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Mittelstandspresse

28.10.2026

Dispozinsen steigen vor dem Weltspartag 2026 wieder: 9,40 Prozent für Überziehungskredite, 0,50 Prozent auf täglich fällige Einlagen im Juli 2026

Die EZB hob den Einlagensatz im Juni und September 2026 auf 2,50 Prozent an; von Mai bis Juli stieg der Dispozins um 0,21 Prozentpunkte, der Einlagenzins um 0,02 Punkte. Was die Bundesbank-Statistik zeigt und wann die Bank Beratung anbieten muss

Kontoauszug mit rot markiertem Minusbetrag neben einem Sparbuch und einer Spardose auf einem Küchentisch - Ein Küchentisch mit einem ausgedruckten Kontoauszug, auf dem ein Saldo unscharf im Minus steht, daneben ein aufgeschlagenes Sparbuch, eine schlichte Spardose aus Blech und ein Kugelschreiber, im Hintergrund eine Kaffeetasse. Symbolbild zu Dispozinsen und Einlagenzinsen zum Weltspartag 2026. Bild KI-generiert
Kontoauszug mit rot markiertem Minusbetrag neben einem Sparbuch und einer Spardose auf einem Küchentisch - Ein Küchentisch mit einem ausgedruckten Kontoauszug, auf dem ein Saldo unscharf im Minus steht, daneben ein aufgeschlagenes Sparbuch, eine schlichte Spardose aus Blech und ein Kugelschreiber, im Hintergrund eine Kaffeetasse. Symbolbild zu Dispozinsen und Einlagenzinsen zum Weltspartag 2026. Bild KI-generiert

Bietigheim-Bissingen, 28.10.2026 (PresseBox) - Zwei Tage vor dem Weltspartag am 30. Oktober 2026 zeigt die Deutsche Bundesbank, wie ungleich die Zinswende bei Kontoinhabern ankommt. Nach der Zinstabelle ihres Monatsberichts September 2026, veröffentlicht am 21. September 2026, verlangten die Banken in Deutschland im Juli 2026 für revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte im Durchschnitt 9,40 Prozent. Für täglich fällige Einlagen derselben Kundengruppe zahlten sie im Juli 2026 laut Bundesbank 0,50 Prozent. Die Bundesbank führt beide Werte als Neugeschäft, erfasst dafür aber alle am Monatsende bestehenden Konten; der Juli-Wert war dort noch vorläufig. Wer sein Konto dauerhaft im Minus führt, findet beim Fachportal der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen eine Einordnung, wann ein Ratenkredit trotz ausgeschöpftem Dispo infrage kommt.

Im Oktober 2026 liegt hinter den Zahlen eine Kehrtwende der Geldpolitik. Nach dem Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 10. September 2026 stieg der Zinssatz der Einlagefazilität mit Wirkung vom 16. September 2026 um 25 Basispunkte auf 2,50 Prozent. Laut EZB erzeugt der Konflikt im Nahen Osten weiter Inflationsdruck, und die Inflation dürfte für längere Zeit deutlich über dem Ziel bleiben.

Drei Zinssätze zeigen, wie weit Dispo und Guthaben im Sommer 2026 auseinanderliegen

Der erste Zinssatz ist der Dispozins: 9,40 Prozent im Juli 2026 für Überziehungskredite an Privatpersonen, nach 9,39 Prozent im Juni und 9,19 Prozent im Mai, jeweils laut Bundesbank. Der zweite ist der Einlagenzins: 0,50 Prozent für täglich fällige Einlagen im Juli 2026, nach 0,51 Prozent im Juni und 0,43 Prozent im Januar 2026. Der dritte ist der Leitzins der EZB. Die Einlagefazilität lag laut EZB seit dem 11. Juni 2025 bei 2,00 Prozent, nach der Anhebung Mitte Juni 2026 bei 2,25 Prozent und seit dem 16. September 2026 bei 2,50 Prozent. Zwischen dem Zins für Guthaben und dem Zins für das Minus liegen im Juli 2026 damit 8,90 Prozentpunkte.

