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Mittelstandspresse

08.09.2026

Kommunale Vergaben in NRW: BVMB warnt vor weniger Transparenz, weniger Wettbewerb und steigenden Baukosten durch § 75a GO NRW

Warum weniger Transparenz bei kommunalen Ausschreibungen höhere Kosten verursachen kann

„Nach den ersten Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen verzichten inzwischen zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen unter Verweis auf § 75a GO NRW auf die Mitteilung der Submissionsergebnisse. Dadurch gehen wichtige Informationen verloren, die Unternehmen für ihre Kapazitäts- und Angebotsplanung benötigen.“
„Nach den ersten Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen verzichten inzwischen zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen unter Verweis auf § 75a GO NRW auf die Mitteilung der Submissionsergebnisse. Dadurch gehen wichtige Informationen verloren, die Unternehmen für ihre Kapazitäts- und Angebotsplanung benötigen.“

Bonn, 08.09.2026 (PresseBox) - Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) bewertet die mit § 75a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eingeführte Liberalisierung kommunaler Vergaben im Unterschwellenbereich kritisch. Seit dem 1. Januar 2026 können Kommunen bei öffentlichen Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte auf zahlreiche bewährte Verfahrensregelungen der VOB/A verzichten. An ihre Stelle treten allgemeine Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Nach Auffassung des Verbandes besteht jedoch die Gefahr, dass die neue Regelung in der Praxis das Gegenteil dessen bewirkt, was sie erreichen soll. Insbesondere der Verzicht auf etablierte Transparenzinstrumente wie die Bekanntgabe von Bietern und Angebotssummen nach der Submission erschwert Unternehmen die Einschätzung ihrer Zuschlagschancen erheblich. „Transparenz ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb und wirtschaftliche öffentliche Vergaben“, erklärt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka und fügt hinzu: „Nach den ersten Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen verzichten inzwischen zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen unter Verweis auf § 75a GO NRW auf die Mitteilung der Submissionsergebnisse. Dadurch gehen wichtige Informationen verloren, die Unternehmen für ihre Kapazitäts- und Angebotsplanung benötigen.“ Die Folgen liegen auf der Hand: Weniger Bieter, weniger Wettbewerb und am Ende höhere Kosten für Bauherren und Steuerzahler.

Kommunale Vergaben in Nordrhein-Westfalen: Mittelstand sieht Risiken für Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit

Bisher konnten Bieter nach der Submission durch die Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses regelmäßig erkennen, wie ihre Erfolgsaussichten im konkreten Verfahren einzuschätzen waren. Diese Informationen ermöglichten eine sachgerechte Planung von Personal-, Geräte- und Nachunternehmerkapazitäten. Fehlen diese Informationen, müssen Unternehmen ihre im Angebot versprochenen Ressourcen über längere Zeiträume vorhalten, ohne einschätzen zu können, ob ein Zuschlag zu erwarten ist. Während dieser Zeit sind die Unternehmen gehemmt, ihre begrenzten Kalkulations- und Ausführungskapazitäten auf eine Vielzahl von Ausschreibungen zu verteilen. Die Unternehmen stehen so vor dem Dilemma, entweder über mehrere Wochen abzuwarten, ob eine Mitteilung über einen Auftrag kommt oder fortlaufend neue Angebote zu erstellen, mit dem Risiko, parallel mehrere Aufträge zu erhalten, die dann mangels Kapazitäten nicht alle erfüllt werden können.

Submissionsergebnisse bleiben aus: Unternehmen verlieren wichtige Planungsgrundlagen

„Dieses Dilemma führt insbesondere bei mittelständischen Bauunternehmen zu höheren wirtschaftlichen Risiken und damit steigenden Vorhaltekosten“, erklärt Gilka. Nach seiner Einschätzung entsteht damit eine problematische Kettenreaktion: Weniger Transparenz führt zu höheren Vorhaltekosten. Höhere Vorhaltekosten führen zu einer geringeren Angebotsbereitschaft. Eine geringere Angebotsbereitschaft reduziert die Zahl der Wettbewerber. Weniger Wettbewerb führt schließlich zu höheren Preisen und steigenden Baukosten. Gerade im Bauwesen hängt die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Beschaffungen entscheidend von einer möglichst breiten Beteiligung leistungsfähiger Unternehmen ab. Jeder zusätzliche Bieter erhöht den Preis- und Qualitätswettbewerb. Geht die Zahl der Angebote zurück, sinkt regelmäßig auch die Wettbewerbsspannung. Dies kann zu höheren Beschaffungskosten zulasten der öffentlichen Haushalte führen.

Die BVMB fordert daher die Kommunen in NRW auf, bei der Umsetzung des § 75a GO NRW ausreichende Transparenzstandards beizubehalten. Dazu gehören insbesondere die Offenlegung wesentlicher Submissionsergebnisse, eine nachvollziehbare Dokumentation von Vergabeentscheidungen sowie die Schaffung verlässlicher Informationsmöglichkeiten für den Markt.

Ansprechpartner

Florian Gerz
+49 (228) 9118529
Zuständigkeitsbereich: Referent

Dirk Stauf
+49 (228) 911850
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer Recht

Über Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB):

Die BVMB ist ein bundesweit tätiger, tarifpolitisch ungebundener Wirtschaftsverband, der die Wirtschafts-, Markt- und Wettbewerbsinteressen seiner mittelständischen Mitgliedsunternehmen auf politischer Ebene sowie gegenüber Auftraggebern aus allen Baubereichen vertritt. Bereits seit 1964 setzt sich die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) für die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft ein. Unsere Mitgliedsunternehmen erwirtschaften mit ihren insgesamt mehr als 300.000 Mitarbeitern ein Umsatzvolumen von rund 40 Mrd. Euro pro Jahr. Aufgrund der Strukturen unserer Mitgliedsunternehmen – von kleineren und größeren – bis hin zu sehr großen Straßen-, Brücken-, Hoch-, Erd-, Gleisbau- oder Bahnsicherungsunternehmen sowie deren Lieferanten, deckt die BVMB einen Großteil des Spektrums der deutschen Bauwirtschaft ab.

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Hauptgeschäftsführer der BVMB Dipl.-Bw. Michael Gilka