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27.07.2016 - Fachartikel - Geld / Finanzen / Versicherungen

Auslandsinkasso und Europäischer Zahlungsbefehl ohne Kostenrisiko für den Auftraggeber

Das Inkassobüro Marco Ormanns blickt auf eine mehr als zwölfjährige Erfahrung im...

Inkassobüro Marco Ormanns
(Initiative Mittelstand)

Das Inkassobüro Marco Ormanns blickt auf eine mehr als zwölfjährige Erfahrung im Auslandsinkasso zurück. Neben einer außergerichtlichen Ansprache des Schuldners in der jeweiligen Landessprache bietet der Europäische Zahlungsbefehl ein effizentes Mittel zur schnellen und kostengünstigen Titulierung der offenen Forderung. Das Amtsgericht Wedding bearbeitet als Europäisches Mahngericht für Deutschland die Europäischen Mahnsachen. Das europäische Zahlungsbefehlsverfahren kann in den nachfolgenden Ländern durchgeführt werden: Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, England, Wales, Nordirland, Schottland und Gibraltar. Die Gerichtsgebühren ergeben sich aus § 3, 34 Nr. 1100 KV GKG und sind von der Höhe identisch, mit den Gerichtskosten des gerichtlichen Mahnverfahrens. Bei voraussichtlich unbestrittenen fälligen Forderungen die sich in Verzug befinden ist der Europäische Zahlungsbefehl nach Beendigung des außergerichtlichen Inkasso - Verfahrens das Mittel der ersten Wahl um die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich bei der Realisierung Ihrer Auslandsforderung.

http://www.ormanns-inkasso.de/Auslandsinkasso

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