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Mittelstandspresse

25.10.2016

Fake-Prozesse um Google-Index zu ändern?

 


Karlsruhe, 25.10.2016 (PresseBox) - In den USA ist eine Agentur aufgeflogen, die ihren Kunden eine verbesserte Reputation im Internet verspricht: Wer sich über negative Einträge im Internet ärgert, kann diese im Ranking durch andere Einträge nach hinten verdrängen oder bei dem jeweiligen Suchplattform-Betreiber einen Löschungsantrag stellen. Der Europäische Gerichtshof hatte zumindest für Europa hierzu den Weg geebnet, indem er festgestellt hatte, dass man in gewissen Fällen von Google die Entfernung des Eintrags aus dem Index verlangen könne.

Eine Person, die in den USA einen Eintrag über einen Zahnarzt verfasst hatte, stellte nun fest, dass es zuvor einen Fake-Prozess gegen ihn gegeben hatte: Der betroffene Zahnarzt verklagte eine Scheinperson, die sich gegen die Klage nicht zur Wehr setzte. Damit gelangte der Zahnarzt an ein rechtskräftiges Urteil, das er (bzw. eben die von ihm beauftragte Agentur) dann bei dem Plattformbetreiber vorlegte. Damit sollte die Internetplattform überzeugt werden, dass der Eintrag falsch ist aus dem Index entfernt werden müsste.

Die Sache flog allerdings auf, da der Betreiber der Internetplattform selbst den wahren Autor des Eintrages kontaktierte – und der gar nichts von einem Urteil gegen sich wusste. Bei Recherchen stellte sich dann heraus, dass es sich um einen Scheinprozess gehandelt hatte, bei dem die Daten des wahren Autors minimal verändert wurden.

Tatsächlich überprüft ein Gericht nicht, ob die Prozessparteien existieren. Solange die Post zugestellt werden kann, ist aus Sicht des Gerichts alles in Ordnung.

Immer öfter wird im Marketing mit Tricks gearbeitet: Sei es mit Hilfe von dubiosen „Reputations-Managern“ – wie hier geschehen – oder mit gefakten Einträgen bei Wikipedia und anderen Portalen, in denen das eigene Unternehmen gelobt wird: Dabei tut man so, als ob es sich bei der Person, die den Eintrag verfasst, um einen Fremden handelt, in Wahrheit steckt aber ein Mitarbeiter oder eine beauftragte Agentur dahinter.

Immer öfter aber wehren sich Wettbewerber gegen solche Machenschaften, zu Recht.

Wenn Sie etwas „frechere“ Marketingaktionen planen, ist es aus vielerlei Gründen ratsam, diese auch juristisch auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen: Rechtsverstöße können empfindlich teuer werden.

 

Ansprechpartner

Thomas Waetke
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Zuständigkeitsbereich: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Über Schutt, Waetke - Rechtsanwälte:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent

Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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