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INNOVATIONSPREIS-IT 2017

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Mittelstandspresse

07.12.2017

Ab dem 25. Mai 2018 muss der Datenschutzbeauftragte in der Datenschutzerklärung angegeben werden

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt u.a. die Angabe von Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Sulzbach / Ts, 07.12.2017 (PresseBox) - Die Datenschutz-Pakete von janolaw enthalten neben der Datenschutzerklärung für Ihre Firmenwebseite auch weitere Datenverarbeitungsdokumente.

Spätestens ab dem 25. Mai 2018 müssen Datenschutzerklärungen den neuen Informationspflichten nachkommen.

Art. 13 DSGVO verpflichtet Unternehmer u.a., in der Datenschutzerklärung die Kontaktdaten eines ggf. vorhandenen Datenschutzbeauftragten anzugeben.

Wann muss ein Unternehmen in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

10 Mitarbeiter-Grenze: Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie mindestens 10 Mitarbeiter (dazu zählen auch Aushilfen und Teilzeitkräfte) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Besonders sensible Daten: Nach der DSGVO ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter unabhängig von der Personenzahl zu bestellen, sofern Daten verarbeitet werden, die Auskunft geben über

• rassische und ethnische Herkunft,

• politische Meinungen,

• religiöse oder philosophische Überzeugungen,

• Gewerkschaftszugehörigkeit,

• Gesundheit oder Sexualleben.

Gleiches gilt für Markt- und Meinungsforschungsunternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zu Übermittlungszwecken verarbeiten.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Sollte sich in einem Unternehmen kein geeigneter Mitarbeiter für diese anspruchsvolle Aufgabe finden, kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags beauftragt werden. Mitarbeiter müssen sich fehlende Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes durch Schulungen und Fortbildungen aneignen.

Was muss in der Datenschutzerklärung angegeben werden?

Es müssen die Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail Adresse) des Datenschutzbeauftragten angegeben werden. Die Angabe des Namens wird von der DSGVO nicht verlangt.

Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.

Wie bekomme ich meine Datenschutzerklärung?

Ihre Datenschutzerklärung erstellen Sie online in wenigen Minuten mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Via Schnittstelle zu den gängisten Content Management Systemem (CMS), wie z.B. WordPress, Joomla oder TYPO3, bauen Sie das Dokument in Ihre Webseite ein und janolaw aktualisiert es automatisch bei Rechtsänderungen.

Ansprechpartner

Dr. Volker Baldus

Holger Linneweber
+49 (6196) 7722-500
+49 (6196) 7722-507
Zuständigkeitsbereich: Leiter Marketing & Vertrieb