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Mittelstandspresse

10.11.2015

Stärkung der Handwerksordnung - Meistergründungsprämie für das Handwerk

Nicht nur Handwerksmeister/innen die Existenzgründer sind, können sich einen Zuschuss von 7.500 Euro holen

Handwerksmeister
Handwerksmeister

Berlin, 10.11.2015 (PresseBox) - Es war viel diskutiert worden, ob die EU nun den Zugang zu einigen Berufsbildern erleichtert und zum Beispiel auf den Meisterbrief als Voraussetzung verzichtet - dem ist nicht so: Die Handwerksordnung soll in Deutschland nicht angerührt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch die Meistergründungsprämie für das Handwerk plausibel, die bei Gründungen durch Handwerksmeisterinnen und -meister abgerufen werden kann.

Zur Stärkung des Meisterhandwerks wurde das Förderprogramm "Meistergründungsprämie für das Handwerk" bis zum 31.12.2015 verlängert: Gründerinnen und Gründer mit Meisterbrief können so einen Zuschuss von 7.500 Euro in Anspruch nehmen, wenn es sich um die erste Gründung handelt und der Antrag auf die Meistergründungsprämie für das Handwerk bei der zuständigen Handwerkskammer bereits im Vorfeld gestellt wurde. Als weitere Voraussetzungen gelten die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und Finanzierungsvolumen von 20.000 Euro für Handwerksmeisterinnen oder 25.000 Euro für Handwerksmeister. Interessant ist, dass die Meistergründungsprämie für das Handwerk sowohl bei Existenzgründungen als auch bei Übernahmen oder einer mehrheitlichen Beteiligung an einem Betrieb greift.

Im Zusammenhang mit einer solchen Gründung kommen auf Handwerksmeisterinnen und -meister enormen Kosten zu, die wenigstens zum Teil mit diesem Förderprogramm abgefangen werden können - zumal es sich um einen Zuschuss handelt. Die finanziellen Risiken als Unternehmer zu erfassen und wirksam zu minimieren, sollte ohnehin ganz oben auf der Prioritätenliste stehen: Das Risikomanagement muss dann abwägen, welche Risikofaktoren zu beeinflussen und überschaubar sind, welche unwägbar bleiben und die finanzielle Existenz reell bedrohen können. Auf dieser Grundlage können effektive Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Ein großes Augenmerk sollte schon aus diesem Grund der Betriebshaftpflichtversicherung für das Handwerk gelten.

Gegenstand einer Betriebshaftpflicht für das Handwerk sind immer die Schadenersatzansprüche, die Dritte an den Handwerksbetrieb wegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachter Schäden richten können - und die sich ihrer Höhe und ihrer Häufigkeit nach nicht vorhersehen lassen. Selbst bei sorgfältigster Arbeit können Handwerksmeisterinnen und -meister nicht garantieren, dass sie selbst oder ihre Mitarbeiter nicht aus Versehen einen Schaden anrichten, für den der Betrieb dann geradestehen muss. Die Betriebshaftpflicht für das Handwerk berücksichtigt nicht nur das konkrete Berufsbild mit risikogerechten Beiträgen, sondern auch die Betriebsgröße. Vor allem aber leistet sie gleich Schutz in mehrfacher Hinsicht: Sieht sich ein Handwerksbetrieb mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, wird die Betriebshaftpflicht für das Handwerk zunächst deren Rechtmäßigkeit prüfen. Sie untersucht also den Schadenhergang und die konkrete Forderungshöhe. Wird dabei festgestellt, dass die Schadenersatzansprüche unberechtigt sind, geht die Betriebshaftpflicht für das Handwerk bei Bedarf auch vor Gericht, um die Interessen des Versicherten zu wahren. Ist ein Verschulden gegeben, reguliert die Versicherung den Schaden, der Handwerksbetrieb hat seinen Kunden gegenüber alle Pflichten erfüllt.

Die finanziellen Risiken reduzieren sich in diesem Bereich also auf die pro Jahr zu begleichende Versicherungsprämie für die Betriebshaftpflichtversicherung und eventuelle Selbstbeteiligungen. Da es hier aber große Unterschiede von Versicherer zu Versicherer gibt, empfehlen sich die kostenfreien Betriebshaftpflicht Online-Rechner für Handwerksbetriebe von Finanzchecks.de, wie beispielsweise für Dachdecker, Elektroinstallateure oder Fliesenleger, Tischler und Maler. Bei diesen Vergleichen geht es nicht nur um den günstigsten Beitrag, vor allem die Inhalte der einzelnen Policen werden Punkt für Punkt vorgegeben, konkret auf den Bedarf zugeschnitten und passen so zum jeweiligen Handwerksbetrieb.

Ansprechpartner

Martin Butters
+49 (30) 30345679

Jörg Wienbreyer
+49 (30) 30345640

Über Finanzchecks VSU GmbH:

Finanzchecks.de ist spezialisiert auf Versicherungsvergleiche für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen. Der Kunde kann frei wählen zwischen den Online-Rechner, um direkt Preise und Leistungen zwischen den Versicherungsanbietern zu vergleichen und ab zu schließen. Alternativ ist ein maßgeschneidertes Angebot über das Experten-Team möglich. Der Service reicht vom Antrag, der Vertragsverwaltung bis hin zur Betreuung im Schadensfall.

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