Mittelstandspresse
27.10.2026
Energieverbrauchseffektivität von 1,2: Der Grenzwert des Energieeffizienzgesetzes gilt für Rechenzentren, die seit dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen
Der Markt wuchs 2025 laut Bitkom und Borderstep auf 2.980 Megawatt und 21,3 Milliarden Kilowattstunden Strombedarf, der Durchschnitt der Effizienzkennzahl lag bei 1,43. Der Internetknoten in Frankfurt meldete im Juli 2026 einen neuen Spitzenwert.
Bietigheim-Bissingen, 27.10.2026 (PresseBox) - Betreiber von Rechenzentren, die seit dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen eine Energieverbrauchseffektivität von höchstens 1,2 erreichen. So schreibt es § 11 Absatz 2 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) vor, das seit dem 18. November 2023 gilt; die Vorgabe ist spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme im Jahresdurchschnitt einzuhalten. Die Kennzahl, international als Power Usage Effectiveness (PUE) bekannt, setzt den Jahresenergiebedarf des gesamten Rechenzentrums ins Verhältnis zum Energiebedarf der Informationstechnik. Nach der Studie „Rechenzentren in Deutschland“, die das Borderstep Institut im November 2025 für den Digitalverband Bitkom vorgelegt hat, lag der Durchschnitt aller deutschen Rechenzentren 2025 bei 1,43. Für Hosting-Kunden, die solche Werte vergleichen wollen, hat das Fachportal der Provimedia GmbH Kriterien für die Auswahl eines nachhaltigen Hosting-Anbieters zusammengestellt.
Als Rechenzentrum gilt nach § 3 Nummer 24 EnEfG eine Struktur zum zentralen Betrieb von IT- und Netzwerktechnik ab 300 Kilowatt nicht redundanter Nennanschlussleistung. Kleinere Serverräume fallen nicht darunter; wer in einem Rechenzentrum als Mieter IT ab 50 Kilowatt betreibt, ist nach § 3 Nummer 4 EnEfG selbst Betreiber von Informationstechnik.
Was das Energieeffizienzgesetz für Bestand und Neubau derzeit vorschreibt
Betreiber von Rechenzentren, die vor dem 1. Juli 2026 in Betrieb gingen, müssen nach § 11 Absatz 1 EnEfG ab dem 1. Juli 2027 einen Wert von höchstens 1,5 erreichen. Ab dem 1. Juli 2030 gilt für sie höchstens 1,3 im Jahresdurchschnitt. Betreiber neuer Rechenzentren müssen nach § 11 Absatz 2 EnEfG neben dem Wert von 1,2 einen Anteil wiederverwendeter Energie von mindestens 10 Prozent aufweisen, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Bei Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2027 sind laut Gesetz 15 Prozent geplanter Anteil vorzusehen, ab dem 1. Juli 2028 20 Prozent. Ausnahmen von der Abwärmequote nennt § 11 Absatz 3. Unabhängig davon müssen Betreiber den Stromverbrauch nach § 11 Absatz 5 EnEfG seit dem 1. Januar 2024 bilanziell zu 50 Prozent und ab dem 1. Januar 2027 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Was der physische Standort eines Servers für Latenz, Datenschutz und Sichtbarkeit bedeutet, erklärt eine Begriffserklärung zum Serverstandort und seiner Auswahl des Fachportals.
Wie stark der Rechenzentrumsmarkt im Jahr 2025 gewachsen ist
Der Bitkom-Studie zufolge hat sich das Wachstum 2025 fortgesetzt. Fünf Kennzahlen aus der Untersuchung beschreiben den Markt:
Die installierte IT-Anschlussleistung aller Rechenzentren und kleineren IT-Installationen stieg 2025 um rund 250 Megawatt auf 2.980 Megawatt, ein Plus von 9 Prozent.
Cloud-Installationen wuchsen um 16,5 Prozent auf 1.450 Megawatt und stellen 49 Prozent der deutschen Kapazität; Colocation-Rechenzentren liegen erstmals über 50 Prozent.
Der Energiebedarf erreichte 2025 nach der Studie 21,3 Milliarden Kilowattstunden, mehr als doppelt so viel wie 2010.
