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04.11.2026

Grillkohle aus Holz: Ab 30. Dezember 2026 gelten die Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung, Marktteilnehmer brauchen meist eine Sorgfaltserklärung

Anders als Brennholz, Rohholz und Holzmöbel fällt Holzkohle bislang nicht unter die Holzhandelsverordnung. Ab Ende 2026 müssen Marktteilnehmer entwaldungsfreies, legales Holz belegen; Ende 2024 schon ansässige kleine Marktteilnehmer ab Mitte 2027.

Grillkohle aus Holz: Ab 30. Dezember 2026 gelten die Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung, Marktteilnehmer brauchen meist eine Sorgfaltserklärung
Grillkohle aus Holz: Ab 30. Dezember 2026 gelten die Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung, Marktteilnehmer brauchen meist eine Sorgfaltserklärung

Bietigheim-Bissingen, 04.11.2026 (PresseBox) - Grillkohle aus Holz unterliegt ab 30. Dezember 2026 den Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115, Kohle aus Bambus oder Rattan nicht. Wer als Marktteilnehmer Holzkohle aus Holz (Position ex 4402) in Verkehr bringt oder ausführt, muss nach Artikel 4 vorher eine Sorgfaltserklärung übermitteln. Nur Kleinst- und Kleinprimärerzeuger, die in einem als Land mit geringem Risiko eingestuften Land niedergelassen sind und dort selbst erzeugte Ware in Verkehr bringen, reichen nach Artikel 4a stattdessen eine einmalige vereinfachte Erklärung ein. Das Holz muss entwaldungsfrei sein: Es darf nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen und nicht aus Wald, in dem es seitdem zu Waldschädigung kam. Für Marktteilnehmer, die natürliche Personen oder Kleinst- oder Kleinunternehmen sind und am 31. Dezember 2024 bereits niedergelassen waren, gilt der 30. Juni 2027. Wie sich Holzkohle und Gas im Alltag am Grill unterscheiden, fasst das Grillportal der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen in seinem Vergleich von Gasgrill und Kohlegrill mit Vor- und Nachteilen zusammen.

Deutschland ist laut einer Übersicht des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) mit knapp 185.000 Tonnen der größte Importeur von Holzkohle in der Europäischen Union. Die Übersicht mit Stand Juni 2023 beruft sich auf Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat.

Drei Stichtage entscheiden, ab wann Grillkohle nachweislich entwaldungsfrei sein muss

Für Grillkohle kommt es in der Entwaldungsverordnung auf drei Daten an. Der 31. Dezember 2020 ist nach Artikel 2 Nummer 13 der Stichtag: Das Holz muss aus einem Wald stammen, in dem es seitdem weder Entwaldung noch Waldschädigung gab. Ab dem 30. Dezember 2026 wenden Marktteilnehmer und Händler nach Artikel 38 Absatz 2 die Kernpflichten der Artikel 3 bis 13 an. Marktteilnehmer, die natürliche Personen oder Kleinst- oder Kleinunternehmen sind und bereits am 31. Dezember 2024 als solche niedergelassen waren, müssen sie nach Artikel 38 Absatz 3 erst ab dem 30. Juni 2027 anwenden.

Nach Artikel 3 darf Grillkohle ab dem jeweiligen Anwendungsbeginn nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn drei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind. Sie ist entwaldungsfrei, sie wurde nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt, und für sie liegt eine Sorgfaltserklärung oder eine vereinfachte Erklärung vor.

Warum Holzkohle bislang ohne Herkunftsnachweis in den Handel kam

Die EU-Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010 erfasst in ihrem Anhang Brennholz der Position 4401 und Rohholz der Position 4403, Holzkohle der Position 4402 dagegen nicht. Das BZL beschreibt die Folge in seiner Übersicht mit Stand Juni 2023: Importe von Holzkohle würden nicht kontrolliert, eine Herkunftskennzeichnung auf der Packung sei nicht verpflichtend. In der Europäischen Union werden laut BZL jährlich fast eine Million Tonnen Holzkohle verfeuert, nur etwa ein Viertel davon wird in der EU produziert.

Freiwillige Angaben zu Holzart und Herkunft sind nach der Darstellung des BZL wenig verlässlich. Studien der Umweltorganisation WWF (World Wide Fund For Nature) aus den Jahren 2017, 2018 und 2020 hätten per mikroskopischer Analyse gezeigt, dass häufig andere Holzarten enthalten waren als angegeben. Wer die Saison im Herbst beendet, lagert Restkohle trocken und löscht die Glut vollständig ab; die sicheren Schritte zum Löschen eines Holzkohlegrills nach dem Grillen beschreibt das Grillportal in einem eigenen Beitrag.

