Mittelstandspresse
23.10.2026
Mikroplastikfilter in Waschmaschinen: EU-Vorbereitungsstudie bewertet Filterpflicht – Filterbranche nennt 85 Prozent Rückhalt, Hersteller fünf Hürden
Ein 551 Seiten starker Berichtsentwurf für die Generaldirektion Umwelt prüft, ob künftige Ökodesign-Regeln für Haushaltswaschgeräte Filter gegen Textilfasern verlangen sollen. Was bis Dezember 2026 ansteht und was Haushalte bis dahin tun können.
Bietigheim-Bissingen, 23.10.2026 (PresseBox) - Ob neue Waschmaschinen EU-weit künftig einen Filter gegen Mikroplastik aus Textilfasern brauchen, ist im Herbst 2026 offen. Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2023 verpflichtet die Europäische Kommission, die Ökodesign-Regeln für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zu überprüfen und dem Konsultationsforum die Ergebnisse bis zum 25. Dezember 2025 vorzulegen. Zu bewerten ist dabei nach Buchstabe f, ob neue Anforderungen an die Reduzierung von Mikroplastik am Wasserauslass, etwa Filter, umsetzbar und zweckmäßig sind. Den Stand zeigt der Berichtsentwurf der Vorbereitungsstudie, den ein Konsortium um das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und das Öko-Institut am 10. Dezember 2025 in zweiter Fassung veröffentlicht hat. Welches Programm zu welcher Wäsche passt, erklärt das Fachportal der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen in seinem Leitfaden zu den Waschprogrammen moderner Geräte.
Das Umweltbundesamt zählt in seinen Fragen und Antworten zu Mikroplastik, Stand Oktober 2025, Textil-Mikrofasern zu den häufigen Quellen von sekundärem Mikroplastik. Laut der Behörde ist Mikroplastik in fast allen menschlichen Organen und Geweben nachweisbar.
Was die Vorbereitungsstudie zu Mikroplastikfiltern festhält
Der Berichtsentwurf führt Filter als zwölfte von mehreren geprüften Optionen für neue Anforderungen. Ein befragter Hersteller bietet laut Studie einen Filter als Zusatzfunktion an einem Modell an, bezweifelt aber die Wirksamkeit und hält eine Regelung der Textilindustrie für sinnvoller. Derselbe Hersteller nennt ein Waschprogramm, das den Faseraustrag nach eigenen Messungen um rund 30 Prozent senkt, allerdings auf Kosten der Waschleistung. Ein Vertreter der Filterindustrie beziffert die Rückhaltequote heutiger Filter gegenüber der Studie mit etwa 85 Prozent. Der Berichtsentwurf vermerkt dazu, dass es bislang keine Norm zur Leistungsbewertung solcher Filter gibt. Wie sich das Flusensieb ohne Wasserschaden reinigen lässt, zeigt das Fachportal in einer Anleitung zum Ausbau und Reinigen des Flusensiebs.
Der Entwurf gibt zugleich Berichte wieder, wonach der Faseraustrag stärker von Stoffart und Verarbeitung der Kleidung abhängt als vom Verschleiß beim Waschen. Schonendere Programme und das getrennte Waschen synthetischer Textilien nennt er als plausible, aber nicht geprüfte Gegenmaßnahmen.
Warum Hersteller und Filteranbieter bei der Filterpflicht auseinanderliegen
Der Hausgeräteverband APPLiA hat laut Studie im September 2024 einen Workshop zu Mikroplastik aus Waschmaschinen ausgerichtet, bei dem Filtersysteme von Electrolux, Samsung und Beko vorgeführt wurden. Fünf Hürden listet der Berichtsentwurf aus diesem Workshop auf. Genannt werden der Platzbedarf, die Wartung mit Reinigung und Geruchsbildung sowie das Risiko, dass Nutzer Filter umgehen oder Wartungshinweise ignorieren. Dazu kommen ein möglicher Mehrverbrauch an Energie und Wasser durch den gebremsten Wasserfluss und laufende Kosten für Kartuschen, die bei einem Anbieter alle sechs Monate zu tauschen sind. Ein weiterer Beteiligter hielt laut Studie entgegen, marktreife Filter seien langlebig, müssten erst nach mehreren Waschgängen gereinigt werden, und die Kosten sänken mit der Verbreitung.
