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28.09.2016 - Fachartikel - Internet

Die GoBD-Übergangsfrist endet zum 01.01.2017: Erfüllen Sie die Regelungen vollständig?

Die GoBD gelten bereits seit November 2010. Am 31.12.2016 endet die Übergangsfrist.

(Initiative Mittelstand)

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) gelten bereits seit November 2010. Am 31.12.2016 endet die Übergangsfrist. Einzelhändler müssen dann eine GoBD-konforme Kasse verwenden, die direkt digitale Unterlagen für die Buchhaltung veränderungssicher erzeugen kann. Doch mind. ein Drittel der stationären Einzelhändler sind noch nicht ausreichend oder gar nicht darauf vorbereitet.

Stichtag 01.01.2017

Ab dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD, inklusive der Regelungen aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom November 2010, uneingeschränkt. Das heißt: Die Schonfrist endet zum 31. Dezember 2016 endgültig. Erfüllen Sie alle Regelungen schon vollständig? Die Auswirkungen für Unternehmen können schwerwiegend sein. Ein Verstoß gegen die GoBD kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

Die Firma LocaFox POS befragte 325 Händler: Wie viele besitzen bereits eine GoBD-konforme Kasse oder haben diese bereits bestellt? Das Ergebnis zeigt, dass bei 30 Prozent der Befragten noch kein neues Kassensystem vorhanden ist  und 15 Prozent wissen nicht, ob ihre derzeitige Kasse den Vorgaben entspricht. Mehrere Branchen sind jedoch weiter mit der Digitalisierung.

In manchen Segmenten bestehen große Informationsdefizite, denn das Bewusstsein, auch Online-Kanäle als Ergänzung zum stationären Geschäft zu nutzen, ist viel zu wenig vorhanden. Quelle

Welche Voraussetzungen sind unter anderem zu erfüllen?

Die GoBD 2015 beschreiben, wie sich die Finanzverwaltung die Buchführung und sonstigen steuerrelevanten Aufzeichnungen in Unternehmen vorstellt. Dies beinhaltet die maschinelle Auswertbarkeit, die Verfahrensdokumentation, das interne Kontrollsystem und die elektronische Archivierung sowie den Datenzugriff der Finanzbehörden.

Des Weiteren wird klargestellt, dass durch Registrierkassen erstellte Kassenbelege automatisch der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Die Daten sind während der Dauer der Aufbewahrungsfrist vollständig, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren. D. h. ab 01.01.17 dürfen nur noch elektronische Registrierkassen eingesetzt werden.

Was ist zu tun?

Alle Software-Systeme und Prozesse, die mit steuerrelevanten Daten zu tun haben, müssen die Anforderungen der GoBD erfüllen. Eine rechtssichere Archivierungslösung ist unverzichtbar. Eine GoBD-konforme Kasse muss ab 2016/2017 im Einsatz sein. Alte Registrierkassen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen bis zum Ende des Jahres 2016 ersetzt werden.

Einzelhändler sollten die Regelungen als Chance sehen: Ein modernes Kassensystem bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Die modernen Kassen erleichtern durch die Digitalisierung der Daten den Arbeitsalltag und die Händler profitieren von vielen neuen Möglichkeiten (z. B. einer integrierten Warenwirtschaft für die Inventur). Mit nur wenigen Klicks können Produkte auf diversen Online-Plattformen verkauft werden, die Bestände werden automatisch aktualisiert.

GoBD-konforme Archivierung

Den GoBD unterliegen generell sämtliche Kassenbücher, egal, ob sie mit Registrierkassen oder anders elektronisch geführt bzw. aufgezeichnet werden. Es lohnt sich daher, die eigene Buchführung auf die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.

Doch lassen Sie sich nicht verwirren! Mit dem digitalen Archiv StarFinder®, einer Verfahrensdokumentation und einer GoBD-konformen Kasse stehen Sie auf der sicheren Seite. Archivieren Sie alle ihre Dokumente revisionssicher und effizient in Ihrer intuitiv bedienbaren Archivierungslösung. Durch eine gezielte, digitale Archivierung kann viel Zeit und Platz gespart werden.

Die Zeit wird knapp – informieren Sie sich jetzt.

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