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12.10.2016

Compliance: Oft nutzlos und ungeliebt

 

Compliance: Oft nutzlos und ungeliebt
Compliance: Oft nutzlos und ungeliebt

Karlsruhe, 12.10.2016 (PresseBox) - „Compliance“: Ein wichtiges Thema. Zum einen wichtig, weil viele gar nicht wissen, was genau dahinter steckt. Zum anderen aber vor allem deshalb wichtig, weil es helfen kann, Verantwortung und Haftung zu begrenzen.

Was bedeutet Compliance?

Zusammenfasst kann man sagen: „Organisierte Rechtskonformität“.

Es wäre zu kurz gedacht, wenn man darunter nur die Bekämpfung von Korruption verstehen würde. Vielmehr muss man den Sinn von Compliance verstehen:

• Einerseits helfen Compliance-Regeln dem Beschäftigten, sich rechtskonform zu verhalten. Gesetzliche Rahmenbedingungen werden durch individuelle Anforderungen des eigenen Unternehmens ausgemalt und (bestenfalls) verständlich(er).

• Andererseits helfen sie aber auch dem Vorgesetzten: Normalerweise kann ein Geschäftsführer bspw. verantwortlich gemacht werden für das Fehlverhalten seiner Beschäftigten. Durch funktionierende Compliance aber kann er diese Mithaftung erheblich einschränken.

Das kann aber nur dann funktionieren, wenn der Vorgesetzte dafür sorgt, dass die Compliance-Regeln verstanden und akzeptiert werden. Auch müssen sie natürlich „funktionieren“, d.h. es hilft nämlich wenig, wenn jeder Beschäftigte den dicken Ordner in der Schublade liegen hat, aber keine Ahnung hat, was darin steht. Dann verpufft auch die „Enthaftungs“-Wirkung für den Vorgesetzten.

Da für jeden, der Leitungsfunktionen innehat (ob im Unternehmen oder gegenüber externen Dienstleistern), immer ein latentes Mithaftungs-Risiko besteht für die Fehler des anderen, sollte auch jeder ein ureigenes Interesse daran haben, seine Mithaftung auf ein Minimum zu beschränken. Da helfen vertragliche Absprachen zwar auch – aber eben nicht vollständig: Denn diese wirken nur „inter partes“, also zwischen den Vertragspartnern, und nicht bspw. gegenüber dem Staatsanwalt…

Es gibt immer ein paar Punkte, die man dabei beachten sollte:

• Richtlinien erstellen,

• Beschäftigte und Dienstleister unterweisen und schulen,

• Akzeptanz schaffen,

• stetige Kontrolle der Umsetzung,

• Einführung eines Melde- und Beschwerdesystems,

• Reaktionsprozesse installieren,

• Fehlerkultur einführen und Behebungsprozesse installieren,

• Sicherstellung der stetigen Funktionsfähigkeit der Maßnahmen,

• Dokumentation der Maßnahmen.

Vertragsgestaltung, Prozesse aufstellen und abbilden, Schulungen… Wir unterstützen Sie bei Ihrer „Compliance“ und erarbeiten mit Ihnen die Abläufe – gerne auch zusammen mit Ihrem Team, um schon von Anfang an Akzeptanz zu schaffen und ggf. auch individuelle Bedürfnisse einbeziehen zu können.

Interesse? Rufen Sie uns gerne jederzeit an oder schicken Sie eine E-Mail.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Ansprechpartner

Thomas Waetke
+49 (721) 120-500
+49 (721) 120-505
Zuständigkeitsbereich: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Über Schutt, Waetke - Rechtsanwälte:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent

Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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