„Die Studie beschreibt einen Markt, in dem der Filter technisch da ist, aber niemand seine Leistung nach einer gemeinsamen Norm misst. Solange das so bleibt, entscheidet der Käufer über ein Versprechen, nicht über einen Messwert. Bis eine Vorgabe kommt, ist das Flusensieb, das man regelmäßig leert, der Filter, den jeder schon hat“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wie oft Haushalte den Filter ihrer Waschmaschine tatsächlich reinigen
Ausgewertet hat die Studie außerdem eine Befragung, die der niederländische Verbraucherverband Consumentenbond im Dezember 2024 unter 4.864 Mitgliedern durchgeführt hat. Fünf Ergebnisse daraus beschreiben, wie es um die Filterpflege im Alltag steht:
75 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Waschmaschine einen Filter besitzt
24 Prozent derjenigen mit Filter reinigen ihn einmal im Jahr, 22 Prozent alle sechs Monate
16 Prozent reinigen den Filter vierteljährlich, 9 Prozent monatlich oder öfter
6 Prozent reinigen ihn nie, 7 Prozent nur bei einer Störung
9 Prozent kommen auf einen Rhythmus von etwa zwei Jahren
Das Mitgliederpanel ist laut den Autoren nicht repräsentativ für die Bevölkerung. Ein verstopfter Filter senkt laut Bericht die Waschleistung und verleitet zu mehr Waschmittel.
Wann die Kommission über neue Anforderungen entscheidet
Die Vorbereitungsstudie läuft nach Angaben des Projektteams von Juni 2024 bis Dezember 2026. Das für den 14. April 2026 angesetzte Ökodesign-Forum, in dem die Kommission die Ergebnisse mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten und interessierten Kreisen wie Industrie-, Verbraucher- und Umweltorganisationen berät, wurde laut Projektteam am 18. März 2026 verschoben. Ein neuer Termin war am 21. September 2026 nicht bekannt gegeben. Ob und wann ein Filter auf EU-Ebene zur Pflicht wird, ist damit offen. Haushalte können bis dahin bei synthetischen Textilien schonende Programme wählen und das Flusensieb nach Herstellerangabe reinigen.
Frankreich hat eine nationale Vorgabe im Gesetz: Nach Artikel 79 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Nr. 2020-105 sind neue Waschmaschinen ab dem 1. Januar 2025 mit einem Mikrofaserfilter oder einer anderen Lösung auszustatten; ein Dekret regelt die Anwendung. Laut einer Senatsanfrage vom 7. Mai 2026 war es noch nicht veröffentlicht, die Pflicht damit nicht wirksam.
Die Angaben zu Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2023 (konsolidierte Fassung vom 1. Mai 2021) und zu Artikel 79 des französischen Gesetzes Nr. 2020-105 folgen dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut. Sie sind eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Der Berichtsentwurf ist keine Rechtsvorschrift; was die Kommission daraus ableitet, entscheidet das weitere Verfahren.
Ansprechpartner
Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO
Über Provimedia GmbH:
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.
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Nahaufnahme der unteren Wartungsklappe einer weißen Frontlader-Waschmaschine in einem Hauswirtschaftsraum, das Flusensieb ist herausgezogen und liegt auf einem Tuch, daneben eine kleine Schale mit gesammelten grauen Textilfasern, warmes Tageslicht von der Seite. Symbolbild zur Diskussion um Mikroplastikfilter in Waschmaschinen.
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