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Mittelstandspresse

15.12.2014

Schenken lohnt sich

Verfassungsgerichts-Urteil könnte Unternehmens-Übergabe teurer machen

Bielefeld, 15.12.2014 (PresseBox) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ins Visier genommen. Am 8. Juli haben die Karlsruher Richter über die geltende Regelung verhandelt. "Nach den ersten Ausführungen ist zu schließen, dass die Richter eine Regelung verlangen werden, die Unternehmer und Privatpersonen weniger differenziert behandelt", sagt Dr. Thomas Beckmann, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Stückmann und Partner in Bielefeld.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes wird am 17. Dezember verkündet. Ob das Bundesverfassungsgericht die Begünstigungen für Betriebsvermögen rückwirkend für nichtig erklärt, ist die entscheidende Frage. In der Entscheidung aus 2008 zum alten Erbschaftsteuergesetz war dies nicht der Fall. Es wurde eine Übergangsfrist mit Fortgeltung des bisherigen Rechts gewährt. Es wird überwiegend erwartet, dass auch diesmal eine solche Übergangsfrist gewährt wird. "Besonders Unternehmer und Gesellschafter von gewerblichen Unternehmen sollten überlegen, ob sie schon zu Lebzeiten ihr Unternehmen oder Anteile daran an Nachfolger aus der Familie übertragen, denn vermutlich wird Schenken durch das Urteil des Gerichts nicht billiger. Die Übertragung allein aus steuerlichen Gründen ist aber nicht ratsam"; sagt Beckmann.

Aktuell gewährt der Fiskus bei Firmenschenkungen und -vererbungen einen Steuernachlass von 85 Prozent, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Das Unternehmen muss unter Leitung des neuen Firmenchefs über fünf Jahre insgesamt 400 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme auszahlen. Zudem darf das Verwaltungsvermögen 50 Prozent des Firmenwerts nicht übersteigen. Zum Verwaltungsvermögen gehören zum Beispiel Wertpapiere, vermietete Immobilien und unter bestimmten Bedingungen auch Finanzmittel.

Auch eine vollständige Befreiung von der Schenkungsteuer ist mit einem gesonderten Antrag möglich. Dafür ist es nötig, dass der Unternehmensnachfolger das Unternehmen sieben Jahre weiterführt und insgesamt 700 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme auszahlt. Zudem dürfen nur zehn Prozent des Unternehmenswerts zum Verwaltungsvermögen zählen. Die Lohnsummenregel findet aber keine Anwendung, wenn das Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter hat.

"Das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für viele ein Anlass, um nach den übrigen Bedingungen von Schenkungen zu fragen", berichtet Beckmann. Auch für Eltern und Großeltern gilt: Wenn sie bereits zu Lebzeiten damit beginnen, ihr Vermögen an den Nachwuchs abzugeben, kann dieser Steuern sparen. Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Jedes Elternteil darf seinem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Oma und Opa dürfen je Großelternteil jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 Euro steuerfrei überlassen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sogar Vermögen von bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Geschwister, nicht eingetragene Lebenspartner, den weiter entfernten Familienkreis und Freunde sieht der Fiskus einen Freibetrag von 20.000 Euro vor.

HLB Stückmann

HLB Stückmann ist die führende selbstständige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Ostwestfalen-Lippe, die sich in der Beratungs- und Prüfungstätigkeit insbesondere auf mittlere und große Unternehmen des Mittelstandes konzentriert. Seit 1994 ist das Unternehmen Mitglied bei HLB, dem internationalen Netzwerk unabhängig tätiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bei HLB Stückmann kümmern sich 17 Partner und mehr als 125 Mitarbeiter in Bielefeld um die Belange der Mandanten. Weitere Informationen unter www.stueckmann.de.

Ansprechpartner

Steffen Jans
+49 (6131) 9451823

Über HLB Deutschland GmbH:

HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 19 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 33 Standorten. Aktuell sind 183 Partner und 1.205 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 147 Millionen Euro im Jahr 2013 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.