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27.08.2026

Neue DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen in Krankenhäusern und Pflegeheimen erschienen

 

Neue-Norm-DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen.pdf
Neue-Norm-DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen.pdf

Bad Homburg v. d. Höhe, 27.08.2026 (PresseBox) - Im August 2026 ist die überarbeitete Norm DIN VDE 0834-1 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen und ersetzt damit die vorherige Fassung vom Juni 2016. Anwendungsbeginn ist der 1. August 2026. Für die vorherige Fassung besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2028. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN VDE 0834-1 wurde vollständig überarbeitet. Besonders umfangreich sind die Neuerungen bei der Planung. Erstmals enthält die Norm einen normativ festgelegten Mindestkatalog für die Planungsdokumentation. Neu sind außerdem Anforderungen an die systeminterne Protokollierung sowie die Möglichkeit, systemfremde Übertragungswege in begründeten Ausnahmefällen und unter definierten Bedingungen für die Kommunikation zwischen Rufanlagenzonen einzusetzen. Vier informative Anhänge stellen zudem Mustervorlagen für die praktische Umsetzung bereit.

Neu geregelt ist auch die Struktur der Anlage. Die Rufanlage wird in autarke und rückwirkungsfreie Rufanlagenzonen mit eigener Energieversorgung aufgeteilt. Eine Zone darf höchstens 50 Zimmer umfassen und nur in begründeten Ausnahmefällen über maximal drei Ebenen reichen. Geplant werden dürfen Rufanlagen ausschließlich durch einen Fachplaner für Rufanlagen. Ereignisse sind sekundengenau zu protokollieren, mindestens ein Jahr geschützt zu speichern und in ein gängiges Format exportierbar zu halten. Signalleuchten müssen bis zu einer Umgebungsbeleuchtungsstärke von 1.500 Lux sicher erkennbar sein.

Wesentliche technische Änderungen betreffen auch die Stromversorgung und Überwachung der Rufanlagen. Jede Rufanlagenzone muss bei Ausfall der Energieversorgung für mindestens eine Stunde unterbrechungsfrei aus einer eigenen Ersatzstromversorgung versorgt werden. Damit soll verhindert werden, dass während der Umschaltung einer zentralen Ersatzstromversorgung Rufe verloren gehen. Eine zentrale unterbrechungsfreie Ersatzstromversorgung bleibt zulässig, wenn sie DIN VDE 0100-560 entspricht. Wo bislang ein zentrales Netzersatzaggregat mit Umschaltzeit eingesetzt wurde, müssen Betreiber deshalb prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind. Unabhängig davon konkretisiert die Norm die Anforderungen an die elektrische Sicherheit, unter anderem die Überwachung der Ableitströme in Richtung Patient.

Für bestehende Anlagen gilt die neue DIN VDE 0834-1 nicht rückwirkend. Allein durch das Erscheinen der Norm entsteht keine generelle Umrüstpflicht. Die Betreiberpflichten bleiben davon jedoch unberührt. Sachverhalte, die die neue Norm als sicherheitsrelevant beschreibt, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Ob daraus im Einzelfall eine Nachrüstung erforderlich wird, muss geprüft und dokumentiert werden.

Neue Anforderungen ergeben sich auch hinsichtlich Qualifikation und Verantwortung. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. August 2028 gilt ausschließlich die neue Fassung. Fachkräfte und Fachplaner für Rufanlagen sollten ihre Qualifikation deshalb rechtzeitig auf das neue Anforderungsprofil bringen. Die Norm setzt DQR-Niveau 4 für die Fachkraft und DQR-Niveau 5 für den Fachplaner voraus, jeweils mit herstellerneutral geprüftem Zertifikat. Zusätzlich ist durch den Betreiber eine verantwortliche Person namentlich zu benennen. Damit werden Zuständigkeiten für den ordnungsgemäßen Betrieb der Rufanlage eindeutig festgelegt.

„Die Übergangsfrist sollte nicht als Aufschub verstanden werden. Betreiber sollten frühzeitig mit der Bestandsaufnahme beginnen und notwendige Nachrüstungen einplanen“, erklärt Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführender Gesellschafter der EFE GmbH, Mitarbeiter im DKE-Arbeitskreis DKE/AK 713.0.9 und Vorsitzender des Fachkreises Rufanlagen im ZVEI. Rychetsky empfiehlt zudem: „Bei Neuprojekten sollte die Planungsdokumentation von Beginn an nach dem neuen Mindestkatalog aufgebaut werden. Werden Rufanlagenzonen in einem begründeten Ausnahmefall über ein systemfremdes Netz gekoppelt, sind zudem die erforderliche Risikoanalyse und die Dokumentation im Betriebsbuch bereits bei der Planung zu berücksichtigen.“

Die Norm gilt unter anderem für Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegestationen, Seniorenwohnheime, Rehabilitationseinrichtungen sowie psychiatrische und forensische Einrichtungen. Neu hinzugekommen sind eigene Regelungen für Justizvollzugsanstalten und öffentlich zugängliche barrierefreie WCs außerhalb des Gesundheitswesens. In diesen Einrichtungen ermöglichen Rufanlagen hilfebedürftigen oder gefährdeten Personen, jederzeit Hilfe anzufordern. Ihre zuverlässige Funktion ist damit unmittelbar für die Sicherheit von Patienten, Bewohnern und anderen betreuten Personen relevant. Die neue DIN VDE 0834-1 konkretisiert hierfür sowohl die technischen Anforderungen als auch die organisatorischen Verantwortlichkeiten über den gesamten Lebenszyklus einer Rufanlage.

Ansprechpartner

Christoph Härtl
+49 (6172) 98185-30
+49 (6172) 98185-99

Über Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH:

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Datei-Anlagen:


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Im August 2026 ist die Norm DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen.