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Mittelstandspresse

27.07.2015

Was man über elektronische Rechnungen wissen sollte

Neuer Bitkom-Leitfaden erklärt wichtige Regelungen in zehn Merksätzen

Berlin, 27.07.2015 (PresseBox) - .

Auf der Festplatte gesichert statt in den staubigen Aktenschrank einsortiert: Elektronische Rechnungen werden einfach erstellt, unkompliziert verschickt und schnell verbucht. Zudem erübrigen sich hohe Papierstapel, denn man kann sich digital darum kümmern. "Viele Unternehmen setzen jetzt schon auf die elektronische Rechnung, weil sie damit vor allem Geld sparen", sagt Bitkom-Experte Frank Früh. Trotzdem stehen Chefs und ihre Buchhalter häufig vor Fragen, wenn sie die digitale Rechnung nutzen wollen. Darf ich eine eingescannte Papierrechnung einfach wegwerfen? Wie funktioniert beim elektronischen Dokument das Prüfungsverfahren? Und wie lange muss ich die Rechnung eigentlich speichern? "Oft wissen Unternehmen nicht genau, worauf sie bei elektronischen Rechnungen achten müssen und nutzen sie nur deshalb noch nicht", so Früh.

Vorschriften wie die Pflichtangaben, die Aufbewahrungsfrist oder die Echtheit der Herkunft müssen auch bei der digitalen Version eingehalten werden. Wie man dabei rechtlich auf der sicheren Seite ist, erklärt der neue Bitkom-Leitfaden "10 Merksätze für elektronische Rechnungen" kurz und kompakt. Das Dokument beschreibt anhand von zehn einfachen Sätzen wichtige Regelungen und gibt Ratschläge für den unternehmerischen Einsatz elektronischer Rechnungen.

Die zehn Merksätze für elektronische Rechnungen im Überblick:

- Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln.

- Elektronische Rechnungen sind technologieneutral.

- Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten.

- Signatur und EDI sind weiterhin möglich.

- Jede Rechnung muss lesbar sein.

- Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten.

- Jede Rechnung muss aufbewahrt werden.

- Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden.

- Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation).

- Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff.

Der Leitfaden "10 Merksätze für elektronische Rechnungen" steht auf der Bitkom-Homepage unter https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/10-Merksätze-für-elektronische-Rechnungen.html zum kostenlosen Download bereit.

Ansprechpartner

Michael Poguntke
+49 (30) 27576-212
Zuständigkeitsbereich: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Frank Früh
+49 (30) 27576-210
Zuständigkeitsbereich: Bereichsleiter ECM

Über BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.:

Bitkom vertritt mehr als 2.300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.500 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, 300 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 78 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 9 Prozent kommen aus Europa, 9 Prozent aus den USA und 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.