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30.11.2016 - Fachartikel - Geld / Finanzen / Versicherungen
Auto da, aber Ladung geklaut - wer zahlt?
Berlin war 2015 laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) die Hauptstadt der Autodiebstähle. Doch auch Diebstähle von Transportgütern aus Kraftfahrzeugen sind keine Seltenheit. Hierfür ist aber eine Werkverkehrs-Versicherung nötig.
Viele KFZ-Diebstähle in Großstädten
Mehr als 3.200 kaskoversicherte Pkw wurden in Berlin im vergangenen Jahr gestohlen. Das waren knapp drei Prozent mehr als im Vorjahr (3.139). Für Berlin meldet der GdV eine Diebstahlrate von 3,5 pro 1.000 versicherten Pkw. Das ist mit deutlichem Abstand die höchste Rate aller Bundesländer. Auf Platz zwei folgt Hamburg mit einer Diebstahlrate von 1,8 – im Bundesdurchschnitt beträgt die Rate nur 0,5. Der gesamte Schadenaufwand der KFZ-Versicherer lag bei über 51 Millionen Euro. Im Schnitt zahlten sie knapp 15.800 Euro je Fall.
Teilkasko entschädigt nicht bei Baumaschinenklau
Wer zahlt jedoch für den Schaden, wenn nicht das Auto, sondern darin transportierte Güter entwendet wurden? Denn die Teilkasko-Versicherung entschädigt beispielsweise nicht, wenn handwerksübliche Baumaschinen oder weitere Inhalte entwendet wurden. Hierzu Bedarf es eines gesonderten Vertrages, der Werkverkehrs-Versicherung.
Transportgut gegen Diebstahl und Beschädigung versichern
Dabei ist nicht nur der Diebstahl, sondern auch die Beschädigung bedingungsgemäß mitversichert. Kommt es etwa durch eine Notbremsung oder einen Unfall im Straßenverkehr zu einem Schaden, wird auch dieser erstattet.
Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Werkverkehrs-Versicherung und erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.
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