Mittelstandspresse
17.10.2026
Waffenaufbewahrung: 928.519 Privatpersonen besitzen fünf Millionen Schusswaffen – Sachsen: 1.180 Kontrollen, 199 Beanstandungen bis Anzeigen
Das Nationale Waffenregister weist zum 30. Juni 2026 zudem 921.525 Kleine Waffenscheine aus. Was § 36 WaffG und § 13 AWaffV von Besitzern verlangen, welcher Widerstandsgrad für wie viele Kurzwaffen reicht und wann eine Behörde Zutritt verlangen darf.
Bietigheim-Bissingen, 17.10.2026 (PresseBox) - Fünf Millionen Schusswaffen liegen in Deutschland in privater Hand, jede unterliegt Vorgaben zur Waffenaufbewahrung. Laut den Kennzahlen des Nationalen Waffenregisters zum Stichtag 30. Juni 2026 besaßen 928.519 Privatpersonen mit Anschrift im Bundesgebiet eine Waffe oder ein wesentliches Waffenteil. Registriert waren nach Angaben des Bundesverwaltungsamts 5.006.873 Waffen, die Geschosse verschießen können, und 543.396 unverbaute Waffenteile. Eine Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag zeigte im Februar 2026, dass Behörden selten prüfen, aber auf sechs Kontrollen rund eine Beanstandung oder ein Verfahren kommt. Das Fachportal der Provimedia GmbH erklärt dazu die Anforderungen an einen Tresor für Jagd- und Sportwaffen.
Das Bundesverwaltungsamt führt das Register und veröffentlicht die Kennzahlen vierteljährlich.
Warum das Waffengesetz die Aufbewahrung zur Nachweispflicht macht
Die Pflicht trifft jeden Besitzer. Nach § 36 Abs. 1 WaffG hat, wer Waffen oder Munition besitzt, „die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen“. Für erlaubnispflichtige Schusswaffen geht § 36 Abs. 3 WaffG weiter: Der Besitzer hat der zuständigen Behörde die getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen, und zwar schon dann, wenn er die Erlaubnis erst beantragt hat. Zudem müssen Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen der Behörde zur Kontrolle der Aufbewahrung Zutritt zu den Räumen gestatten, in denen Waffen und Munition liegen. Wohnräume darf die Behörde gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten.
Was als sicher gilt, überlässt § 36 Abs. 5 WaffG einer Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums; nach § 36 Abs. 6 WaffG hat die Behörde, wo der Einzelfall mehr verlangt, Ergänzungen mit Umsetzungsfrist anzuordnen.
Welchen Widerstandsgrad die Verordnung für wie viele Waffen verlangt
Nach § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sind erlaubnispflichtige Schusswaffen ungeladen in einem Behältnis aufzubewahren, das mindestens DIN/EN 1143-1 entspricht und von einer akkreditierten Stelle zertifiziert ist; vergleichbar gesicherte Räume gelten als gleichwertig. Die Staffelung steht in § 13 Abs. 2 AWaffV. Ein Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrads 0 unter 200 Kilogramm nimmt beliebig viele Langwaffen, aber höchstens fünf Kurzwaffen auf; wiegt es mindestens 200 Kilogramm, sind es bis zu zehn Kurzwaffen. Der Widerstandsgrad I fasst nach derselben Vorschrift Lang- und Kurzwaffen samt Munition ohne Zahlgrenze. Was die Widerstandsgrade bedeuten und woran ein Käufer die Zertifizierung erkennt, zeigt ein Beitrag zur Einstufung von Tresoren nach EN 1143-1 des Fachportals.
Für erlaubnispflichtige Munition genügt nach § 13 Abs. 2 AWaffV ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss. In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude, etwa einer Jagdhütte, dürfen nach § 13 Abs. 4 AWaffV höchstens drei erlaubnispflichtige Langwaffen liegen, und nur im Widerstandsgrad I. Ein Behältnis, das bis zum 6. Juli 2017 nach den damaligen Vorgaben genutzt wurde, darf der bisherige Besitzer nach § 36 Abs. 4 WaffG weiternutzen. Wer ein Behältnis erst danach in Nutzung nahm, muss seit diesem Stichtag die Anforderungen der Verordnung erfüllen.
Wie oft die Behörden in Sachsen im Jahr 2025 kontrolliert haben
Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 2. Februar 2026 (Drucksache 8/5250) meldeten die 13 sächsischen Waffenbehörden für 2025, soweit Daten vorlagen, 1.180 Kontrollen der Aufbewahrung. 1.117 davon fanden ohne konkreten Anlass statt, 1.021 unangemeldet. Anlage 1 zählt 199 Beanstandungen, Auflagen, Strafanzeigen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, das sind 16,9 Prozent der Kontrollzahl. Der Landkreis Bautzen meldete 269 Kontrollen, der Landkreis Meißen keine.
Gemessen an den 32.797 privaten Waffenbesitzern, die das Register für Sachsen zum Dezember 2025 auswies, erreichten die Kontrollen laut diesen Zahlen rund 3,6 Prozent der Besitzer.
Was das Register über den Bestand seit Dezember 2025 sagt
Binnen eines halben Jahres haben sich die Bundeskennzahlen nur wenig bewegt. Fünf Werte nennt das Bundesverwaltungsamt für den 30. Juni 2026:
519 private Waffen- oder Waffenteilbesitzer, nach 930.741 im Dezember 2025
006.873 Waffen im Privatbesitz, nach 5.011.020
396 wesentliche, unverbaute Waffenteile, nach 526.387
525 Kleine Waffenscheine, nach 906.141
054.865 gültige waffenrechtliche Erlaubnisse, nach 3.036.301
Die mit einem Kleinen Waffenschein geführten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erfasst das Register nicht, weil ihr Erwerb keiner Erlaubnis bedarf. Nach § 13 Abs. 2 AWaffV gehören sie dennoch mindestens in ein verschlossenes Behältnis.
Wann das Register die nächsten Zahlen liefert
„Die Zahlen aus Sachsen zeigen zwei Dinge auf einmal: Kontrollen sind selten, und wenn sie stattfinden, finden sie etwas. Wer einen Tresor kauft, sollte deshalb nicht die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle kalkulieren, sondern die Zertifizierung, die er im Fall der Kontrolle vorzeigen kann. Ein Behältnis ohne Zertifikat ist im Zweifel kein Nachweis“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Der jüngste Stichtag des Registers, der 30. September 2026, ist inzwischen verstrichen; die Kennzahlen dazu veröffentlicht das Bundesverwaltungsamt nach seinem Turnus im vierten Quartal 2026. Praktisch heißt das: Zertifikat griffbereit halten, die Zahl der Kurzwaffen gegen Widerstandsgrad und Gewicht prüfen, Munition im Stahlblechbehältnis lagern.
Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut von § 36 WaffG und § 13 AWaffV wieder und sind keine Rechtsberatung. Welche Aufbewahrung im Einzelfall verlangt wird, klärt die zuständige Waffenbehörde oder eine rechtliche Beratung.
Ansprechpartner
Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO
Über Provimedia GmbH:
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.
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Geöffneter Stahlschrank in einem Kellerraum mit leeren Halterungen und einem Prüfsiegel an der Innenseite der Tür
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