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07.03.2018 - Fachartikel - Verbraucher / Recht

Die rechtskonforme Werbeeinwilligung nach EU-DSGVO

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(Initiative Mittelstand) Newsletter für Zielgruppen und Produkte, Werbe-E-Mails mit speziellen Angeboten oder Einladungen zu Veranstaltungen – die fortschreitende Digitalisierung gibt Unternehmen heute die Chance, ihre Kunden und Interessenten zielgerichtet und individuell anzusprechen. Die Vorteile liegen dabei auf beiden Seiten. Denn auch der Kunde profitiert von Angeboten und Informationen, die perfekt zu seinem persönlichen Profil passen.

Der Haken an der Sache: Sie benötigen eine rechtskonforme Werbeeinwilligung Ihrer Adressaten, um diese Chancen uneingeschränkt zu nutzen. Mit den neuen Regelungen der EU-DSGVO verschärft sich ab 25. Mai 2018 das Thema „rechtskonforme Einwilligung“ insbesondere im Zusammenhang mit der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht von Unternehmen.

Single-Opt-in, Double-Opt-in, Kopplungsverbot und mehr; das kostenlose Whitepaper des CRM-Pioniers cobra gibt einen Überblick, was beim Einholen von Einwilligungen zu beachten ist und wie eine professionelle CRM-Lösung Sie dabei optimal unterstützen kann.

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