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28.09.2016 - Fachartikel - Sicherheit
IT-Sicherheitsgesetz: Es besteht Handlungsbedarf!
Das IT-Sicherheitsgesetz ist besonders wichtig für Betreiber kritischer Infrastrukturen - aber nicht nur für diese!
(Initiative Mittelstand)In Deutschland gilt das IT-Sicherheitsgesetz bereits seit gut einem Jahr. Vielen IT-Verantwortlichen ist die Dringlichkeit des Themas trotzdem nicht bewusst. Und damit auch nicht die Notwendigheit zur Umsetzung erweiterter IT-Sicherheitsauflagen.
Betroffen von dem Gesetz sind insbesondere Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen. Also Unternehmen wie Energieversorger, Wasserbetriebe oder Telekommunikations-Dienstleister. Doch auch alle anderen Unternehmen sollten Ihre eigene Sicherheitslage kritisch hinterfragen und ggf. Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Etablierung eines Schwachstellen-Managements.
Wie Sie Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen schützen können, lesen Sie über den unten stehenden Link.
http://www.it-mod.de/it-sicherheitsgesetz-es-besteht-handlungsbedarf/