Mittelstandspresse
26.10.2026
Chatbot-Kennzeichnung: 72 Prozent der KI-nutzenden Unternehmen setzen KI im Kundenkontakt ein – seit dem 2. August 2026 muss sich der Bot zeigen
Die Bitkom-Befragung von 603 Unternehmen zeigt, dass Künstliche Intelligenz am häufigsten Anfragen bearbeitet. Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt seit Sommer 2026 einen Hinweis, wenn ein KI-System direkt antwortet.
Bietigheim-Bissingen, 26.10.2026 (PresseBox) - Künstliche Intelligenz arbeitet in deutschen Unternehmen am häufigsten dort, wo Kundschaft Fragen stellt. Laut der Bitkom-Befragung vom 14. September 2026 setzen 57 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI ein, 72 Prozent der Anwender davon im Kundenkontakt, etwa bei Anfragen. Seit dem 2. August 2026 gilt für Chatbots Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, der KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht, muss das vom Anbieter erfahren. Die Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen ordnet die Zahlen im Oktober 2026 mit ihrem Produkt Website AI Agent ein, einem KI-Assistenten, der Kundenanfragen auf Firmenwebsites beantwortet.
Warum ein Chatbot seit dem 2. August 2026 als KI erkennbar sein muss
Artikel 50 Absatz 1 der KI-Verordnung richtet sich an die Anbieter. Sie müssen KI-Systeme für die direkte Interaktion mit Menschen so konzipieren, dass die Personen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren. Die Pflicht entfällt, wenn das im Kontext für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person offensichtlich ist. Nach Artikel 50 Absatz 5 muss der Anbieter die Information spätestens zur ersten Interaktion klar und eindeutig bereitstellen. Nach Artikel 113 gilt Artikel 50 seit dem 2. August 2026; die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom Juli 2026 ließ Artikel 50 Absätze 1 bis 6 unverändert.
„Ein Chatfenster, das sich als Mensch ausgibt, war schon vor der Verordnung ein Vertrauensrisiko. Der Hinweis auf die KI kostet nichts und beantwortet die erste Frage, die viele Besucher ohnehin stellen. Wer die Chatbot-Kennzeichnung sauber einbaut, geht den Teil der Verordnung an, der Kundinnen und Kunden am ehesten auffällt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Unternehmen sich vom AI Act betroffen sehen
Laut Bitkom gehen 37 Prozent der Unternehmen davon aus, als Anwender vom AI Act betroffen zu sein, nach 23 Prozent im Jahr 2025; 34 Prozent prüfen das. Von ihnen rechnen 89 Prozent mit einem hohen Umsetzungsaufwand; 66 Prozent der KI-Anwender nennen Datenschutz als häufigstes Hindernis. Wo die Daten eines Chat-Agenten liegen und welche KI-Anbieter wählbar sind, beschreiben die Angaben zu Hosting und Datenverarbeitung des KI-Chatbots der Provimedia GmbH.
Bis wann Anbieter älterer Systeme Zeit haben
Drei Folgerungen ergeben sich aus dem Verordnungstext für Websites mit Chatbot:
Der Hinweis auf das KI-System muss spätestens zur ersten Interaktion klar und eindeutig erscheinen (Artikel 50 Absatz 5); den Ort regelt er nicht.
Artikel 99 Absatz 4 sieht bei Verstößen gegen Artikel 50 Geldbußen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, der höhere Wert zählt. Für kleine, mittlere und kleine Midcap-Unternehmen gilt der niedrigere (Absätze 6 und 6a).
Anbieter von Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben nur für Artikel 50 Absatz 2, die Inhalte-Kennzeichnung, bis zum 2. Dezember 2026 Zeit (Artikel 111 Absatz 4).
Für den Hinweis nach Artikel 50 Absatz 1 gibt es keine solche Frist. Bitkom erhebt die KI-Nutzung jährlich; die nächsten Werte zum Kundenkontakt sind für den Herbst 2027 zu erwarten. Bis dahin lässt sich am eigenen Chatfenster prüfen, ob der Hinweis zu Beginn des Chats erscheint.
Die vorstehenden Angaben zur Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 geben eine allgemeine Information nach dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut wieder und sind keine Rechtsberatung.
Ansprechpartner
Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO
Über Provimedia GmbH:
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.
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Notebook auf einem Empfangstresen mit geöffnetem Chatfenster einer Firmenwebsite, daneben Telefon und Notizblock
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