Startseite Themen Brennpunkt INNOVATIONSPREIS-IT IT-Bestenliste INDUSTRIEPREIS INDUSTRIE-Bestenliste TrafficGenerator
INNOVATIONSPREIS-IT 2017

Drucken
Mittelstandspresse

08.04.2021

Neues Gesetz fördert Elektromobilität: Stadtwerke Witten unterstützen bei Wallboxen, Ladesäulen und Leitungen

 

Neues Gesetz fördert Elektromobilität
Neues Gesetz fördert Elektromobilität

Witten, 08.04.2021 (PresseBox) - Wer in Zukunft ein neues Haus oder eine umfangreiche Renovierung plant, muss künftig die Voraussetzungen schaffen, E-Autos zu laden. Bei mehr als fünf Pkw-Stellplätzen ist es nun Pflicht, alle erforderlichen Leitungen zu verlegen – oder direkt Wallboxen und Ladesäulen zu installieren.

Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Dies sieht das neue Gebäude-Elektromobilität-Infrastrukturgesetz (GEIG) der Bundesregierung vor. Ziel ist es, den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen.

„Die Stadtwerke Witten bieten Immobilienbesitzern und der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine umfangreiche Unterstützung. Unsere Berater kennen das jeweilige Stromnetz, die Anforderungen und die Fördermöglichkeiten – und finden die individuell beste Lösung“, sagt Markus Borgiel, Hauptabteilungsleiter Vertrieb und Beschaffung. „Zudem liefern wir unseren Privatkunden immer 100% Ökostrom. So fahren Wittener jeden Kilometer mit ihrem E-Auto umweltfreundlich.“

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier: witten.stadtwerkedrive.de                            

Bis zu 900 Euro Förderung - auch für Mieter

Auch Mieter können sich die Anschaffung von Ladeinfrastruktur für den gemieteten Pkw-Stellplatz fördern lassen. Bis zu 900 Euro für die Anschaffung einer Wallbox gibt der Staat dazu. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, nach Abstimmung mit dem Mieter, die Nachrüstung der Ladeinfrastruktur zuzulassen. Zusätzlich zum staatlichen Zuschuss bieten die Stadtwerke Witten ihren Privat- und Gewerbekunden weitere attraktive Förderungsmöglichkeiten.

Quartierslösungen sind ebenfalls eine Option: Bauherren oder Immobilieneigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, können Vereinbarungen über eine gemeinsame Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Gesetz abschließen. So kann eine leistungsgerechte Leitungsinfrastruktur mit Energietankstellen für ein Viertel errichtet werden.

Ansprechpartner

Mathias Kukla
023029173537
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher

Julia Pfannkuch
023029173334
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

Über Stadtwerke Witten GmbH:

Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser: Wir versorgen die Stadt Witten zuverlässig mit Energie. Eine besonders wichtige Rolle spielen für uns regenerative und umweltschonende Energien. Durch eCarsharing, unseren E-Fuhrpark und Ladestationen in Witten fördern wir zudem die Elektromobilität. Auch Vergnügen und Wohlgefühl stehen bei uns ganz oben: Wir betreiben die Hallenbäder Herbede und Annen, das Freibad Annen sowie das Ausflugsschiff MS Schwalbe II. Ob Sport- und Kulturveranstaltungen oder Bildung und Soziales – die Stadtwerke Witten sind ein zuverlässiger Partner in der Region.

www.stadtwerke-witten.de

Datei-Anlagen:


(9 MB)
1213548.attachment

Neues Gesetz fördert Elektromobilität