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18.12.2014

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 JAEG

Neue Versicherungspflichtgrenze 2015

Bremen, 18.12.2014 (PresseBox) - Die Versicherungspflichtgrenze 2015 bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2015), die angibt, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wird im kommenden Jahr erneut steigen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 erhöht sich auf 54.900 Euro pro Jahr und macht den Wechsel in die private Krankenversicherung damit wieder etwas schwieriger.

Einkommensgrenzen legen Versicherungspflicht fest

Arbeitnehmer in Deutschland unterliegen der generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach dem Solidarprinzip leistet jeder Versicherte nach seinen finanziellen Möglichkeiten.

Krankenversicherung Beitragssatz 2015

Ab 2015 gilt hierfür ein einheitlicher Krankenkassen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der vom Bruttoverdienst berechnet wird. Gutverdiener werden dabei natürlich deutlich mehr belastet als Geringverdiener, bessere Leistungen jedoch können nicht in Anspruch genommen werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einheitlicher Leistungskatalog, der für alle Versicherten einheitlich gilt. Um die Kosten zu begrenzen, wurde zwar die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, für deutliche Mehrleistungen bietet sich jedoch der Wechsel in die private Krankenversicherung an. Hier können Versicherte ihren Leistungsumfang ganz nach Bedarf festlegen und ihren Versicherungsschutz individuell gestalten.

Versicherungspflichtgrenze und Wechsel in die PKV 2015

Um in die PKV wechseln zu dürfen, muss allerdings ein Einkommen oberhalb der geltenden Versicherungspflichtgrenze erreicht werden. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Versicherungspflicht und der Wechsel in die PKV ist möglich.

Berechnungsgrundlage der Versicherungspflichtgrenzen

Die Versicherungspflichtgrenze ist eine von der Bundesregierung festgelegte Einkommensgrenze, die bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig Beachtung findet.

Wer sie erreicht, kann sich nämlich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse befreien lassen und in die PKV wechseln. Da die Einkommen in Deutschland in aller Regel dynamisch wachsen, muss natürlich auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze entsprechend angepasst werden. Andernfalls droht eine massenhafte Abwanderung aus der gesetzlichen Versicherung hin in die Private KV, die aus Gründen der Solidarität unbedingt verhindert werden muss.

Um die Festlegung fair und dem aktuellen Lohnniveau entsprechend vornehmen zu können, prüft die Regierung jährlich im Herbst, wie sich die Einkommen in Deutschland entwickelt haben und zieht hieraus entsprechende Schlüsse. Erhöht sich das allgemeine Lohnniveau, wird auch die Versicherungspflichtgrenze angepasst.

Gleiches gilt für die Beitragsbemessungsgrenze, die ebenfalls als veränderbare Größe jährlich neu berechnet wird. Lediglich dann, wenn die Einkommen der Deutschen sinken sollten, wäre eine Verringerung der Einkommensgrenzen denkbar. Bislang war dies lediglich im Jahr 2011 der Fall.

Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2015 so gut wie beschlossen

Auch für 2015 rechnen Experten mit einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenzen, und zwar auf einen Jahresbetrag von 54.900 Euro. Schließlich ist der Arbeitsmarkt in Deutschland aktuell sehr robust, was viele Gewerkschaften für deutliche Lohnzuwächse genutzt haben.

Gegenüber 2014 steigt die Entgeltgrenze um immerhin 1.350 Euro pro Jahr. Diese Zahlen gehen aus einem Referentenentwurf hervor, der die Rechengrößen zur Sozialversicherung angibt. Die Bundesregierung muss diese Zahlen zwar noch bestätigen, in der Vergangenheit wurde die Rechnung aber immer übernommen. Daher ist nicht davon auszugehen, dass sich die Versicherungspflichtgrenzen für 2015 verringern.

Wer also in die PKV wechseln möchte, muss ein entsprechendes Einkommen nachweisen. Sollte sich das Einkommen nicht analog der Versicherungspflichtgrenze erhöht haben und privat Versicherte fallen wieder unter die genannte Verdienstgrenze, tritt die Versicherungspflicht erneut ein und ein Wechsel zurück in die GKV muss vorgenommen werden. Dies ist allerdings nur bis zum 55. Lebensjahr möglich, im Anschluss kann nicht mehr zurück gewechselt werden. Detaillierte Informationen rund um die PKV und ein kostenloser Vergleich der Private Krankenversicherung Testsieger von Stiftung Warentest bietet das Fachportal http://www.private-krankenversicherung-test.de/

Ansprechpartner

Asenta Röber

Über Asenta GmbH:

Das Informationsportal www. Private-Krankenversicherungen-Test.de stellt eine Übersicht der Testberichte und Analysen diverser Tester für die Private Krankenversicherung in einer Übersicht zur Verfügung und möchte Versicherten die Entscheidungsfindung erleichtern