„Der Dispo ist der einzige Kredit, den fast jeder Kontoinhaber hat, ohne ihn je beantragt zu haben. Die Statistik zeigt, dass Banken die steigenden Leitzinsen seit Juni beim Dispo stärker weitergeben als beim Guthaben. Wer im Oktober 2026 dauerhaft im Minus steht, sollte den Weltspartag als Anlass nehmen, die Überziehung in einen Kredit mit festem Zins und festem Ende zu überführen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Warum der Dispozins seit dem Frühjahr 2026 wieder anzieht

Die Zinstabelle reicht bis Juli 2025 zurück. Damals kosteten Überziehungskredite laut Bundesbank 9,50 Prozent, im Dezember 2025 noch 9,28 Prozent. Nach den acht Zinssenkungen der EZB zwischen Juni 2024 und Juni 2025 fiel der Satz bis April und Mai 2026 auf 9,19 Prozent, den tiefsten Wert der Reihe. Seit der ersten Anhebung der EZB im Juni 2026 dreht die Kurve wieder nach oben. Die täglich fälligen Einlagen bewegten sich deutlich weniger als der Leitzins: Sie lagen im Juli 2025 wie im Januar 2026 bei 0,43 Prozent und im Juli 2026 bei 0,50 Prozent.

Die Bundesbank weist den Dispozins als Effektivzinssatz aus; Kosten etwa für Verwaltung oder Anfragen sind darin nicht enthalten. Für einen Kontoinhaber mit 2.000 Euro dauerhaftem Minus bedeuten 9,40 Prozent rechnerisch 188 Euro Zinsen im Jahr, bei 0,50 Prozent auf 2.000 Euro Guthaben stehen dem 10 Euro gegenüber.

Welche Pflichten § 504a BGB der Bank bei dauerhafter Überziehung auferlegt

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) knüpft an die dauerhafte Nutzung der Überziehungsmöglichkeit eine Beratungspflicht. Der Darlehensgeber, also die kontoführende Bank, muss nach § 504a Absatz 1 BGB handeln. Wer die Überziehung durch einen Ratenkredit ablösen will, obwohl die Bonität gelitten hat, findet beim Fachportal Hinweise zur Neuordnung laufender Kredite bei schwacher Bonität. Drei Punkte legt der Paragraf fest.

Der Kunde hat die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ununterbrochen über sechs Monate in Anspruch genommen, und zwar durchschnittlich mit mehr als 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrags.

Die Bank muss ihm dann in Textform auf dem üblichen Kommunikationsweg eine Beratung anbieten und das Angebot dokumentieren.

Nimmt der Kunde an, geht es nach § 504a Absatz 2 BGB in einem persönlichen Gespräch, das auch über Fernkommunikationsmittel geführt werden kann, um mögliche kostengünstige Alternativen und mögliche Folgen einer weiteren Überziehung. Lehnt er ab, muss die Bank das Angebot nach § 504a Absatz 3 BGB wiederholen, sobald die Voraussetzungen erneut vorliegen – es sei denn, er erklärt ausdrücklich, keine weiteren Beratungsangebote erhalten zu wollen.

Ab dem 20. November 2026 muss die Bank in der Beratung nach § 504a Absatz 2 BGB auf die Schuldnerberatungsdienste hinweisen; bisher verlangt das Gesetz nur „gegebenenfalls“ einen Hinweis auf geeignete Beratungseinrichtungen. Das Gesetz vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139) ändert zum selben Tag auch § 504 BGB und § 505 BGB, auch für unbefristete Verträge, die schon vorher bestanden. Bei der geduldeten Überziehung, also einem Minus ohne vereinbarten Rahmen oder über den vereinbarten Rahmen hinaus, für das die Bank ein Entgelt vereinbart hat, gilt § 504a BGB nach § 505 Absatz 2 Satz 2 BGB entsprechend. Bis zum 19. November 2026 setzt das eine ununterbrochene Überziehung von mehr als drei Monaten voraus. Zudem muss bis dahin der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs auf dem Konto in den letzten drei Monaten übersteigen. Ab dem 20. November 2026 knüpft die Neufassung des § 505 Absatz 2 BGB stattdessen an eine regelmäßige Überziehung an und verweist nur noch auf § 504a Absatz 1, 2 und Absatz 3 Satz 1 BGB.

