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19.02.2015

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente Steuer

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

München, 19.02.2015 (PresseBox) - Mit Auszahlung der BU Rente wird auch die Berufsunfähigkeitsrente Steuer fällig. Grundlage für die Steuerberechnung ist die Einkommenssteuertabelle, die für Ledige und Paare unterschiedliche Größen aufweist. Zudem ist die Steuerhöhe davon abhängig, ob es sich um einen eigenständigen BU! Vertrag handelt oder ob dieser ggf. mit einer Basisrente kombiniert wurde.

Die Berufsunfähigkeitsrente Steuer wird mit Auszahlung fällig

Versicherungsnehmer, die in Folge einer Berufsunfähigkeit von ihrer Versicherung eine BU Rente erhalten, müssen hierfür natürlich auch eine Berufsunfähigkeitsrente Steuer entrichten. Die Höhe der Steuerbelastung ist in erster Linie davon abhängig, wie lange die Rente ausgezahlt wird. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Steuerbelastung steigt, je länger die Rente bezahlt wird. Wer beispielsweise erst mit dem 50. Lebensjahr berufsunfähig wird und eine Rentenleistung bis zum 65. Lebensjahr vereinbart hat, muss den Ertragsanteil des Auszahlungsbetrages mit 16 Prozent versteuern. Tritt die Berufsunfähigkeit hingegen bereits mit dem 45. Lebensjahr ein, sind nur noch 79 Prozent der Rente steuerfrei. Die übrigen 21 Prozent müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dennoch besteht für die BU Rente ein hoher Grundfreibetrag, sodass nur ein Bruchteil der Leistungen tatsächlich versteuert werden müssen.

Die Berufsunfähigkeitsrente Steuer bei Basisrenten

Beim Abschluss einer Basisrente, die vor allem für Selbstständige und gut verdienende Angestellte empfohlen wird, haben Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss die Möglichkeit, neben der Rentenleistung auch eine Leistung bei Berufsunfähigkeit zu vereinbaren. Wird die BU Rente in diesem Fall ausgezahlt, richtet sich die Steuerbelastung nach dem Jahr des Rentenbeginns. Tritt die Berufsunfähigkeit im Jahr 2015 ein, müssen 70 Prozent der Rentenleistung versteuert werden, die übrigen 30 Prozent sind steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt dann bis zum Ende der vertraglichen Leistungen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben steigt der steuerpflichtige Anteil bis zum Jahr 2020 auf 80 Prozent, ab 2040 muss dann die gesamte Rentenleistung versteuert werden.

Absicherung reduziert sich durch die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung muss natürlich beim Abschluss einer BU Rente kalkuliert werden, denn je mehr Steuern bezahlt werden müssen, desto weniger Geld bleibt für den Versicherten, der ja hiermit seine persönlichen Ausgaben bewältigen muss. Es ist daher wichtig, bei Vertragsabschluss auch die Steuerbelastung zu berücksichtigen und von einem Versicherungsfachmann oder aber einem Steuerfachmann berechnen zu lassen. So kann dann die Nettoauszahlung kalkuliert werden. Im Anschluss ist es dann möglich, die BU Rente entsprechend höher zu vereinbaren, um im Versicherungsfall auch wirklich alle Zahlungen hiermit abdecken zu können. Zusätzlich sollte die Rentenleistung mit einer Dynamik versehen werden, um einen Inflationsausgleich zu erzielen. Eine Dynamik von zwei bis drei Prozent ist in diesem Fall sinnvoll.

Ansprechpartner

Marco Hopp
+49 (89) 80979839
+49 (89) 80979866
Zuständigkeitsbereich: Consultant

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