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16.08.2016

Zur gamescom 2016: Tipps für Gamer - Das sind Ihre Rechte

 

Köln, 16.08.2016 (PresseBox) - Der Online-Handel mit Videospielen, CDs und DVDs boomt. Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt: 42 Prozent der Deutschen spielen Video- oder Computerspiele. Dabei werden Spiele bevorzugt im Internet gekauft bzw. heruntergeladen. Ein Drittel aller entgeltpflichtigen Games sind laut des Marktforschungsinstituts GfK in 2015 heruntergeladen worden. Doch bei dieser Art von Waren gibt es eine Besonderheit zu beachten: Nicht immer steht Internetkäufern hier ein Widerrufsrecht zu. Was bedeutet das zum Beispiel, wenn das im Internet heruntergeladene Spiel gar nicht gefällt? Diese und weitere Fragen beantwortet Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops.

1) Ich habe mir ein Spiel im Internet gekauft und heruntergeladen. Das Spiel gefällt mir nicht. Kann ich diesen Download nun wieder zurückgeben und mir mein Geld zurückerstatten lassen?

Dr. Carsten Föhlisch: Seit Juni 2014 wird das Widerrufsrecht für Downloads aufgrund einer EU-Richtlinie klar geregelt. PC- und Konsolenspiele, die als Download gekauft werden, können nicht mehr an den Händler zurückgegeben werden, wenn mit dem Download begonnen wurde und der Verbraucher zuvor zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt hat, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert.

2) Ich habe ein Spiel als DVD oder Blu-ray im Online-Shop gekauft? Kann ich das Spiel wieder zurückgeben und mir mein Geld zurückerstatten lassen?

Dr. Carsten Föhlisch: Beim Kauf von Spielen auf Datenträgern wie DVDs oder Blu-rays gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, das es Verbrauchern erlaubt, im Internet bestellte Waren ohne Angaben von Gründen an den Online-Händler zurückzuschicken. Eine Ausnahme gilt, wenn ein vorhandenes Siegel durch den Verbraucher gebrochen wurde. Ein Siegel muss nach Ansicht der Gerichte jedoch als solches erkennbar sein, eine bloße Cellophanhülle genügt zum Beispiel nicht.

3) Wie muss ein Online-Händler gewährleisten, dass er keine altersbeschränkten Waren an Kinder verkauft?

Dr. Carsten Föhlisch: Es muss sichergestellt werden, dass die Ware mit Altersbeschränkung auch nur an den Besteller, der diese Voraussetzung erfüllt, übergeben wird. Die Transportdienstleister bieten dazu verschiedene Produkte an. Der Zusteller überprüft dann die Daten, zum Beispiel anhand des Ausweises. Die bloße Erklärung bei der Bestellung, dass der Käufer ein bestimmtes Alter hat (etwa durch Anhaken einer Tickbox), genügt jedenfalls nicht. Zusätzlich muss der Online-Händler schon im Bestellprozess prüfen, dass nur eine Person die Ware bestellen kann, die älter als die entsprechende Klassifizierung ist. Dies geht auf elektronischem Wege. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten und Anbieter, eine solche Prüfung durchzuführen.

Ansprechpartner

Vanessa Dörlemann
+49 (40) 450210-494

Mustafa Ucar
+49 (221) 77536-7531
+49 (221) 77536-7931

Über Trusted Shops GmbH:

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de