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16.11.2017 - Fachartikel - Geld / Finanzen / Versicherungen

Achtung Verjährung zum 31.12.2017

Wir beantworten was jetzt zu tuen ist!

Inkassobüro Marco Ormanns
(Initiative Mittelstand)

Zum 31.12.2017 droht die regelmäßige #Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2014. Das Inkassoüro Marco Ormanns unterstützt Sie bei der Durchführung von verjährungshemmenden Maßnahmen gegen Ihren Schuldner. Forderungen die bis zum 02.12.2017 an das Inkassounternehmen übertragen werden können durch das Inkassounternehmen noch außergerichtlich bearbeitet werden. Die #Verjährung kann in diesen Fällen zb. durch eine Teilzahlung des Gegners oder durch eine schriftliche Vereinbarung gehemmt werden. In allen anderen Fällen muss ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zum Thema #Forderungsverjährung.

www.ormanns-inkasso.de

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