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Mittelstandspresse

17.10.2018

Branche protestiert: Knapp 80 Unternehmen gegen Einschränkungen der Windenergie

WestfalenWIND unterstützt Unternehmenserklärung gegen NRW-Antrag im Bundesrat / Windenergie-Branche befürchtet Stellenabbau und Einbruch beim Ausbau der Windenergie

Windrad mit Wohnbebauung im HIntergrund
Windrad mit Wohnbebauung im HIntergrund

Paderborn, 17.10.2018 (PresseBox) - Gemeinsam mit 78 Unternehmen spricht sich die WestfalenWIND GmbH in einer Erklärung gegen Einschränkungen beim Ausbau der Windenergie aus. Friedbert Agethen, Geschäftsführer der WesfalenWIND GmbH, kritisiert den Vorstoß aus NRW harsch: „Die NRW-Landesregierung ist drauf und dran, der Energiewende ein Bein zu stellen. Der Antrag hat das Potential, die Windenergie in NRW zum Erliegen zu bringen. In Bayern können wir das schon beobachten. Dort hat man bereits willkürlich Abstände festgesetzt und damit fast einen Ausbaustopp erreicht. Das können wir uns in NRW nicht leisten. Wir fordern daher den Bundesrat auf, den Antrag zu verwerfen. Statt der Energiewende Knüppel zwischen die Beine zu werfen, sollte die Landesregierung sich Gedanken machen, wie die Erneuerbare-Energien-Ziele der Bundesregierung erreicht werden können: Bestimmt nicht mit einem Ausbaueinbruch der Windenergie.“

Zum Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der am kommenden Freitag verhandelt werden soll. NRW strebt eine sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch an. Damit sollen die Bundesländer sachlich nicht begründete, pauschale Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Gebäuden festlegen können. In Bayern hat so eine Regelung die Windenergie fast vollständig zum Erliegen gebracht. Für NRW befürchtet die Wind-Branche ähnlich dramatische Folgen.

Ansprechpartner

Daniel Saage
+49 (5251) 6825814
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher

Datei-Anlagen:


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Windrad mit Wohnbebauung im HIntergrund


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Erklärung zum Bundesratsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wiedereinführung einer Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch zwecks Einschränkung der Windenergie