Mittelstandspresse
04.06.2009
Handwerk fordert Mittelstandsklausel für VOB
Größere Wirtschaftlichkeit bei öffentlichen Aufträgen
(pressebox) München, 04.06.2009 - Die Pflicht zur Ausschreibung von Fach- und Teillosen bei öffentli-chen Aufträgen muss im Interesse des Mittelstands auch in der VOB/A verankert werden, betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D. „Gerade im Anwendungsbereich dieser Regelungen, dem sog. Unterschwel-lenbereich, sind mittelstandsfreundliche Losgrößen besonders wich-tig“, so der BHT-Präsident.
Das Vergaberecht wird gerade umfassend reformiert. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe insgesamt modernisiert werden und eine transpa-rente und mittelstandsfördernde Prägung erhalten. Ein Teil der Neu-regelungen ist bereits im April 2009 in Kraft getreten; wesentliche Änderungen beziehen sich hierbei auf das Gesetz gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB). Bei diesem Gesetz konnten, so Traublinger, auch durch das intensive Engagement des Bayerischen Handwerkstages, wichtige Verbesserungen im Sinne des Handwerks erreicht werden. Erfreulich sei insbesondere die neu gefasste Mittelstandsklausel, die in § 97 Abs. 3 GWB nunmehr eine grund-sätzliche Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Fach- und Teillose zur Stärkung des Mittelstandes vorsieht. Die bisherige Re-form des Vergaberechts sei aus Sicht des Handwerks durchaus als ein Erfolg zu werten, zumal auch die geplante Ausweitung der ver-gaberechtsfreien Auftragsvergabe bei Kooperationen zwischen öf-fentlichen Auftraggebern abgewendet werden konnte.
Allerdings gelten die bislang beschlossenen Neuregelungen des GWB unmittelbar nur für den so genannten Oberschwellenbereich, also große Vergaben im europäischen Regelungsbereich. Die für das mittelständisch geprägte Handwerk besonders wichtige Auf-tragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt vor allem nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bau-leistungen (VOB/A). Hier steht eine Umsetzung der Neuregelungen noch aus. BHT-Präsident Traublinger: „Eine Übertragung der Mittel-standsklausel des GWB in die VOB/A ist zwingend erforderlich, damit die wesentlichen Zielsetzungen der Vergaberechtsreform erreicht werden.“ Die Bedenken der Industrieverbände müssten nach Auf-fassung von Traublinger unbedingt überwunden werden, da andern-falls ausgerechnet im Unterschwellenbereich die vom Gesetzgeber gewollten mittelstandsfreundlichen Vergaberegelungen nahezu be-deutungslos bleiben würden. Der BHT-Präsident: „Außerdem führt nur die durch die Mittelstandklausel favorisierte Fach- und Teillos-vergabe zu mehr Wettbewerb und damit zu einer höheren Wirt-schaftlichkeit bei der öffentlichen Auftragsvergabe.“
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