizierung mit starker Nutzerauthentifizierung verpflichtet sind, müssen die Brieftasche nach Absatz 2 spätestens zum 24. Dezember 2027 auf Wunsch des Nutzers akzeptieren. Ausgenommen sind Kleinst- und kleine Unternehmen.
Wie weit Deutschland mit d-you im Herbst 2026 ist
Das BMDS und die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) haben am 27. Januar 2026 eine Testumgebung für die staatliche Brieftasche freigeschaltet, in der Organisationen zunächst die Identifikation mit Personenidentifizierungsdaten und danach eigene Nachweise erproben. Am 20. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Digitalen Identitätengesetzes beschlossen; Ende Juli 2026 ging er als Drucksache 21/7408 an den Bundestag. Ein Entwurf ist kein geltendes Recht.
„Die Brieftasche wird nicht an der Technik gemessen, sondern an dem Moment, in dem jemand zum ersten Mal ein Konto eröffnet oder ein Alter nachweist, ohne einen Ausweis zu fotografieren. Dass 40 Partner am ersten Tag Anwendungen mitbringen, ist deshalb wichtiger als jede Funktionsliste“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Für Händler, die Alter oder Identität prüfen, kommt die Brieftasche als zusätzlicher Weg in Betracht; andere Identifizierungswege müssen nach Artikel 5a Absatz 15 möglich bleiben. Welche Hürden im Bestellprozess heute zu Abbrüchen führen, ordnet das Digitalmagazin in seinem Ratgeber gegen Warenkorbabbrüche im Onlineshop ein.
Wo die digitale Brieftasche am ersten Tag im Alltag ansetzen soll
Für den Start am 2. Januar 2027 nennen Bundesministerium und Bundesregierung mehrere Anwendungen:
den Nachweis des Alters gegenüber Online-Diensten
den Abschluss von Verträgen mit elektronischer Identifizierung
die Eröffnung eines Bankkontos mit der Brieftasche
den Personalausweis als digitalen Zwilling auf dem Smartphone
Den Führerschein nennt die Bundesregierung erst perspektivisch. Zu den Partnern zählen laut BMDS unter anderem die Deutsche Rentenversicherung Bund, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die Deutsche Post, die DATEV und der Handelsverband Deutschland. Die Daten werden nach Angaben des Ministeriums verschlüsselt auf dem Endgerät gespeichert.
Wann die nächsten Schritte bis zum Start am 2. Januar 2027 anstehen
Der deutsche Starttermin liegt nach der Ankündigung des BMDS wenige Tage nach dem Fristende am 24. Dezember 2026. Nach Artikel 5c der Verordnung wird die Konformität der Brieftasche und des zugehörigen Identifizierungssystems von einer von den Mitgliedstaaten benannten Konformitätsbewertungsstelle zertifiziert; einen Zeitpunkt dafür nennt die Norm nicht. Ob das Digitale Identitätengesetz bis zum 2. Januar 2027 in Kraft tritt, war Mitte September 2026 offen. Für private Anbieter, die gesetzlich oder vertraglich zu einer Online-Identifizierung mit starker Nutzerauthentifizierung verpflichtet sind, endet die Akzeptanzfrist nach Artikel 5f Absatz 2 am 24. Dezember 2027; Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen. Wer Online-Dienste betreibt, kann die Einbindung in der Testumgebung des BMDS vorab erproben.
Die vorstehenden Angaben zur Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität geben eine allgemeine Information nach dem am 23. September 2026 abgerufenen Normwortlaut wieder. Grundlage sind die Artikel 5a, 5c und 5f der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der konsolidierten Fassung vom 18. Oktober 2024. Hinzu kommen die Durchführungsverordnungen (EU) 2024/2977, 2024/2979, 2024/2980, 2024/2981 und 2024/2982 vom 28. November 2024. Das Digitale Identitätengesetz lag Mitte September 2026 nur als Regierungsentwurf vor. Die Angaben sind keine Rechtsberatung; ob ein Anbieter unter die Akzeptanzpflicht fällt, klärt sich im Einzelfall in einer rechtlichen Beratung.
Ansprechpartner
Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO
Über Provimedia GmbH:
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.
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Smartphone mit geöffneter Ausweis-App neben Personalausweis und Führerschein auf einem Küchentisch. Ein Smartphone liegt auf einem hellen Küchentisch, auf dem Bildschirm ist unscharf eine Ausweis-Anwendung mit einer Karte und einem Bestätigungsfeld zu erkennen, daneben ein Personalausweis und ein Führerschein im Scheckkartenformat sowie eine Kaffeetasse. Symbolbild zur Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität. Bild KI-generiert
- Mehr Infos zu dieser Meldung unter www.pressebox.de
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