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23.08.2012 - Urheberrecht - Verbraucher / Recht

Urheberrecht: Warnhinweis-Modell nicht in Deutschland?

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) weigert sich, ein Warnhinweis-Modell in Sachen Urheberrechtsverletzungen umzusetzen


(c) fovito – Fotolia.com
(Initiative Mittelstand) “Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger blockiert mit ihrem Verhalten die Handlungsfähigkeit der Regierung”, warf ein Vertreter des Buchhandels der Bundesjustizministerin vor. Sie bleibt dagegen stur. Mit ihr werde es aus “politischen und rechtlichen Gründen” kein Warnhinweis-Modell geben. “Warnhinweise sind nicht ohne Überwachung des Internets möglich”, erklärte sie. Ihrer Meinung nach können die Rechteinhaber schon jetzt Verstöße verfolgen. Für die Industrie ist das allerdings sehr mühsam und kostspielig. Daher fordern speziell die Musik- und Filmindustrie von der Regierung, die Provider in die Pflicht zu nehmen.

Studie soll Forderungen stützen

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen untermauerten sogar ihre Forderungen mit einer kürzlich vorgestellten Studie. Dafür befragte das GfK-Institut 10.000 deutsche Bürger. Die von den Verbänden in Auftrag gegebene Studie verdeutlicht, dass ein Drittel der Deutschen Medieninhalte aus dem Internet beziehen. Die meisten der befragten schauten dabei leidenschaftlich TV-Serien online, Musik war an zweiter Stelle. Das Streaming scheint sich hierbei immer mehr zu etablieren. Generell ist den meisten klar, wie die rechtliche Lage aussieht. So ist ein Rückgang von illegalen Aktivitäten zu verzeichnen, 19 Prozent der Befragten nutzten dies. Allerdings bewegen sich mit 37 Prozent noch viele in der Grauzone. Das Three-Strikes-Modell beispielsweise, eines der möglichen Warnhinweis-Modelle, finden dagegen satte zwei Drittel der Konsumenten unklug. Dieses Ergebnis stand allerding am Ende der Studie.

Kritischer Vorschlag in Australien

Die Rechteinhaber in Australien werden bereits staatlich unterstützt. Der Senat dort hat ein Gesetzentwurf gebilligt, der die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz und anderen digitalen kriminellen Tätigkeiten erleichtern soll. Wird der Entwurf verabschiedet, können Strafverfolgungsbehörden im Verdachtsfall die Provider zu einer zweijährigen Speicherung der Daten eines Nutzers verpflichten. Die australische Justizministerin begrüßte dies und ist sich sicher, dass dadurch die weltweite Bekämpfung von Onlinebetrug, Kinderpornografie und Urheberrechtsverletzungen vereinfacht wird. Die Dame musste allerdings kürzlich erst ein Diskussionspapier zurückziehen. In diesem forderte sie eine zweijährige, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung.

Scott Ludlam, Senator der australischen Grünen, hält das Gesetz für zu scharf. So gehe es weit über die internationalen Bestimmungen hinaus und eine Strafverfolgung, die mit dem Tod enden könne, sei nicht mit australischem Gesetz vereinbar. In Frankreich gibt es bereits eine spezielle Überwachung des Traffic, doch aktuelle Budgetkürzungen könnten das Projekt stoppen. In Großbritannien schiebt man das Thema lieber auf die lange Bank.

Quelle: mit-blog.de

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