Der durchschnittliche PUE-Wert verbesserte sich von 1,46 im Jahr 2024 auf 1,43 im Jahr 2025.
Der Großraum Frankfurt vereint mit über 1.100 Megawatt mehr als ein Drittel der nationalen Kapazität; bis 2030 erwarten die Autoren rund 5.000 Megawatt.
Warum der Datenverkehr am Frankfurter Knoten die Nachfrage sichtbar macht
Der Frankfurter Internetknoten DE-CIX hat am 7. Juli 2026 um 20:05 Uhr einen neuen Höchstwert von 19,636 Terabit pro Sekunde gemessen. Weltweit lag der Datenverkehr bei 29,517 Terabit pro Sekunde, wie DE-CIX am 8. Juli 2026 mitteilte; Anlass war das WM-Achtelfinale zwischen Argentinien und Ägypten. In fünf Jahren hat sich der Spitzenverkehr in Frankfurt nach Angaben des Betreibers um 89 Prozent erhöht.
Welche Nachweispflichten Betreiber seit 2024 zusätzlich tragen
Betreiber von Rechenzentren mussten nach § 12 Absatz 1 EnEfG bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Seit dem 1. Januar 2026 ist dieses System nach § 12 Absatz 3 ab 1 Megawatt (für öffentliche Träger: ab 300 Kilowatt) zu validieren oder zu zertifizieren. Betreiber von Informationstechnik brauchen nach § 12 Absatz 5 ebenfalls ein System, ab 500 Kilowatt (im Auftrag öffentlicher Träger: ab 300) validiert oder zertifiziert. Nach § 13 Absatz 1 EnEfG müssen Betreiber außerdem bis zum Ablauf des 31. März eines jeden Jahres Informationen über ihr Rechenzentrum für das Vorjahr veröffentlichen und an den Bund übermitteln.
Wozu Hosting-Kunden die Kennzahl beim Vergleich von Anbietern nutzen können
„Ein PUE-Wert von 1,2 heißt, dass auf jede Kilowattstunde für den Server nur 0,2 Kilowattstunden für Kühlung und Infrastruktur kommen; beim Durchschnitt von 1,43 sind es mehr als doppelt so viel. Wer einen Anbieter vergleicht, sollte nach dem Baujahr des Rechenzentrums, dem gemeldeten Jahreswert und dem Anteil genutzter Abwärme fragen. Zwei davon melden Betreiber ohnehin jährlich an den Bund“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Bitkom hat den Data Centre Summit für den 12. November 2026 angekündigt; die letzte Studie erschien im November 2025. Nach geltendem Recht steigt die Quote für Strom aus erneuerbaren Energien am 1. Januar 2027 auf 100 Prozent, am 1. Juli 2027 folgt der Wert 1,5 für Bestandsrechenzentren. Ein Regierungsentwurf (Drucksache 21/8027) sieht für sie 1,6 vor, für alle eine Schwelle von 500 Kilowatt IT-Leistung, vier statt zwei Jahre Frist und die Stromquote von 100 Prozent erst ab 2030. Das Verfahren im Bundestag läuft. Hosting-Kunden können den veröffentlichten Wert ihres Standorts beim Anbieter erfragen.
Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut der §§ 3, 11, 12 und 13 des Energieeffizienzgesetzes und der Drucksache 21/8027 wieder. Der Entwurf ist kein geltendes Recht, die Angaben sind keine Rechtsberatung. Ob die genannten Pflichten einen bestimmten Betreiber treffen, klärt im Einzelfall eine rechtliche Beratung.
Ansprechpartner
Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO
Über Provimedia GmbH:
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.
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Kaltgang eines Rechenzentrums mit geschlossenen Serverschränken, Kabeltrassen und Klimaleitungen unter der Decke. Ein Kaltgang in einem Rechenzentrum: Reihen geschlossener Serverschränke mit blinkenden Statusleuchten, darüber Kabeltrassen und Kühlleitungen, am Ende des Gangs eine Glastür mit Sicherheitsschleuse, kühles Licht. Symbolbild zur Energieverbrauchseffektivität von Rechenzentren.
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