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28.07.2015

Vom 10-wöchigen Abnehmprogramm bis hin zum Online-Yoga:

Online-Fitness-Boom in Deutschland: Worauf Sportbegeisterte bei Verträgen achten sollten

Köln, 28.07.2015 (PresseBox) - Die gute Nachricht: Zum Kalorienverbrennen muss niemand mehr die eigenen vier Wände verlassen, denn der Online-Fitness-Trend aus den USA ist längst bei uns angekommen. Deutschland verfügt europaweit über den mitgliedsstärksten Fitnessmarkt – so eine aktuelle Studie der Deloitte Sport Business Gruppe und EuropeActiv. Von 50,1 Millionen fitnessbegeisterten Europäern in 2014 zählt Deutschland rund 9,1 Millionen, und das bei über 8.000 Fitnessstudios im ganzen Land. Wer nicht immer pünktlich zum Bauch-Beine-Po-Kurs erscheinen kann, hat die attraktive Alternative: Online-Fitness-Angebote, die aufgrund der Zeit- und Ortsflexibilität immer beliebter werden. Ende 2014 waren deutschlandweit 358.000 Menschen bei einem Online-Fitness-Anbieter registriert. Was aber, wenn einem das Online-Sportangebot nicht zusagt oder trotz flexibler Nutzungsmöglichkeit die Zeit fehlt? Dr. Carsten Föhlisch sagt Ihnen, was Sie bei Online-Fitness-Verträgen zu beachten haben.

1. Ich habe bei einem Online-Fitnessstudio ein Abo und möchte dieses nun fristgerecht kündigen. Gilt auch hier die 14-tägige Widerrufsfrist?

Dr. Carsten Föhlisch: Grundsätzlich gilt auch bei sogenannten Online-Fitnessstudios, die per App oder auf einer Website Zugang zu Fitnessvideos und Tipps gewähren, das Widerrufsrecht. Es handelt sich bei diesen Verträgen aber nicht um Warenlieferungen oder um Dienstleistungen. Da hier lediglich Videos zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich um Verträge über nicht auf körperlichen Datenträgern befindliche digitale Inhalte. Bei diesen Verträgen kann das Widerrufsrecht allerdings vor Ablauf der 14 Tage bereits erlöschen. Das ist der Fall, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher:

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Wichtiger Hinweis: Hat der Unternehmer Sie nicht entsprechend informiert, läuft das Widerrufsrecht ganz normal 14 Tage ab Vertragsschluss. Widerrufen Sie dann innerhalb dieser Zeit, hat der Unternehmer keinen Anspruch auf die Vergütung oder einen Wertersatz. Sind die genannten Voraussetzungen gegeben, gilt das Widerrufsrecht nicht mehr. Will sich der Verbraucher dann noch vom Vertrag lösen, muss er die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Hierzu muss er in den AGB des Anbieters nachlesen.

2. Muss ich meine Abo-Laufzeit schriftlich kündigen oder reicht eine kurze E-Mail aus?

Dr. Carsten Föhlisch: Bei online abgeschlossenen Verträgen hat der Anbieter keine Möglichkeit, eine Kündigung zwingend per Brief zu fordern. Eine entsprechende AGB-Klausel schränkt bei dieser Art von Vertrag die Kündigungsmöglichkeiten des Verbrauchers unangemessen ein und ist damit unwirksam.

3. Ich nutze momentan eine kostenlose einmonatige Testlaufzeit in einem Online-Fitnessstudio und habe mich dazu entschieden, die Angebote des Anbieters nicht weiter zu nutzen. Muss ich dem Anbieter kündigen oder erlischt mein Account automatisch?

Dr. Carsten Föhlisch: Hier kommt es darauf an, was Sie mit dem Anbieter vereinbart haben. Dazu schauen Sie am besten in Ihre Vertragsunterlagen. Endet der Vertrag nach der Testlaufzeit automatisch? Dann müssen Sie nichts weiter tun. Wandelt sich die Testlaufzeit automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag? Dann müssen Sie sich an die vereinbarten Kündigungsmodalitäten halten.

4. Ich möchte die Abo-Laufzeit meines Online-Fitnessstudio-Vertrags vorzeitig beenden. Brauche ich hierfür einen wichtigen Grund?

Dr. Carsten Föhlisch: Grundsätzlich können Verträge, die über einen bestimmten Zeitraum geschlossen sind, immer nur zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden. Allerdings können auch diese Verträge bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Wann ein solcher wichtiger Grund vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Ein wichtiger Grund kann nur dann vorliegen, wenn der Kunde die entsprechenden Leistungen dauerhaft – also nicht nur vorrübergehend – nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Dauerhaft bedeutet dabei, dass Sie mindestens bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit keinen Sport mehr machen dürfen, z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung oder auch bei Schwangerschaft.

5. Ich habe mich genau an die Vorgaben meines Online-Fitness- und -Diätplans gehalten. Jetzt, am Ende des 10-wöchigen Fitnessplans bin ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden und möchte mein Geld zurück, geht das?

Dr. Carsten Föhlisch: Der Anbieter schuldet lediglich den Zugang zu den Videos bzw. Diätplänen. Eine weitere Leistung wird in der Regel in den Verträgen nicht versprochen. Daher besteht auch kein Anspruch auf eine Rückzahlung des Geldes, wenn der Kunde nicht mit dem Ergebnis zufrieden ist.

Ansprechpartner

Vanessa Dörlemann
+49 (40) 450210-494

Mustafa Ucar
+49 (221) 77536-7531
+49 (221) 77536-7931

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