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27.11.2013 - Ratgeber - Geld / Finanzen / Versicherungen

Risikolebensversicherung für Unternehmer

Familie ist im Todesfall abgesichert

(Initiative Mittelstand) Der Erfolg eines Betriebes ist in der Regel eng mit der Persönlichkeit, dem fachspezifischen Know-how und nicht zuletzt den Kontakten des Unternehmers selbst verknüpft. Im Ernst- bzw. Todesfall fällt dann oftmals mit dem Unternehmer die entscheidende Schlüsselperson weg, was sich vehement negativ auf die Geschäftstätigkeit sowie Geschäftsergebnisse auswirken kann. Aber nicht nur das Unternehmen an sich kann in einem derartigen Fall zeitnah in Schieflage geraten, auch das finanzielle Wohl der eigenen Familie ist gefährdet. Dies betrifft dabei nicht nur die Familien von Unternehmern, die kleinere bis mittelständische Betriebe leiten, sondern auch Familien von Selbständigen, Gewerbetreibenden sowie Freiberuflern, die eher im überschaubaren Rahmen tätig sind. Eine Risikolebensversicherung kann hier für Protagonisten dieser Art respektive für deren Familie zumindest den materiellen Schaden abfedern.

Risikolebensversicherung kommt nur beim Todesfall des Versicherungsnehmers zur Auszahlung

Diese Form der Versicherung wird dabei in unterschiedlichen Ausprägungen angeboten. Grundsätzlich wird aber immer nur dann die jeweilige monetäre Leistung des involvierten Versicherungsunternehmens fällig, wenn der Versicherungsfall (sprich: das Ableben des Versicherungsnehmers) auch tatsächlich innerhalb des vertraglich fixierten Versicherungszeitraums eintritt. Tritt dieser Fall nicht ein, kommt es seitens des Lebensversicherers auch zu keiner Auszahlungsverpflichtung. Somit handelt es sich bei einer Risikolebensversicherung - im Gegensatz beispielsweise zur Kapitallebensversicherung - um eine Absicherung für die eigene Familie, falls der Todesfall des Versicherungsnehmers tatsächlich innerhalb des Vertragszeitraums eintreten sollte.

Vorteil bei der Risikolebensversicherung: Günstige Beitragsstruktur ist gewährleistet
Demzufolge stellt sich eine entsprechende Risikolebensversicherung als reine Schutzmaßnahme für die eigene Familie dar und nicht etwa als eine Art Sparvertrag im Rahmen der Altersvorsorge. Unverzichtbar erscheint dieser finanzielle Schutz gerade für Hinterbliebene, die keinerlei Anspruch auf die gesetzliche Rente aufweisen; dieser Umstand kommt zum Beispiel insbesondere bei unverheirateten Paaren zum Tragen. Da die eingezahlten Versicherungsbeiträge dabei eben nicht wie bei Versicherungsprodukten rund um die Vermögensbildung respektive Altersvorsorge später wieder ausgezahlt werden, weisen Risikolebensversicherungen in der Regel vergleichsweise günstige Tarife auf, wobei die zum Beispiel durch Zinsen erwirtschafteten Gewinne meistens zur zusätzlichen Beitragsreduzierung genutzt bzw. verrechnet werden.

Versicherungen dieser Art können auch durch Flexibilität überzeugen

Dabei kann eine Risikolebensversicherung sogar durch Flexibilität in Bezug auf die Anwendungsmöglichkeiten überzeugen. So kann ein Unternehmer einerseits mittels einer entsprechenden Versicherung dieser Art wirtschaftlich abhängige Angehörige absichern, auf der anderen Seite kann er aber auch gezielt Verbindlichkeiten, deren Rückzahlung bei seinem Todesfall zu Lasten der Hinterbliebenen bzw. der Familie gehen würden, mit einem expliziten Sicherungsmechanismus ausstatten. In einigen Fällen wird die Risikolebensversicherung zudem als Trägertarif für spezielle Zusatzversicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung verwendet.

Faustregel: Fünffache des eigenen Bruttojahreseinkommen als Versicherungssumme

Wer sich als Unternehmer für den Abschluss einer Risikolebensversicherung entscheidet, ist dabei allerdings gut beraten, auf jeweils bedarfsgerechte Konditionen bzw. Leistungsmerkmale zu achten. So sollte im Hinblick auf die Versicherungssumme prinzipiell rund das Fünffache des eigenen Bruttojahreseinkommens angesetzt werden. Wenn der Versicherungsnehmer aber erst im Alter von ca. 50 Jahren einen entsprechenden Kontrakt abschließt, ist das Zugrunde legen des Dreifachen des Bruttojahreseinkommens empfehlenswert. Zudem muss ein Unternehmer entscheiden, ob für seinen Bedarf eine Versicherung mit fallender oder gleichbleibender Versicherungssumme in Frage kommt. Erstere wird dabei bevorzugt zur Sicherung von Krediten, die mit einer kontinuierlichen Tilgung ausgestattet sind, verwendet. Dabei nimmt die Versicherungssumme analog der Darlehenstilgung (Annuität) kontinuierlich ab. Auf der Seite https://www.bundderversicherten.de/... lassen sich diesbezüglich weiterführende Informationen finden.

Für weitergehende Informationen empfehlen wir folgende Webseiten:
http://www.focus.de/... https://www.allianz.de/... http://www.aachener-zeitung.de/... http://www.arbeitskraft-absicherung.de/...

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