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28.09.2016 - Fachartikel - Sicherheit

IT-Sicherheitsgesetz: Es besteht Handlungsbedarf!

Das IT-Sicherheitsgesetz ist besonders wichtig für Betreiber kritischer Infrastrukturen - aber nicht nur für diese!

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(Initiative Mittelstand)

In Deutschland gilt das IT-Sicherheitsgesetz  bereits seit gut einem Jahr. Vielen IT-Verantwortlichen ist die Dringlichkeit des Themas trotzdem nicht bewusst. Und damit auch nicht die Notwendigheit zur Umsetzung erweiterter IT-Sicherheitsauflagen.

Betroffen von dem Gesetz sind insbesondere Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen. Also Unternehmen wie Energieversorger, Wasserbetriebe oder Telekommunikations-Dienstleister. Doch auch alle anderen Unternehmen sollten Ihre eigene Sicherheitslage kritisch hinterfragen und ggf. Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Etablierung eines Schwachstellen-Managements.

Wie Sie Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen schützen können, lesen Sie über den unten stehenden Link.

http://www.it-mod.de/it-sicherheitsgesetz-es-besteht-handlungsbedarf/

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