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21.07.2017 - Fachartikel - Hardware

PCS erhält AEO-Zertifizierung für eine sichere Lieferkette und eine beschleunigte Zollabwicklung

(Initiative Mittelstand)

PCS Systemtechnik hat das AEO-Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen und damit den Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)“ erreicht. Das Münchner Unternehmen stellt mit der AEO-Zertifizierung sicher, dass Luftfrachtgüter unter strengen Sicherheitsmaßnahmen verpackt werden und beschleunigt das Zollverfahren passieren können. Internationale Firmen erwarten zunehmend von ihren Lieferanten, dass sie Teil einer verlässlichen Lieferkette sind. Dieser Anforderung kann PCS jetzt mit der AEO-Bewilligung erfolgreich nachkommen. Voraussetzungen für diesen hohen Standard sind verschiedene Kriterien wie die Einhaltung von Zollvorschriften sowie angemessene Sicherheitsstandard bei der Luftfrachtverpackung.

PCS liefert Datenerfassungs-Hardware und Sicherheitstechnik an international tätige Unternehmen wie Zollner Elektronik AG.

Als einer der führenden deutschen Hersteller von Hard- und Software für die Bereiche Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Zeiterfassung und Betriebsdatenerfassung liefert PCS Produkte an Kunden sowohl nach Deutschland als auch an internationale Niederlassungen. So hat zum Beispiel der PCS-Kunde Zollner Elektronik AG Produktionsstätten u.a. in Rumänien, Ungarn, Costa Rica und China. Alle Standorte werden nach und nach mit PCS Zutritts- und Zeiterfassungssystemen ausgestattet. Damit der Roll-Out im Zeitplan bleibt, ist eine reibungslose Zollabwicklung für die Lieferung der Hardware unabdingbar. Die AEO-Zertifizierung ist dabei eine wichtige Maßnahme für den sicheren Warentransport und eine schnelle Lieferung der PCS-Hardware.

PCS berät Kunden beim Aufbau eines gesicherten Logistikbereiches.

PCS als Experte für Sicherheitstechnik hat nicht nur selbst die AEO-Zertifizierung durchlaufen, sondern berät auch Kooperationspartner und Kunden für die Umsetzung von Unternehmenssicherheit und dem Schutz des Logistikbereiches. Verschiedene organisatorische Maßnahmen sind für den „behördlich anerkannten Bekannten Versender“ unabdingbar: So ist zunächst der abzukapselnde Luftfrachtverpackungsbereich zu definieren. Danach müssen bauliche und sicherheitstechnische Maßnahmen wie Überwachung der Türoffenzeiten, Kontrolle von Rolltoren, Toren, Lkw-Rampen und anderen Zugängen vorgenommen werden. Die lückenlose Dokumentation aller Zutritte und Türöffnungszeiten, Anwesenheitskontrollen, Festlegung von austrittsüberwachten Raumzonen sowie die regelmäßige Funktionskontrolle des Sicherheitssystems können weitere Schutzmaßnahmen sein. Mehr Informationen auch auf der PCS-Homepage unter: https://www.pcs.com/AEO.

www.pcs.com

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