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Mittelstandspresse

10.06.2022

VATM-Pressestatement zur Verabschiedung der TK-Mindestversorgungsverordnung

 

Köln, 10.06.2022 (PresseBox) - Heute hat der Bundesrat die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung – TKMV) unverändert beschlossen. Damit bleibt es bei der Festlegung der Mindestanforderungen auf 10 Mbit/s im Download, 1,7 Mbit/s im Upload und 150 ms Latenz, wie von Bundeskabinett und Digitalausschuss des Deutschen Bundestags verabschiedet.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, äußert sich zu der Thematik wie folgt:

„Wir begrüßen die Einigung im Bundesrat auf die von der BNetzA ermittelten und auf mehrere Gutachten gestützten Mindestanforderungen eines Versorgungsanspruchs mit Telekommunikationsdiensten. Unser Ziel ist es, gerade für die am schlechtesten versorgten Haushalte in Deutschland nicht für ein paar mehr Megabit zu sorgen, sondern möglichst schnell auf Gigabit aufzurüsten.

Genau hierfür gibt es die mit der EU abgestimmte Gigabit-Förderung. Diese gilt es zu nutzen, und es liegt allein in der Hand der Kommunen, für viel mehr Gigabit, statt ein bisschen mehr Megabit zu sorgen. Dort, wo es nicht sofort möglich ist, Glasfaser zu verlegen, sollte per Mobilfunk oder Satellit eine schnelle Digitalisierungshilfe für die Übergangszeit zur Verfügung gestellt werden. Wie in anderen Ländern und im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen, sollten die Bürgerinnen und Bürger dabei mit einem Digitalisierungsvoucher unterstützt werden.

Wir müssen endlich aus den guten Erfahrungen der Nachbarländer lernen, einerseits ganz pragmatisch sofort helfen und andererseits schneller für echtes Gigabit sorgen. Soforthilfe funktioniert aber nur, wenn wir uns auf die wirklich unversorgten Anschlüsse konzentrieren können. Voucher statt einem hochbürokratischen neuen Umlagesystem für den Universaldienst ist für die Bürgerinnen und Bürger die mit Abstand beste Lösung. Denn die deutsche Politik hat aus gutem Grund bislang auf Gigabit-Förderung gesetzt und seit 25 Jahren den Aufbau des bis heute nicht existierenden Universaldienstfonds vermieden.

Die Politik muss nun entscheiden, ob es schneller oder noch bürokratischer wird in Deutschland. Der Nutzen einer Voucherlösung für die noch schlecht versorgten Bürgerinnen und Bürger wäre enorm – das Warten auf ein nicht existierendes Umlagesystem wäre hingegen fatal.“

Ansprechpartner

Maria Schlechter
+49 (221) 22137677-18
+49 (221) 37677-26
Zuständigkeitsbereich: Öffentlichkeitsarbeit