Was Sparer zum Weltspartag 2026 aus den Zahlen ablesen können

Die 0,50 Prozent der Bundesbank sind ein Durchschnitt über verzinsliche wie unverzinsliche täglich fällige Einlagen, einzelne Konten liegen darüber oder darunter. Der Monatsbericht nennt dazu die Volumina: 1.938.549 Millionen Euro täglich fällige Einlagen im Juli 2026, 27.369 Millionen Euro revolvierende Kredite und Überziehungskredite. Der Weltspartag am 30. Oktober 2026 ist ein Anlass, zwei Zahlen nebeneinanderzulegen. Die erste ist der Dispozins des eigenen Kontos, den die Bank nach § 504 Absatz 1 BGB in regelmäßigen Zeitabständen mitteilen muss, ab dem 20. November 2026 mindestens einmal im Monat. Die zweite ist der Zins des eigenen Guthabens. Liegt dazwischen wie im Bundesbank-Durchschnitt des Juli 2026 mehr als das Achtzehnfache, ist jeder Euro Guthaben, der ein Minus ausgleicht, rechnerisch besser eingesetzt als auf einem Konto zum Durchschnittszins.

Wodurch sich die Zinslage bis zum Jahresende 2026 verschieben kann

Die Bundesbank veröffentlicht diese Zinssätze monatlich; die Juli-Werte stammen aus dem Monatsbericht September 2026, die August-Werte waren für den 01.10.2026 angekündigt. Der EZB-Rat tagt laut seinem Sitzungskalender am 28. und 29. Oktober 2026 zur Geldpolitik, die Zinsentscheidung fällt am zweiten Tag; der Rat hat sich im September 2026 auf keinen Zinspfad festgelegt und entscheidet nach eigener Aussage von Sitzung zu Sitzung. Für Kontoinhaber folgt daraus ein Fahrplan bis zum Jahresende 2026: den eigenen Dispozins aus der letzten Mitteilung der Bank heraussuchen, das Minus gegen vorhandenes Guthaben rechnen und ein Beratungsangebot annehmen, sofern die Bank eines unterbreitet.

Die vorstehenden Angaben zu Dispozinsen und zur Beratungspflicht geben eine allgemeine Information nach dem am 23. September 2026 abgerufenen Normwortlaut wieder. Grundlage sind § 504 Absatz 1, § 504a und § 505 Absatz 1 und 2 BGB in der an diesem Tag auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung sowie das Gesetz vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139) mit den ab dem 20. November 2026 geltenden Fassungen. Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Ob die Voraussetzungen der Beratungspflicht im Einzelfall vorliegen, klärt sich gegenüber der eigenen Bank oder in einer rechtlichen Beratung.

Ansprechpartner

Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO

Über Provimedia GmbH:

Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.

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Kontoauszug mit rot markiertem Minusbetrag neben einem Sparbuch und einer Spardose auf einem Küchentisch - Ein Küchentisch mit einem ausgedruckten Kontoauszug, auf dem ein Saldo unscharf im Minus steht, daneben ein aufgeschlagenes Sparbuch, eine schlichte Spardose aus Blech und ein Kugelschreiber, im Hintergrund eine Kaffeetasse. Symbolbild zu Dispozinsen und Einlagenzinsen zum Weltspartag 2026. Bild KI-generiert