Mittelstandspresse
27.11.2025
stiftung ear hat Vorkehrungen für reibungslosen Übergang auf neue BattDG-Regelungen zum Jahreswechsel getroffen
Nürnberg, 27.11.2025 (PresseBox) - Die stiftung ear wird derzeit von zahlreichen Herstellern kontaktiert, die sich besorgt über den Fortbestand ihrer Registrierung nach der BattVO bzw. dem BattDG im kommenden Jahr äußern. Dabei weisen einige Hersteller auch auf Herausforderungen hin, denen die Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) bei der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gegenüberstehen.
Seitens der stiftung ear wurden bereits alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Zulassung der OfHs zu gewährleisten und den reibungslosen Wechsel auf die neuen Regelungen zum Jahreswechsel erfolgreich umzusetzen. Damit kann den Herstellern die kontinuierliche Marktteilnahme ermöglichen werden, sofern die derzeitigen Antragsteller die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen als OfH erfüllen.
Tatsächlich stehen derzeit einige OfH vor der Aufgabe, die neuen Zulassungsvoraussetzungen nach der Batterieverordnung (BattVO) und dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zu erfüllen. Die stiftung ear befindet sich hierzu in engem und konstruktivem Austausch mit allen Antragstellern, um den Prozess bestmöglich zu unterstützen.
„Wir bereiten den Übergang intensiv vor und stehen in ständigem Kontakt mit den OfHs. Unser Ziel ist, dass alle betroffenen Akteure gut und rechtzeitig in das neue Batterierecht starten können“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.
Für konkrete Fragen und Anliegen zum Stand der Zulassung schlägt die stiftung ear den Herstellern vor, sich parallel direkt an die Dienstleister und potenziellen künftigen OfHs ihres Vertrauens zu wenden. Möglicherweise können Hersteller auch gezielt bei der Erfüllung der Anforderungen unterstützen und individuelle Lösungen erarbeiten.
Die stiftung ear bittet um Verständnis, dass sie außer gegenüber den Antragstellern selbst keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand einzelner OfH-Anträge erteilen kann. Die stiftung ear ist jedoch zuversichtlich, dass durch die eng abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten – insbesondere auch unmittelbar zwischen den Herstellern und den OfHs – eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Regelungen gewährleistet werden kann.
Ansprechpartner
Matthias Boecker
+49 (911) 76665-50
Über stiftung elektro-altgeräte register:
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
Datei-Anlagen:
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1577494.attachment
BattDG
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