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11.12.2015 - Fachartikel - Umwelt / Natur

EE-Speicher III: KfW-Förderung in 3 Schritten

Die Förderung von bis zu 6.000 Euro der kfW mit der Programmnummer 275

(Initiative Mittelstand)

Die Förderung von bis zu 6.000 Euro der kfW mit der Programmnummer 275: "Erneuerbare Energien - Speicher" gilt in der jetzigen Form nur noch bis zum 31.12.2015. Im nächsten Jahr soll zwar ein Anschlussprogramm kommen, welches aber wahrscheinlich nicht mehr so gut ausgestattet sein wird. Deshalb gilt es diese Förderung jetzt noch rechtzeitig zu beantragen. Auch wenn Sie in diesem Jahr keine Zeit mehr haben, einen Speicher anzuschaffen. Es bleiben dann 18 Monate Zeit das Projekt umzusetzen. Das geht ganz einfach und schnell in 3 Schritten:



  • Schritt 1: Angebot von einer Fachfirma einholen Lassen Sie sich von einer Fachfirma, am besten einer Mitgliedsfirma der DGS, beraten und ein für Sie passendes Angebot machen. Es kommt jetzt gar nicht auf die letzten Details an. Die können bei der Umsetzung geklärt werden.



  • Schritt 2: Antragstellung bei der Hausbank Beantragen Sie mit diesem Angebot noch vor dem 31.12.2015 Ihre KfW-Förderung bei Ihrer Hausbank. Dann ist es beantragt und im System der KfW. Wenn Sie kein Darlehen für das Gesamtprojekt brauchen und nur den Tilgungszuschuss nutzen wollen, dann beantragen sie einfach nur ein Darlehen in Höhe des Tilgungszuschusses.



  • Schritt 3: Umsetzung hat 18 Monate Zeit Setzen Sie die Speicherinstallation innerhalb von 18 Monaten nach Förderungsantrag um. Wenn Sie sich gleich drum kümmern, dann haben Sie sich die Förderung noch vor Weihnachten gesichert.


Fragen rund um Stromspeicher beantwortet die DGS Sektion Niederbayern unter 08734 / 939770 bzw. unter ee-speicher(at)dgs.de.



http://www.dgs.de/3313.0.html

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