Welche Pflichten Marktteilnehmer für Holzkohle ab dem Anwendungsbeginn tragen

Zu den Pflichten, die Artikel 4 dem Marktteilnehmer beim Inverkehrbringen von Holzkohle auferlegt, gehören:

Sorgfaltspflicht nach Artikel 4 Absatz 1: Der Marktteilnehmer muss sie nach Artikel 8 erfüllen, bevor er die Ware in Verkehr bringt.

Sorgfaltserklärung nach Artikel 4 Absatz 2: Sie geht vorab über das EU-Informationssystem an die zuständigen Behörden.

Aufbewahrung nach Artikel 4 Absatz 3: Die Erklärungen hebt der Marktteilnehmer fünf Jahre lang auf.

Die Sanktionen legen gemäß Artikel 25 die Mitgliedstaaten fest; bei juristischen Personen muss der Höchstbetrag der Geldstrafe oder Geldbuße auf mindestens 4 Prozent des unionsweiten Jahresgesamtumsatzes festgelegt werden. Das deutsche Durchführungsgesetz war Ende September 2026 noch nicht verabschiedet; der Bundesrat hatte am 25. September 2026 im ersten Durchgang dazu Stellung genommen.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 hat den Eintrag für Holzkohle im Anhang I auf die Position ex 4402 umgestellt. Erfasst sind damit nur Erzeugnisse aus einem relevanten Rohstoff wie Holz; Erzeugnisse aus Bambus, Rattan und anderen holzigen Materialien fallen laut der neuen Anmerkung 4 zu Anhang I nicht darunter. Für Kontrollen bei in Deutschland niedergelassenen Marktteilnehmern und Händlern ist nach eigenen Angaben die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig; heimische Erzeugnisse aus Holz kontrollieren laut BLE die Behörden der Bundesländer.

Wie Grillfreunde Holzkohle bis zum Anwendungsbeginn einordnen können

Die Pflichten der Verordnung treffen Marktteilnehmer und Händler, nicht Verbraucher. Für die Grillsaison 2027 heißt das: Bevor Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember 2026 Holzkohle in Verkehr bringen, müssen sie die Sorgfaltspflicht erfüllen; bestimmte Kleinst- und Kleinunternehmen erst ab dem 30. Juni 2027. Ein Herkunftsetikett auf der Packung schreibt die Verordnung dagegen nicht vor. Das BZL verweist in seiner Übersicht auf die Empfehlung des WWF, auf Produkte mit Siegel des Forest Stewardship Council (FSC) zu achten.

„Grillkohle war lange ein Produkt, bei dem niemand nach der Herkunft gefragt hat, weil niemand danach fragen musste. Die Sorgfaltserklärung ändert das nicht über Nacht, aber sie macht aus einer Frage des guten Willens eine Frage der Lieferkette. Wer Holzkohle kauft, die ein Marktteilnehmer nach seinem Anwendungsbeginn in Verkehr gebracht hat, darf erwarten, dass für sie eine Sorgfaltserklärung oder eine vereinfachte Erklärung vorliegt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Nationale Durchführungsregeln waren Ende September 2026 noch nicht in Kraft

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hat am 7. August 2026 den Referentenentwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vorgestellt, die ebenfalls zum 30. Dezember 2026 in Kraft treten soll. Am 13. August 2026 veröffentlichte das Ministerium die Kabinettfassung eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte. Beide waren Ende September 2026 noch nicht in Kraft. Händler und Importeure von Grillkohle können bis zum Anwendungsbeginn ihre Lieferanten nach Herkunftsflächen fragen und die Registrierung im EU-Informationssystem vorbereiten.

Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 30. September 2026 abgerufenen Wortlaut wieder. Grundlage sind die Artikel 2, 3, 4, 4a, 5, 8, 25 und 38 sowie Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 in der auf EUR-Lex veröffentlichten konsolidierten Fassung 02023R1115-20260918. In diese Fassung ist die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 eingearbeitet. Ergänzend herangezogen ist der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010. Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Welche Pflichten ein Marktteilnehmer oder Händler im Einzelfall treffen, klärt sich in einer rechtlichen Beratung.

Ansprechpartner

Alexander Weipprecht
+49 (7142) 3442727
Zuständigkeitsbereich: CEO

Über Provimedia GmbH:

Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.

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