Mittelstandspresse
05.10.2026
EuGH-Urteil zur Fernwärme: Klöber Versicherungsmakler sieht Handlungsbedarf bei WEG-Verwaltern
Ansprüche aus 2023 verjähren im ungünstigsten Fall Ende 2026. Klöber Versicherungsmakler rät Hausverwaltungen, Fernwärmeverträge prüfen zu lassen und die eigene Vermögensschadenhaftpflicht zu kontrollieren.
Darmstadt, 05.10.2026 (PresseBox) - Wohnungseigentümergemeinschaften mit Fernwärme können unwirksame Preiserhöhungen unter Umständen auch für zurückliegende Jahre zurückfordern. Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. September 2026 (C-900/24). Die Klöber Versicherungsmakler GmbH aus Darmstadt weist auf eine Frist hin. Ansprüche aus Zahlungen des Jahres 2023 verjähren im ungünstigsten Fall zum 31. Dezember 2026.
Bislang galt in Deutschland die sogenannte Dreijahreslösung des Bundesgerichtshofs. Kunden, die eine Preiserhöhung nicht binnen drei Jahren beanstandeten, mussten sie hinnehmen, selbst wenn die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel unwirksam war. Der EuGH sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Klauselrichtlinie (93/13/EWG). Eine Rückforderung kommt in Betracht, wenn die Preisformel nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist etwa der Fall, wenn sie die tatsächlichen Kosten des Versorgers nicht abbildet oder für Kunden nicht nachvollziehbar ist. Eine reine Kopplung an den Heizölpreis bei gasbasierter Wärmeerzeugung hat der BGH bereits 2011 für unwirksam erklärt (VIII ZR 273/09).
Die Klauselrichtlinie schützt Verbraucher. Wohnungseigentümergemeinschaften fallen nach der Rechtsprechung des BGH darunter, sofern mindestens ein Eigentümer Verbraucher ist (BGH, 2015, VIII ZR 243/13). Fernwärme war laut Statistischem Bundesamt 2023 im Schnitt 38,5 Prozent teurer als 2020. Bei größeren Gemeinschaften können deshalb erhebliche Beträge betroffen sein, soweit die Erhöhungen auf einer unwirksamen Klausel beruhen.
Für Verwalter ergibt sich daraus auch ein eigenes Risiko. Zu ihren Aufgaben gehört es in der Regel, Ansprüche der Gemeinschaft im Blick zu behalten und die Eigentümer rechtzeitig zu informieren. Verjährt ein erkennbarer Anspruch, kann die Gemeinschaft unter Umständen Schadensersatz verlangen. Klöber rät Hausverwaltungen deshalb, die Verträge von Fachanwälten prüfen zu lassen und zusätzlich die eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu kontrollieren. Besonders relevant ist die Serienschadenklausel. Versäumt ein Verwalter die Frist bei mehreren Gemeinschaften, kann der Versicherer die Fälle als einen Schaden werten. Die Versicherungssumme steht dann nur einmal zur Verfügung.
Welche Schritte Verwalter jetzt einleiten sollten und wem eine Erstattung zusteht, erläutert der Beitrag „Fernwärme-Urteil des EuGH: Was WEG-Verwalter jetzt prüfen sollten“ im Klöber-Blog.
Über die Klöber Versicherungsmakler GmbH
Die Klöber Versicherungsmakler GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Darmstadt, spezialisiert auf Versicherungslösungen für die Immobilienwirtschaft – insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen. Daneben betreut das Unternehmen auch Privat- und Geschäftskunden mit individuellen Versicherungskonzepten. Für seine Beratungsqualität wurde Klöber bereits zweimal mit dem TOP 100-Siegel ausgezeichnet. Neben seiner Kernkompetenz im Versicherungsbereich engagiert sich das Unternehmen aktiv im Sport- und Sponsoringbereich sowie in karitativen Projekten.
Ansprechpartner
Kerstin Koch
+4961513609253
Zuständigkeitsbereich: Redakteurin
Über Klöber Versicherungsmakler GmbH:
Die Klöber Versicherungsmakler GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Darmstadt, spezialisiert auf Versicherungslösungen für die Immobilienwirtschaft – insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen. Daneben betreut das Unternehmen auch Privat- und Geschäftskunden mit individuellen Versicherungskonzepten. Für seine Beratungsqualität wurde Klöber bereits zweimal mit dem TOP 100-Siegel ausgezeichnet. Neben seiner Kernkompetenz im Versicherungsbereich engagiert sich das Unternehmen aktiv im Sport- und Sponsoringbereich sowie in karitativen Projekten.
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